Konzessionsvergabe Wärmeversorgung in Allensbach-Kaltbrunn Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Allensbach
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78476
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gemeinde-allensbach.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10717
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]97
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konzessionsvergabe Wärmeversorgung in Allensbach-Kaltbrunn
Die Konzessionsgeberin vergibt die Konzession zur Versorgung mit Wärme zur Deckung des Raumwärmebedarfs und zur Trinkwassererwärmung der Endkunden im Projektgebiet Allensbach-Kaltbrunn sowie Errichtung und Betrieb der erforderlichen Anlagen im Gebiet Allensbach-Kaltbrunn auf der Grundlage der Konzessionsvergabeverordnung. Hierzu sind in erforderlichem Umfang Energieerzeugungsanlagen, inklusive aller erforderlichen Nebenanlagen, sowie Verteilungsanlagen entsprechend des im Vergabeverfahren angebotenen und vereinbarten technischen Konzeptes des obsiegenden Bieters zu bauen und zu betreiben.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand des abzuschließenden Rahmenvertrages zur Wärmeversorgung (Konzessionsvertrag) ist die Konzession zur Versorgung mit Wärme zur Deckung des Raumwärmebedarfs und zur Trinkwassererwärmung der Endkunden sowie ggf. Kälte im Projektgebiet Allensbach-Kaltbrunn. Hierzu sind in erforderlichem Umfang Energieerzeugungsanlagen, inklusive aller erforderlichen Nebenanlagen, sowie Verteilungsanlagen entsprechend des im Vergabeverfahren angebotenen und vereinbarten technischen Konzeptes des obsiegenden Bieters zu bauen und zu betreiben. Die Liefergrenze liegt nach der Übergabestation bzw. der je nach Konzept installierten dezentralen Wärmepumpe in den Gebäuden. Im Rahmen des Konzessionsvertrages müssen technische, wirtschaftliche und ökologische Kriterien erfüllt werden.
Die Aufnahme der Wärmeversorgung durch den Konzessionsnehmer (KN) (1. Anschluss, anschließend nach Baufortschritt, ggf. mit Provisorien) soll nach jetzigem Stand ab September 2024 erfolgen. Der Terminplan wird im Verhandlungsgespräch des Vergabeverfahrens thematisiert. Der Vertrag endet im Jahr 2045. Sollten im Laufe des Vergabeverfahrens Änderungen in der Terminkette erforderlich werden, erfolgt zur finalen Angebotsabgabe eine Anpassung der Termine. Näheres regelt der der Angebotsaufforderung beiliegende Vertragsentwurf.
Für das Konzessionsgebiet wird eine vertragliche Anschluss- und Benutzungsregelung nur für das Neubaugebiet vorgesehen. Diese Anschlussregelung gilt nicht für Bestandsgebäude. Im Bestandsgebiet sind den Kunden entsprechende Angebote zu machen und Anschlüsse durch den KN mit Unterstützung der Konzessionsgeberin (KG) zu akquirieren. Die KG ist nach durchgeführten Gesprächen mit den Eigentümern der Auffassung, dass breites Interesse an einer ökologischen, netzgebundenen Versorgung besteht.
Im Konzessionsgebiet befinden sich auch einige öffentliche Gebäude, für die seitens des Konzessionsgebers eine zügige Umstellung auf die Nahewärmeversorgung angestrebt wird, sofern dies technisch und wirtschaftlich möglich ist:
- Riesenberghalle, Zum Sportzentrum 2
- Feuerwehrhaus mit Gemeinschaftsraum, Markelfingerstraße 15
- Rathaus+ Wohnhaus, Kapellenplatz 1 und 2
- Kapelle, Kapellenplatz 3
- Gastwirtschaft, Markelfinger Straße 1
Die Fläche des Projektgebietes beläuft sich auf etwa 16 ha. Ausgangslage und Prognose sind wie folgt:
─ Im Neubaugebiet werden im ersten Bauabschnitt ca. 23 Wohneinheiten, im zweiten Bauabschnitt nochmals 22 Wohneinheiten, in Summe also ca. 45 Wohneinheiten errichtet werden. Derzeit wird für das Neubaugebiet ein Wärmebedarf von insgesamt rund 110 MWhth mit einer thermischen Leistung von 130 kWth prognostiziert, basierend auf einer erwarteten Gebietsentwicklung von ca. 6.300 m² BGF Wohnen (überwiegend zwischen 90-150 m² BGF/Wohneinheit). Der Kältebedarf liegt bei etwa 25 MWh/a. Im Neubaugebiet wurde für die Machbarkeitsstudie eine Anschlussquote von 100% angenommen.
─ Im Bestandsgebiet sind etwa 150 Gebäude vorhanden. Durch eine im September 2021 durchgeführte Umfrage der Bewohner:innen wurde für das Bestandsgebiet eine Hochrechnung des Wärmeenergiebedarfes durchgeführt. Dieser beträgt insgesamt etwa 4,56 GWhth/a. Für die der Vergabe vorlaufende Machbarkeitsstudie wurde eine Anschlussquote von 70% im Bestandsgebiet angenommen. Dies führt zu einer thermische Leistung von 1,65 MWth. Der Kältebedarf im Bestandsgebiet liegt bei etwa 150 MWh/a.
─ Über 50% der Gebäude sind in den Nachkriegsjahren, vor der Einführung der ersten Wärmeschutzverordnung errichtet worden.
─ Im Projektgebiet ist derzeit Heizöl der dominierende Energieträger, es ist kein Gasnetz vorhanden.
─ Bei der durchgeführten Umfrage haben 76% von 72 Rückmeldungen Interesse an einem Nahwärmenetz bekundet, bei 47% steht zeitnah ein Heizungstausch an.
─ Insgesamt liegt die Bedarfsprognose (100% Neubau / 70% Bestand) bei einer Anschlussleistung von 1,7 MW und einem Wärmeenergiebedarf von 3,3 GWhth/a.
─ Während eine Anschlussquote von 100 % der Gebäude in den Neubaugebiete im Rahmen der Grundstücksvergabe sichergestellt werden kann, soll den Bestandshaltern der Anschluss freigestellt bleiben.
Im Rahmen der Wärmeversorgung sind u.a. Vorgaben zum Primärenergiefaktor, zur Einhaltung einer CO2-Emissionskennziffer und zum Anteil erneuerbarer Energien und ggf. weitere Rahmenbedingungen einzuhalten. Den ausgewählten Bietern wird im weiteren Verfahren zusammen mit der Leistungsbeschreibung ein im Vorfeld erarbeitetes Energiekonzept in Form einer Machbarkeitsuntersuchung gemäß dem Förderprogramm Wärmenetze 4.0 zur Verfügung gestellt. Es wird nicht erwartet, dass dieses Konzept exakt umgesetzt wird. Innerhalb der hier gesetzten Rahmenbedingungen erarbeitet sich der Bieter ein eigenes technisches Konzept, kann dabei aber auf das vorliegende Konzept zurückgreifen. Die Verantwortung der wirtschaftlichen und rechtlichen Umsetzbarkeit des gewählten Konzeptes liegt beim Bieter, einschließlich der Anschlussförderung (BEW).
Eine Leistungsbeschreibung mit ergänzenden Dokumenten wird den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots zur Verfügung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Anzahl der teilnehmenden Bewerber (bzw. Bewerbergemeinschaften) ist in der ersten Verfahrensstufe nicht begrenzt. Der Auftraggeber wählt aus den geeigneten Bewerbungen 6 aus, die er zur Abgabe eines
Erstangebotes auffordert. Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen zu den Ziffern III.2.2 (Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit) und III.2.3 (Technische Leistungsfähigkeit). Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. Der Auftraggeber wird die fristgerecht
eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Er behält sich Nachforderungen vor. Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechend
der sich aus der Eignungswertung abgeleiteten Rangfolge weitere Bewerber zur Abgabe von Angeboten aufzufordern.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien zur Befähigung der Berufsausübung (alle benannten Anlagen im in der Bekanntmachung benannten Link abrufbar):
a) Bewerbungsbogen mit Angaben zum Unternehmen (Anlage A-1);
b) Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Anlage A-2);
c) Erklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123 – 124 GWB (gemäß Anlage A-3 und Anlage A-4);
d) Referenzen (Anlage A-5)
e) Nachweis der Eignung durch andere Unternehmen „Eignungsleihe“ (Anlage A-6);
f) Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen bzgl. Kapazitäten (Anlage A-7);
g) Erklärung zu Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage A-8 oder eigene Dokumente)
h) Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket – RUS-Sanktionen (Anlage A-9)
i) Eine allgemeine Unternehmensdarstellung, die das jeweilige Unternehmen insgesamt und im Hinblick auf die für das Projekt relevanten Tätigkeitsbereiche vorstellt (ca. 3 DIN A4-Seiten oder 10 PPT-Folien);
j) Ein Handelsregisterauszug (oder vergleichbarer Nachweis), nicht älter als zwölf Monate zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages
a) Eigenerklärung zum Umsatz (Anlage A-1), bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sowohl insgesamt als auch bezogen auf Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind). Die Umsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und von verleihenden Unternehmen sind kumuliert anzugeben und werden kumuliert berücksichtigt
b) Erklärung über eine ungekündigte Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe des Versicherungsumfangs (Sach-, Personen- und Vermögensschäden) (Anlage A-8).
Bei Buchstabe a): Die Umsatzerlöse für vergleichbare Leistungen (Wärme- und/oder Kälteversorgung im Quartier) im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre betragen mindestens EUR 1,5 Mio. pro Geschäftsjahr.
a) Angabe zur Anzahl der technischen Fachkräfte im Unternehmen, die im Bereich der Wärmeversorgung (Planung, Bau und Betrieb) und dem vorliegenden Projekt vergleichbarer Leistungen tätig sind, bezogen auf Vollzeitstellen (Anlage A-1). Technische Fachkräfte sind beispielsweise Ingenieure, Wirtschaftsingenieure,
technisches Fachpersonal und verwandte Berufe sowie technisches und entsprechend eingesetztes kaufmännisches Fachpersonal in der Projektentwicklung und im Projektmanagement. Nicht eingeschlossen sind beispielsweise Fachkräfte, die nicht für vergleichbare Leistungen eingesetzt werden;
b) Erklärungen zu vergleichbaren Referenzprojekten die durch den Bewerber, ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder ein verleihendes Unternehmen durchgeführt wurden oder werden (Anlage A-5).
Ein Referenzobjekt wird nur gewertet, wenn
1) Das Projekt innerhalb der letzten 8 Jahre (ab Bekanntmachung) hinsichtlich Kosten, Termine und Qualität erfolgreich abgeschlossen wurde und in Betrieb gegangen ist;
2) Keine negativen Auskünfte durch den anzugebenden Ansprechpartner zu erwarten sind. Eine entsprechende Bestätigung ist nachzureichen;
3) Das Projekt die Wärmeversorgung eines Neubau-, Bestands- oder Entwicklungsgebiets zum Gegenstand hatte;
4) Es müssen 3 der folgenden Kriterien a- e erfüllt sein:
a) Anzahl der Hausanschlüsse >=30;
b) versorgte Grundstücksfläche >=5 000 qm;
c) Versorgte BGF von >= 5 000 qm;
d) Trassenlänge >= 500 m;
e) installierte Erzeugungsleistung thermisch (Wärme) >1 MWth
Bei Buchstabe b) Mindestens 2 Referenzen beziehen sich auf den Bau und Betrieb von Wärmeversorgungssystemen mit einer Erzeugungsleistung von je mindestens 1 MWth.
Bei Buchstabe b) Mindestens eine Referenz bezieht sich auf den Betrieb von Wärmeversorgungsystemen mit einem Anteil erneuerbarer Energien von mehr als 50 % an der Wärmeversorgung.
Liegen mehr als 6 geeignete Bewerbungen vor, werden diese nach den folgenden Kriterien für die Eignungswertung mit Punkten bewertet:
1) Technisches Fachpersonal – max. 6 Punkte
1.1) bis 4 Mitarbeiter = 0 Punkte;
1.2) ab 5 bis 9 Mitarbeiter = 1 Punkt;
1.3) ab 10/15/20/15 Mitarbeiter je 1 Punkt;
1.4) ab 30 Mitarbeiter = 6 Punkte.
2) Referenzprojekte nach installierter Anschlussleistung – je Referenz max. 7 Punkte, max. 2 Referenzen
2.1) ab >1 MWth bis <2 MWth =2 Punkte;
2.2) ab >2 MWth bis <3MWth = 4 Punkte;
2.3) ab >3 MWth = 6 Punkte;
2.4) Referenz umfasst Bau und Betrieb = + 1 Punkt.
3) Referenzprojekte nach Anteil erneuerbarer Energien – je Referenz max. 5 Punkte, max. 2 Referenzen
3.1) >30 % EE = 1 Punkt;
3.2) >40 % EE = 2 Punkte;
3.3) >50 % EE = 3 Punkte;
3.4) Installierte Wärmeleistung >3MWth = +1 Punkt;
3.5) Referenz umfasst Bau und Betrieb = +1 Punkt.
4) Referenzprojekte nach Primärenergiefaktor (PEF) – je Referenz max. 5 Punkte, max. 2 Referenzen
4.1) PEF <0,6 = 1 Punkt;
4.2) PEF <0,5 = 2 Punkte;
4.3) PEF <0,4 = 3 Punkte;
4.4) Installierte Wärmeleistung >3MWth = +1 Punkt;
4.5) Referenz umfasst Bau und Betrieb = +1 Punkt.
Insgesamt können 40 Wertungspunkte erreicht werden. Die Teilnahmeanträge der geeigneten Bewerber werden entsprechend der erreichten Punktzahl in eine Rangfolge gebracht. Die sechs geeigneten Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert.
Kann aufgrund von Gleichstand anhand der Gesamtpunktzahl keine Entscheidung getroffen werden, behält sich die KG vor, alle Bewerber mit Punktegleichstand und damit mehr als sechs Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots aufzufordern. Andernfalls entscheidet für die betroffenen Bewerber mit Punktegleichstand, die zur Vervollständigung einer Gesamtzahl von sechs geeigneten Bewerbern benötigt werden, das Los. Die betroffenen Bewerber werden hierbei mit gleicher Wahrscheinlichkeit ausgewählt.
Es gilt der abzuschließende Rahmenvertrag zur Wärmeversorgung (Konzessionsvertrag).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmewettbewerb dient der Feststellung der Eignung und der Auswahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden. Das Verhandlungsverfahren erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs. Alle Informationen zum Verfahren sind in der Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen (Unterlagen unter Abschnitt I.3 abrufbar).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.