Konzessionsvergabe Wärmeversorgung in Allensbach-Kaltbrunn Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Allensbach
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78476
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gemeinde-allensbach.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Konzessionsvergabe Wärmeversorgung in Allensbach-Kaltbrunn
Die Konzessionsgeberin vergibt die Konzession zur Versorgung mit Wärme zur Deckung des Raumwärmebedarfs und zur Trinkwassererwärmung der Endkunden im Projektgebiet Allensbach-Kaltbrunn sowie Errichtung und Betrieb der erforderlichen Anlagen im Gebiet Allensbach-Kaltbrunn auf der Grundlage der Konzessionsvergabeverordnung. Hierzu sind in erforderlichem Umfang Energieerzeugungsanlagen, inklusive aller erforderlichen Nebenanlagen, sowie Verteilungsanlagen entsprechend des im Vergabeverfahren angebotenen und vereinbarten technischen Konzeptes des obsiegenden Bieters zu bauen und zu betreiben.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand des abzuschließenden Rahmenvertrages zur Wärmeversorgung (Konzessionsvertrag) ist die Konzession zur Versorgung mit Wärme zur Deckung des Raumwärmebedarfs und zur Trinkwassererwärmung der Endkunden sowie ggf. Kälte im Projektgebiet Allensbach-Kaltbrunn. Hierzu sind in erforderlichem Umfang Energieerzeugungsanlagen, inklusive aller erforderlichen Nebenanlagen, sowie Verteilungsanlagen entsprechend des im Vergabeverfahren angebotenen und vereinbarten technischen Konzeptes des obsiegenden Bieters zu bauen und zu betreiben. Die Liefergrenze liegt nach der Übergabestation bzw. der je nach Konzept installierten dezentralen Wärmepumpe in den Gebäuden. Im Rahmen des Konzessionsvertrages müssen technische, wirtschaftliche und ökologische Kriterien erfüllt werden. Die Aufnahme der Wärmeversorgung durch den Konzessionsnehmer (KN) (1. Anschluss, anschließend nach Baufortschritt, ggf. mit Provisorien) soll nach jetzigem Stand ab September 2024 erfolgen. Der Terminplan wird im Verhandlungsgespräch des Vergabeverfahrens thematisiert. Der Vertrag endet im Jahr 2045. Sollten im Laufe des Vergabeverfahrens Änderungen in der Terminkette erforderlich werden, erfolgt zur finalen Angebotsabgabe eine Anpassung der Termine. Näheres regelt der der Angebotsaufforderung beiliegende Vertragsentwurf. Für das Konzessionsgebiet wird eine vertragliche Anschluss- und Benutzungsregelung nur für das Neubaugebiet vorgesehen. Diese Anschlussregelung gilt nicht für Bestandsgebäude. Im Bestandsgebiet sind den Kunden entsprechende Angebote zu machen und Anschlüsse durch den KN mit Unterstützung der Konzessionsgeberin (KG) zu akquirieren. Die KG ist nach durchgeführten Gesprächen mit den Eigentümern der Auffassung, dass breites Interesse an einer ökologischen, netzgebundenen Versorgung besteht. Im Konzessionsgebiet befinden sich auch einige öffentliche Gebäude, für die seitens des Konzessionsgebers eine zügige Umstellung auf die Nahewärmeversorgung angestrebt wird, sofern dies technisch und wirtschaftlich möglich ist:- Riesenberghalle, Zum Sportzentrum 2- Feuerwehrhaus mit Gemeinschaftsraum, Markelfingerstraße 15- Rathaus+ Wohnhaus, Kapellenplatz 1 und 2- Kapelle, Kapellenplatz 3- Gastwirtschaft, Markelfinger Straße 1 Die Fläche des Projektgebietes beläuft sich auf etwa 16 ha. Ausgangslage und Prognose sind wie folgt: ─ Im Neubaugebiet werden im ersten Bauabschnitt ca. 23 Wohneinheiten, im zweiten Bauabschnitt nochmals 22 Wohneinheiten, in Summe also ca. 45 Wohneinheiten errichtet werden. Derzeit wird für das Neubaugebiet ein Wärmebedarf von insgesamt rund 110 MWhth mit einer thermischen Leistung von 130 kWth prognostiziert, basierend auf einer erwarteten Gebietsentwicklung von ca. 6.300 m² BGF Wohnen (überwiegend zwischen 90-150 m² BGF/Wohneinheit). Der Kältebedarf liegt bei etwa 25 MWh/a. Im Neubaugebiet wurde für die Machbarkeitsstudie eine Anschlussquote von 100% angenommen. ─ Im Bestandsgebiet sind etwa 150 Gebäude vorhanden. Durch eine im September 2021 durchgeführte Umfrage der Bewohner:innen wurde für das Bestandsgebiet eine Hochrechnung des Wärmeenergiebedarfes durchgeführt. Dieser beträgt insgesamt etwa 4,56 GWhth/a. Für die der Vergabe vorlaufende Machbarkeitsstudie wurde eine Anschlussquote von 70% im Bestandsgebiet angenommen. Dies führt zu einer thermische Leistung von 1,65 MWth. Der Kältebedarf im Bestandsgebiet liegt bei etwa 150 MWh/a.─ Über 50% der Gebäude sind in den Nachkriegsjahren, vor der Einführung der ersten Wärmeschutzverordnung errichtet worden. ─ Im Projektgebiet ist derzeit Heizöl der dominierende Energieträger, es ist kein Gasnetz vorhanden.─ Bei der durchgeführten Umfrage haben 76% von 72 Rückmeldungen Interesse an einem Nahwärmenetz bekundet, bei 47% steht zeitnah ein Heizungstausch an.─ Insgesamt liegt die Bedarfsprognose (100% Neubau / 70% Bestand) bei einer Anschlussleistung von 1,7 MW und einem Wärmeenergiebedarf von 3,3 GWhth/a. ─ Während eine Anschlussquote von 100 % der Gebäude in den Neubaugebiete im Rahmen der Grundstücksvergabe sichergestellt werden kann, soll den Bestandshaltern der Anschluss freigestellt bleiben. Im Rahmen der Wärmeversorgung sind u.a. Vorgaben zum Primärenergiefaktor, zur Einhaltung einer CO2-Emissionskennziffer und zum Anteil erneuerbarer Energien und ggf. weitere Rahmenbedingungen einzuhalten. Den ausgewählten Bietern wird im weiteren Verfahren zusammen mit der Leistungsbeschreibung ein im Vorfeld erarbeitetes Energiekonzept in Form einer Machbarkeitsuntersuchung gemäß dem Förderprogramm Wärmenetze 4.0 zur Verfügung gestellt. Es wird nicht erwartet, dass dieses Konzept exakt umgesetzt wird. Innerhalb der hier gesetzten Rahmenbedingungen erarbeitet sich der Bieter ein eigenes technisches Konzept, kann dabei aber auf das vorliegende Konzept zurückgreifen. Die Verantwortung der wirtschaftlichen und rechtlichen Umsetzbarkeit des gewählten Konzeptes liegt beim Bieter, einschließlich der Anschlussförderung (BEW). Eine Leistungsbeschreibung mit ergänzenden Dokumenten wird den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots zur Verfügung gestellt.
- Kriterium: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.