Rahmenvertrag für Generalunternehmer- bzw. Generalübernehmerleistungen zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen inklusive der Lieferung aller Komponenten (insbesondere der Module) Referenznummer der Bekanntmachung: 210553
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.trianel.com/
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.trianel.com/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.goerg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Generalunternehmer- bzw. Generalübernehmerleistungen zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen inklusive der Lieferung aller Komponenten (insbesondere der Module)
Die 1999 gegründete Trianel GmbH ("Trianel") ist ein Gemeinschaftsunternehmen unabhängiger Stadtwerke mit Sitz in Aachen. Als europaweit ausgerichtete Stadtwerke-Kooperation erschließt Trianel das Potenzial liberalisierter Energiemärkte durch die Bündelung komplementärer Interessen im kommunalen Umfeld mit dem Ziel, Stadtwerke in ihrer Wettbewerbsfähigkeit und damit Eigenständigkeit zu stärken. Gesellschafter von Trianel sind inzwischen 56 kommunale Versorgungsunternehmen aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und den Niederlanden, die gemeinsam ca. 6 Millionen Menschen mit Strom und Gas versorgen. Über die Tochter- und Beteiligungsgesellschaften sowie Partnerschaftsverträge sind mehr als 100 Stadtwerke mit Trianel verbunden. Zur Trianel-Gruppe gehören derzeit rund 15 Tochtergesellschaften und Beteiligungen.
Trianel entwickelt über ihre 100%ige Tochtergesellschaft Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG ("TEP"), in der u.a. die erneuerbare Onshore-Projektentwicklung gebündelt ist, verschiedene Erneuerbare-Energien-Projekte. Die benötigten Investitionsmittel (Eigenkapital) für die Projektentwicklung von eigenen Solarparks stehen zur Verfügung. TEP beabsichtigt, über diesen Rahmenvertrag in den kommenden Jahren jährlich 75 bis 150 MWp p.a. zu vergeben.
Zum Zwecke der Realisierung der Photovoltaik-Freiflächenanlagen schreibt die TEP diesen (exklusiven) Rahmenvertrag für Generalunternehmer- bzw. Generalübernehmerleistungen zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen inklusive der Lieferung aller Komponenten, insbesondere der Module, aus.
Die Standorte für die zu errichtenden Photovoltaik-Freiflächenanlagen werden mit dem jeweiligen Abruf aus dem Rahmenvertrag mitgeteilt. SIe können im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland liegen.
Der hier ausgeschriebene Rahmenvertrag soll u.a. die grundsätzliche Struktur der Zusammenarbeit der Parteien, insbesondere die umzusetzenden Volumina der Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die Projektabstimmung und die Möglichkeit der Vorfinanzierung, sowie die vertraglichen Bedingungen, unter denen die Errichtung der Photovoltaik-Freiflächenanlagen erfolgen soll, regeln.
Der Abschluss der jeweiligen projektspezifischen Generalunternehmer- bzw. Generalübernehmerverträge (Einzelvertrag) soll in der Regel durch die TEP oder ein mit der TEP verbundenes Unternehmen erfolgen (Abruf aus dem Rahmenvertrag). Ein für die Zwecke dieses Rahmenvertrags konzipiertes Muster für den jeweiligen Einzelvertrag (nebst Leistungsbeschreibung) befindet sich bei den Vergabeunterlagen.
Die unter den Einzelverträgen auszuführenden Standorte und/ oder Projekte werden grundsätzlich nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen in den Rahmenvertrag aufgenommen. Die Mindestgröße eines Projektes soll dabei 5 MWp, die Maximalgröße eines Standortes soll 20 MWp betragen, wobei von den Parteien jedoch eine durchschnittliche Projektgröße von 10 MWp angestrebt wird. Für die Jahre 2023 und 2024 gelten dabei folgende Projekte ("Startprojekte") bereits mit Abschluss dieses Rahmenvertrags als in den Rahmenvertrag aufgenommen:
- Lettweiler (ca. 4,5 MWp)
- Idstein (ca. 7,3 MWp)
- Sülte I - PPA (ca. 13,5 MWp)
- Sülte II - EEG (ca. 7,5 MWp)
- Jünkerath (ca. 18,3 MWp)
Die unter dem Rahmenvertrag insgesamt erwartete Schätzmenge beträgt höchstens 150 MWp pro Jahr. Im Zeitraum 2023/2024 beträgt der Mindestwert in Summe für beide Jahre 50 MWp bzw. der Höchstwert für beide Jahre in Summe höchstens 100 MWp. Ab dem Jahr 2025 belaufen sich diese Werte auf jährlich 75 MWp bzw. 150 MWp. Die genaue Anzahl an Standorten, an denen diese Schätzmenge realisiert werden wird, lässt sich noch nicht beziffern.
Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.
Der Rahmenvertrag kann durch TEP nach Ablauf der 24-monatigen Grundlaufzeit insgesamt drei Mal um jeweils 24 Monate verlängert werden. Der Rahmenvertrag hat eine maximale Laufzeit von acht Jahren. Weitere Einzelheiten zu den Vertragsverlängerungen enthalten die Vergabeunterlagen.
Einzelheiten zu Optionen für die Dauer der Vertragslaufzeit enthalten die Vergabeunterlagen, insbesondere der Rahmenvertrag.
Die Beschaffung weiterer Leistungen im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 13 Abs. 2 Nr. 5 und Nr. 6 SektVO bei entsprechendem Mehrbedarf bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Zu den Vertragsverlängerungsoptionen vgl. oben Ziff. II.2.7.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Angebotsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der in Ziff. I.3 genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Angebotsunterlagen ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziff. VI.5). Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Ein Formblatt ist in den Angebotssunterlagen enthalten.
PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen - Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bieters sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
PL3. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket (RUS-Sanktionen). Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der TEP für geeignet erachteter Belege nachweisen.
WL. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
TEP behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bieter einzuholen.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der TEP für geeignet erachteter Belege nachweisen.
TL. Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen (Referenzen über die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Deutschland mit insgesamt 30 MW als Generalunternehmer bzw. Generalübernehmer) in den letzten maximal 3 Jahren (Eigenerklärungen; Stichtag: 01.06.2020). Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 3 Jahre abgeschlossen worden sein.
Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Angebotsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen.
Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. TEP kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen. TEP behält sich zudem vor, Referenzauftraggeber der Bieter zu kontaktieren.
Zu TL: Der Bieter muss mit seinen Referenzen nachweisen, dass er in den letzten drei Jahren (Stichtag: 01.06.2020) Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit insgesamt mindestens 30 MW in Deutschland errichtet hat.
Zu TL: Mindestens zwei der Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag: 01.06.2020) müssen Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Deutschland mit jeweils mindestens 12 MW zum Gegenstand gehabt haben.
Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.
Einzelheiten zu den Sicherheiten enthalten die Vergabeunterlagen.
Einzelheiten zu den wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen enthalten die Vergabeunterlagen.
Einzelheiten zu der Rechtsform, der der Auftrag erteilt wird, enthalten die Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.
Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Angebotsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens TEP erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 23.06.2023 über die Vergabeplattform an TEP adressiert werden. Dies gilt auch für Anregungen zum Vertragswerk (vgl. hierzu Ziff. VI der Angebotsaufforderung).
3. Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass TEP keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
4. TEP behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen in den Angeboten kurzfristig nachzufordern. Die Bieter können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. TEP kann Ausnahmen, insbesondere bei englischsprachigen Bescheinigungen und Erklärungen, zulassen.
6. TEP behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
7. Durch die Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. TEP ihrerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
8. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Angebotsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMG6301
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.