Rahmenvertrag für Generalunternehmer- bzw. Generalübernehmerleistungen zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen inklusive der Lieferung aller Komponenten (insbesondere der Module) Referenznummer der Bekanntmachung: 210553
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 108-340174)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.trianel.com/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Generalunternehmer- bzw. Generalübernehmerleistungen zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen inklusive der Lieferung aller Komponenten (insbesondere der Module)
Die 1999 gegründete Trianel GmbH ("Trianel") ist ein Gemeinschaftsunternehmen unabhängiger Stadtwerke mit Sitz in Aachen. Als europaweit ausgerichtete Stadtwerke-Kooperation erschließt Trianel das Potenzial liberalisierter Energiemärkte durch die Bündelung komplementärer Interessen im kommunalen Umfeld mit dem Ziel, Stadtwerke in ihrer Wettbewerbsfähigkeit und damit Eigenständigkeit zu stärken. Gesellschafter von Trianel sind inzwischen 56 kommunale Versorgungsunternehmen aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und den Niederlanden, die gemeinsam ca. 6 Millionen Menschen mit Strom und Gas versorgen. Über die Tochter- und Beteiligungsgesellschaften sowie Partnerschaftsverträge sind mehr als 100 Stadtwerke mit Trianel verbunden. Zur Trianel-Gruppe gehören derzeit rund 15 Tochtergesellschaften und Beteiligungen.
Trianel entwickelt über ihre 100%ige Tochtergesellschaft Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG ("TEP"), in der u.a. die erneuerbare Onshore-Projektentwicklung gebündelt ist, verschiedene Erneuerbare-Energien-Projekte. Die benötigten Investitionsmittel (Eigenkapital) für die Projektentwicklung von eigenen Solarparks stehen zur Verfügung. TEP beabsichtigt, über diesen Rahmenvertrag in den kommenden Jahren jährlich 75 bis 150 MWp p.a. zu vergeben.
Zum Zwecke der Realisierung der Photovoltaik-Freiflächenanlagen schreibt die TEP diesen (exklusiven) Rahmenvertrag für Generalunternehmer- bzw. Generalübernehmerleistungen zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen inklusive der Lieferung aller Komponenten, insbesondere der Module, aus.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Der hier ausgeschriebene Rahmenvertrag soll u.a. die grundsätzliche Struktur der Zusammenarbeit der Parteien, insbesondere die umzusetzenden Volumina der Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die Projektabstimmung und die Möglichkeit der Vorfinanzierung, sowie die vertraglichen Bedingungen, unter denen die Errichtung der Photovoltaik-Freiflächenanlagen erfolgen soll, regeln.
Der Abschluss der jeweiligen projektspezifischen Generalunternehmer- bzw. Generalübernehmerverträge (Einzelvertrag) soll in der Regel durch die TEP oder ein mit der TEP verbundenes Unternehmen erfolgen (Abruf aus dem Rahmenvertrag). Ein für die Zwecke dieses Rahmenvertrags konzipiertes Muster für den jeweiligen Einzelvertrag (nebst Leistungsbeschreibung) befindet sich bei den Vergabeunterlagen.
Die unter den Einzelverträgen auszuführenden Standorte und/ oder Projekte werden grundsätzlich nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen in den Rahmenvertrag aufgenommen. Die Mindestgröße eines Projektes soll dabei 5 MWp, die Maximalgröße eines Standortes soll 20 MWp betragen, wobei von den Parteien jedoch eine durchschnittliche Projektgröße von 10 MWp angestrebt wird. Für die Jahre 2023 und 2024 gelten dabei folgende Projekte ("Startprojekte") bereits mit Abschluss dieses Rahmenvertrags als in den Rahmenvertrag aufgenommen:
- Lettweiler (ca. 4,5 MWp)
- Idstein (ca. 7,3 MWp)
- Sülte I - PPA (ca. 13,5 MWp)
- Sülte II - EEG (ca. 7,5 MWp)
- Jünkerath (ca. 18,3 MWp)
Die unter dem Rahmenvertrag insgesamt erwartete Schätzmenge beträgt höchstens 150 MWp pro Jahr. Im Zeitraum 2023/2024 beträgt der Mindestwert in Summe für beide Jahre 50 MWp bzw. der Höchstwert für beide Jahre in Summe höchstens 100 MWp. Ab dem Jahr 2025 belaufen sich diese Werte auf jährlich 75 MWp bzw. 150 MWp. Die genaue Anzahl an Standorten, an denen diese Schätzmenge realisiert werden wird, lässt sich noch nicht beziffern.
Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.
Der hier ausgeschriebene Rahmenvertrag soll u.a. die grundsätzliche Struktur der Zusammenarbeit der Parteien, insbesondere die umzusetzenden Volumina der Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die Projektabstimmung und die Möglichkeit der Vorfinanzierung, sowie die vertraglichen Bedingungen, unter denen die Errichtung der Photovoltaik-Freiflächenanlagen erfolgen soll, regeln.
Der Abschluss der jeweiligen projektspezifischen Generalunternehmer- bzw. Generalübernehmerverträge (Einzelvertrag) soll in der Regel durch die TEP oder ein mit der TEP verbundenes Unternehmen erfolgen (Abruf aus dem Rahmenvertrag). Ein für die Zwecke dieses Rahmenvertrags konzipiertes Muster für den jeweiligen Einzelvertrag (nebst Leistungsbeschreibung) befindet sich bei den Vergabeunterlagen.
Die unter den Einzelverträgen auszuführenden Standorte und/ oder Projekte werden grundsätzlich nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen in den Rahmenvertrag aufgenommen. Die Mindestgröße eines Projektes soll dabei 5 MWp, die Maximalgröße eines Standortes soll 30 MWp betragen, wobei von den Parteien jedoch eine durchschnittliche Projektgröße von 10 MWp angestrebt wird. Für die Jahre 2023 und 2024 gelten dabei folgende Projekte ("Startprojekte") bereits mit Abschluss dieses Rahmenvertrags als in den Rahmenvertrag aufgenommen:
- Idstein (ca. 7,3 MWp)
- Sülte I - PPA (ca. 13,5 MWp)
- Sülte II - EEG (ca. 7,5 MWp)
- Jünkerath (ca. 18,3 MWp)
Die unter dem Rahmenvertrag insgesamt erwartete Schätzmenge beträgt höchstens 150 MWp pro Jahr. Im Zeitraum 2023/2024 beträgt der Mindestwert in Summe für beide Jahre 50 MWp bzw. der Höchstwert für beide Jahre in Summe höchstens 100 MWp. Ab dem Jahr 2025 belaufen sich diese Werte auf jährlich 75 MWp bzw. 150 MWp. Die genaue Anzahl an Standorten, an denen diese Schätzmenge realisiert werden wird, lässt sich noch nicht beziffern.
Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.