Auslagerung z/OS Betrieb Referenznummer der Bekanntmachung: BW 05/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/beitragsservice/ausschreibungen/index_ger.html
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Auslagerung z/OS Betrieb
Auftraggeber sind die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten, das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio (DR), vertreten durch die Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" oder "Auftraggeber" genannt).
Der Beitragsservice beabsichtigt, einen Dienstleistungsvertrag zur Erbringung der Aufgaben im Bereich der z/OS Systemumgebung zu einem Festpreis über die Dauer von vier Jahren abzuschließen. Der Dienstleistungsvertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Tatsächlicher Leistungsbeginn ist jedoch der 1. des Monats, der auf die Zuschlagserteilung folgt, frühestens jedoch der 01.07.2023 folgt.
Im Rahmen der z/OS Dienstleistungen soll der externe Dienstleister (nachfolgend "Dienstleister" genannt) den Betrieb der z/OS Systemumgebungen des Beitragsservices sicherstellen. Die Mainframe Infrastruktur verbleibt am Standort des Beitragsservice. Die auszulagernden Aufgaben betreffen die Dienstleistungen aus den Bereichen der z/OS Systemprogrammierung, dem Storage Management, der RACF Administration und des z/OS Operating. Der Dienstleister hat das Tagesgeschäft, fortlaufende Aktivitäten sowie periodisch anfallenden Aktivitäten zu erbringen.
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Freimersdorfer Weg 6 50829 Köln Die Leistungen werden weitgehend remote und damit vom Standort des Dienstleisters erbracht. Es besteht aber auch die Möglichkeit der Leistungserbringung vor Ort im Beitragsservice. Daher wurde als Erfüllungsort Köln angegeben.
Auftraggeber sind die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten, das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio (DR), vertreten durch die Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" oder "Auftraggeber" genannt).
Der Beitragsservice beabsichtigt, einen Dienstleistungsvertrag zur Erbringung der Aufgaben im Bereich der z/OS Systemumgebung zu einem Festpreis über die Dauer von vier Jahren abzuschließen. Der Dienstleistungsvertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Tatsächlicher Leistungsbeginn ist jedoch der 1. des Monats, der auf die Zuschlagserteilung folgt, frühestens jedoch der 01.07.2023 folgt.
Im Rahmen der z/OS Dienstleistungen soll der externe Dienstleister (nachfolgend "Dienstleister" genannt) den Betrieb der z/OS Systemumgebungen des Beitragsservices sicherstellen. Die Mainframe Infrastruktur verbleibt am Standort des Beitragsservice. Die auszulagernden Aufgaben betreffen die Dienstleistungen aus den Bereichen der z/OS Systemprogrammierung, dem Storage Management, der RACF Administration und des z/OS Operating. Der Dienstleister hat das Tagesgeschäft, fortlaufende Aktivitäten sowie periodisch anfallenden Aktivitäten zu erbringen.
Mit dem Vertragsbeginn startet die Übergangsphase. Der Abschluss der Übergangsphase (Zeitpunkt "Change of Control") erfolgt durch schriftliche Erklärung beider Parteien. Es ist sicherzustellen, dass der "Change of Control" spätestens bis zum 01.02.2024 erfolgt. Mit dem "Change of Control" obliegt die Betriebsverantwortung für die z/OS Dienstleistungen dem Dienstleister, entsprechend den Vorgaben des Beitragsservice.
Die Bearbeitung der Aufgaben wird unter Nutzung der vom Beitragsservice zur Verfügung gestellten Anwendungen über einen Remote Zugang und unter Nutzung der technischen Einrichtungen sowie Arbeitsplatzgeräte des Dienstleisters durchgeführt. Der Remote Zugang wird über einen vom Beitragsservice verwalteten Service bereitgestellt.
Als Orientierung für die jährlich durchschnittlich anfallenden Aufwände geht der Beitragsservice von einem jährlichen durchschnittlichen Bedarf von bis zu 450 Personentagen (PT) aus. Der Dienstleister ist angehalten, basierend auf den Anforderungen der Vergabeunterlagen den Aufwand selbst zu prognostizieren. Hierbei kann die Aufwandseinschätzung des Beitragsservices auch über- oder unterschritten werden.
Vom Dienstleister ist die Servicezeit von montags bis freitags (außer bundeseinheitliche Feiertage) von 06:30 - 17:00 Uhr sicherzustellen. Der Dienstleister muss seinen Standort innerhalb von Deutschland betreiben und innerhalb der Servicezeiten für den Beitragsservice in deutscher Sprache zur Verfügung stehen. Es ist eine direkte Kontaktaufnahme zum Dienstleister zu gewährleisten.
Der Einsatz aller zur Umsetzung dieses Vertrages erforderlichen Beschäftigten liegt in der Verantwortung des Dienstleisters. Der Dienstleister hat während der gesamten Vertragslaufzeit sicherzustellen, dass nur entsprechend qualifiziertes Personal für die Leistungserbringung eingesetzt wird.
Der Dienstleister stellt durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sicher, dass die Dienstleistung auch beim Ausfall seiner Mitarbeiter/innen ohne Verzug und uneingeschränkt erbracht wird. Im Verhinderungsfall (zum Beispiel Urlaub, Krankheit) sind Vertreter/Vertreterinnen mit gleichen Qualifikationen einzusetzen. Eventuell notwendige Einarbeitungsaufwände werden nicht vom Beitragsservice geleistet bzw. vergütet.
Die Betriebszeit der z/OS Systeme sowie der angebundenen Systeme zur Datenspeicherung und zur Datensicherung umfasst 7 x 24.
Die Betriebsbereitschaft der z/OS Systemumgebung unter Einhaltung der Informationssicherheit ist zu gewährleisten.
Der Betrieb der Systeme gliedert sich zeitlich in den Online-Betrieb und den Batch-Betrieb. Der Online-Betrieb ist von montags bis freitags zwischen 06:00 - 19:15 Uhr und an ca. 15 Tagen im Jahr auch samstags zwischen 06:00 - 14:00 Uhr definiert. In der übrigen Zeit findet der Batch-Betrieb statt.
Die Reaktionszeiten sind abhängig von der Servicezeit und der Priorität festgelegt. Störungen der Priorität 1, die innerhalb der Servicezeit gemeldet werden, sind am selben Arbeitstag zu bearbeiten.
Weitere Einzelheiten zu den ausgeschriebenen Leistungen sind in den Vergabeunterlagen (insbesondere Teil B. "Leistungsbeschreibung") enthalten, die die geeigneten Bieter nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Aufforderung zur Abgabe des Erstangebots erhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
s. Vergabebedingungen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe SVA System Vertrieb Alexander GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.sva.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß § 39 Absatz 6 VgV erfolgt keine Veröffentlichung des tatsächlichen Auftragswerts. Statt dessen wird vorliegend der maßgebliche Schwellenwert angegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YMWY1HBV35QX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegen-über der Vergabestelle gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]