Auslagerung z/OS Betrieb Referenznummer der Bekanntmachung: BW 05/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/beitragsservice/ausschreibungen/index_ger.html
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Auslagerung z/OS Betrieb
Auftraggeber sind die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten, das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio (DR), vertreten durch die Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" oder "Auftraggeber" genannt).
Der Beitragsservice beabsichtigt, einen Dienstleistungsvertrag zur Erbringung der Aufgaben im Bereich der z/OS Systemumgebung zu einem Festpreis über die Dauer von vier Jahren abzuschließen. Der Dienstleistungsvertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Tatsächlicher Leistungsbeginn ist jedoch der 1. des Monats, der auf die Zuschlagserteilung folgt, frühestens jedoch der 01.07.2023 folgt.
Im Rahmen der z/OS Dienstleistungen soll der externe Dienstleister (nachfolgend "Dienstleister" genannt) den Betrieb der z/OS Systemumgebungen des Beitragsservices sicherstellen. Die Mainframe Infrastruktur verbleibt am Standort des Beitragsservice. Die auszulagernden Aufgaben betreffen die Dienstleistungen aus den Bereichen der z/OS Systemprogrammierung, dem Storage Management, der RACF Administration und des z/OS Operating. Der Dienstleister hat das Tagesgeschäft, fortlaufende Aktivitäten sowie periodisch anfallenden Aktivitäten zu erbringen.
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Freimersdorfer Weg 6 50829 Köln Die Leistungen werden weitgehend remote und damit vom Standort des Dienstleisters erbracht. Es besteht aber auch die Möglichkeit der Leistungserbringung vor Ort im Beitragsservice. Daher wurde als Erfüllungsort Köln angegeben.
Auftraggeber sind die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten, das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio (DR), vertreten durch die Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" oder "Auftraggeber" genannt).
Der Beitragsservice beabsichtigt, einen Dienstleistungsvertrag zur Erbringung der Aufgaben im Bereich der z/OS Systemumgebung zu einem Festpreis über die Dauer von vier Jahren abzuschließen. Der Dienstleistungsvertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Tatsächlicher Leistungsbeginn ist jedoch der 1. des Monats, der auf die Zuschlagserteilung folgt, frühestens jedoch der 01.07.2023 folgt.
Im Rahmen der z/OS Dienstleistungen soll der externe Dienstleister (nachfolgend "Dienstleister" genannt) den Betrieb der z/OS Systemumgebungen des Beitragsservices sicherstellen. Die Mainframe Infrastruktur verbleibt am Standort des Beitragsservice. Die auszulagernden Aufgaben betreffen die Dienstleistungen aus den Bereichen der z/OS Systemprogrammierung, dem Storage Management, der RACF Administration und des z/OS Operating. Der Dienstleister hat das Tagesgeschäft, fortlaufende Aktivitäten sowie periodisch anfallenden Aktivitäten zu erbringen.
Mit dem Vertragsbeginn startet die Übergangsphase. Der Abschluss der Übergangsphase (Zeitpunkt "Change of Control") erfolgt durch schriftliche Erklärung beider Parteien. Es ist sicherzustellen, dass der "Change of Control" spätestens bis zum 01.02.2024 erfolgt. Mit dem "Change of Control" obliegt die Betriebsverantwortung für die z/OS Dienstleistungen dem Dienstleister, entsprechend den Vorgaben des Beitragsservice.
Die Bearbeitung der Aufgaben wird unter Nutzung der vom Beitragsservice zur Verfügung gestellten Anwendungen über einen Remote Zugang und unter Nutzung der technischen Einrichtungen sowie Arbeitsplatzgeräte des Dienstleisters durchgeführt. Der Remote Zugang wird über einen vom Beitragsservice verwalteten Service bereitgestellt.
Als Orientierung für die jährlich durchschnittlich anfallenden Aufwände geht der Beitragsservice von einem jährlichen durchschnittlichen Bedarf von bis zu 450 Personentagen (PT) aus. Der Dienstleister ist angehalten, basierend auf den Anforderungen der Vergabeunterlagen den Aufwand selbst zu prognostizieren. Hierbei kann die Aufwandseinschätzung des Beitragsservices auch über- oder unterschritten werden.
Vom Dienstleister ist die Servicezeit von montags bis freitags (außer bundeseinheitliche Feiertage) von 06:30 - 17:00 Uhr sicherzustellen. Der Dienstleister muss seinen Standort innerhalb von Deutschland betreiben und innerhalb der Servicezeiten für den Beitragsservice in deutscher Sprache zur Verfügung stehen. Es ist eine direkte Kontaktaufnahme zum Dienstleister zu gewährleisten.
Der Einsatz aller zur Umsetzung dieses Vertrages erforderlichen Beschäftigten liegt in der Verantwortung des Dienstleisters. Der Dienstleister hat während der gesamten Vertragslaufzeit sicherzustellen, dass nur entsprechend qualifiziertes Personal für die Leistungserbringung eingesetzt wird.
Der Dienstleister stellt durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sicher, dass die Dienstleistung auch beim Ausfall seiner Mitarbeiter/innen ohne Verzug und uneingeschränkt erbracht wird. Im Verhinderungsfall (zum Beispiel Urlaub, Krankheit) sind Vertreter/Vertreterinnen mit gleichen Qualifikationen einzusetzen. Eventuell notwendige Einarbeitungsaufwände werden nicht vom Beitragsservice geleistet bzw. vergütet.
Die Betriebszeit der z/OS Systeme sowie der angebundenen Systeme zur Datenspeicherung und zur Datensicherung umfasst 7 x 24.
Die Betriebsbereitschaft der z/OS Systemumgebung unter Einhaltung der Informationssicherheit ist zu gewährleisten.
Der Betrieb der Systeme gliedert sich zeitlich in den Online-Betrieb und den Batch-Betrieb. Der Online-Betrieb ist von montags bis freitags zwischen 06:00 - 19:15 Uhr und an ca. 15 Tagen im Jahr auch samstags zwischen 06:00 - 14:00 Uhr definiert. In der übrigen Zeit findet der Batch-Betrieb statt.
Die Reaktionszeiten sind abhängig von der Servicezeit und der Priorität festgelegt. Störungen der Priorität 1, die innerhalb der Servicezeit gemeldet werden, sind am selben Arbeitstag zu bearbeiten.
Weitere Einzelheiten zu den ausgeschriebenen Leistungen sind in den Vergabeunterlagen (insbesondere Teil B. "Leistungsbeschreibung") enthalten, die die geeigneten Bieter nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Aufforderung zur Abgabe des Erstangebots erhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft, der Unterauftragnehmer oder der Eignungsverleiher haben/hat zum Nachweis ihrer/seiner Eignung sämtliche geforderten Eignungsunterlagen mit ihrem/seinem Teilnahmeantrag einzureichen.
Die geforderten Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen müssen aktuell sein und den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Sollten sich während des Verfahrens Änderungen insbesondere an den mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Eigenerklärungen ergeben, ist der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft, verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über die Änderungen zu informieren und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen abzugeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Änderungen bei der Prüfung der Eignung des Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft, zu berücksichtigen.
Bewerber-/Bietergemeinschaften steht es frei, die in den Anlagen zum Teilnahmeantrag geforderten Eigenerklärungen zum Nachweis ihrer Eignung jeweils entweder
- von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft separat oder
- einheitlich für alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft nur vom bevollmächtigten Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft
- die Leistung oder Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftrag) oder
- für den ausgeschriebenen Auftrag im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle (§ 45 VgV) bzw. technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (sog. Eignungsleihe),
so sind die geforderten Eignungsnachweise auch für diese Drittunternehmen einzureichen, soweit dies erforderlich ist (vgl. Teil A. der Teilnahmebroschüre).
Der Beitragsservice behält sich vor, von der Nachforderungsmöglichkeit gemäß § 56 VgV nach pflichtgemäßem Ermessen Gebrauch zu machen.
Zum Nachweis seiner/ihrer Befähigung zur Berufsausübung erklärt der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher (Anlage A6 der Teilnahmebroschüre):
a) dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB unserem Unternehmen zuzurechnen ist, oder wir als Unternehmen, nicht wegen einer der in § 123 Absatz 1 GWB aufgezählten bzw. diesen gemäß § 123 Absatz 2 GWB gleichgestellten Straftatbestände rechtskräftig verurteilt wurde oder gegen uns als Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetztes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist;
b) dass wir als Unternehmen unseren Verpflichtungen zur ordnungs- und fristgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Staats, in dem wir ansässig sind, regelmäßig nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandkräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. unseren Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass wir uns zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichten haben und zukünftig ordnungsgemäß nachkommen werden und zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Eigenerklärung keine fälligen Rückstände bestehen;
c) dass wir als Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben;
d) dass wir als Unternehmen nicht zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat;
(Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir zusätzlich aktuelle Nachweise beigefügt habe(n), die meine/unsere wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit belegen.)
e) dass wir als Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten dem Unter-nehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt;
f) dass wir als Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen haben die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
g) dass keine Umstände vorliegen, die einen Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens begründen könnten, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des öffentlichen Auftraggebers bzw. für den öffentlichen Auftraggeber tätige Personen zu beeinträchtigen vermag;
h) dass trotz einer etwaigen Einbeziehung unseres Unternehmens bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens keine Wettbewerbsverzerrung eingetreten ist;
i) dass wir als Unternehmen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages die wesentlichen Anforderungen des öffentlichen Auftrages stets ordnungsgemäß und fristgerecht erbracht haben;
j) dass ich/wir im vorliegenden Vergabeverfahren keine unzutreffenden Er-klärungen auch in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignungsanforderungen abgegeben habe(n) und in der Lage bin/sind, die geforderten Nachweise - soweit erforderlich - zu übermitteln;
k) dass ich/wir als Unternehmen
- nicht versucht habe(n), die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
- nicht versucht habe(n), vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die ich/wir unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte(n),
- nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht habe(n), solche Informationen zu übermitteln,
l) dass wir als Unternehmen insbesondere unsere Verpflichtungen zur Zahlung des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) und zur Gewährung von Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) erfüllen und nicht gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) verstoßen oder verstoßen haben und die Voraussetzungen von § 19 MiLoG, § 21 AEntG bzw. § 21 SchwarzArbG nicht vorliegen, d.h. unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG, § 23 AEntG bzw. § 8 ff. SchwarzArbG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden ist;
m) dass wir als Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen sind, sofern dies gesetzlich in dem Staat, in dem wir ansässig sind, vorgeschrieben ist bzw. dass eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für unser Unternehmen einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist;
n) dass unser Unternehmen nicht im Gewerbezentralregister eingetragen ist und gegen unser Unternehmen eine solche Eintragung auch nicht droht:
o) dass wir als Unternehmen bei der Ausführung aller öffentlichen Aufträge und des vorliegend ausgeschriebenen öffentlichen Auftrags die "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" vollumfänglich einhalten und damit alle Verbote und Sanktionen gegenüber Russland korrekt umsetzen.
Der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher erklärt außerdem weiterhin, dass im Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ergriffen wurden und erläutert diese in seiner Eigenerklärung (Anlage A6 der Teilnahmebroschüre).
Zum Nachweis seiner/ihrer finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erklärt der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft/der Eignungsverleiher (Anlage A7 der Teilnahmebroschüre):
Ich/Wir erkläre(n) hiermit, dass ich/wir bzw. mein/unser Unternehmen über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen bzw. im Fall der Zuschlagserteilung eine solche unverzüglich abschließen werden.
Die Versicherung hat mindestens folgende Deckungssummen je Schadensereignis aufzuweisen:
- von EUR 2.000.000,00 pauschal für Personen- und Sachschäden,
- von EUR 3.000.000,00 für Vermögensschäden.
Die Deckungssummen stehen jeweils 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr zur Verfügung.
Ich/Wir garantiere(n) bei Vorliegen einer Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. im Fall der Eignungsleihe, dass die bestehende bzw. abzuschließende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung im Zuschlagsfall auch das konkrete Auftragsverhältnis umfasst.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, einen entsprechenden Nachweis durch Vorlage einer Kopie der Versicherungsurkunde zu erbringen.
I. Eigenerklärung:
Zum Nachweis seiner/ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit erklärt der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher (Anlage A8 der Teilnahmebroschüre):
a) dass ich/wir im Fall der Zuschlagserteilung bei der Leistungserbringung die jeweils geltenden gesetzlichen Datenschutzregelungen (insbesondere zur Auftragsdatenverarbeitung nach EU-Datenschutzgrundverordnung) während der gesamten Vertragslaufzeit einhalten werde(n);
b) dass ich/wir als Unternehmen im Fall der Zuschlagserteilung bei der Leistungserbringung alle relevanten Sicherheitserfordernisse angelehnt an die ISO 27001f. oder einen vergleichbaren nationalen Standard (bspw. IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik) des Mitgliedsstaats, in dem der Auftragnehmer seinen Sitz hat, während der gesamten Vertragslaufzeit einhalten werde(n);
II. Referenzen:
Darüber hinaus hat der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft/der Eignungsverleiher zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit eine Referenzliste vorzulegen, die insbesondere folgende Mindestangaben enthalten muss (Anlage A9 der Teilnahmebroschüre):
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft/der Eignungsverleiher hat eine Referenzliste mit mindestens 1 Referenz zu jedem der nachfolgend genannten Aufgabenbereiche vorzulegen, die insbesondere folgende Mindestvorgaben erfüllen müssen:
- mindestens eine Referenz, die in Deutschland erbracht wird (Auftraggeber hat Standort in Deutschland),
- innerhalb der letzten drei Jahre (d.h. laufende Vertragsverhältnisse oder abgeschlossene Vertragsverhältnisse) bestanden haben
1. Aufgabenbereich "Dienstleister für ausgelagerte Tätigkeiten eines Unternehmens im Bereich der z/OS Systemprogrammierung "
Beschreibung, die den Umfang und die Aufgabe beim Referenzkunden beschreibt: Welche Tätigkeiten im Zusammenhang mit einer ausgelagerten Dienstleistung aus dem z/OS Bereich vom Referenzkunden wurden übernommen?
2. Aufgabenbereich "Dienstleister für ausgelagerte Tätigkeiten eines Unternehmens im Bereich der Data und Storage Administration für z/OS Umgebungen"
Beschreibung, die den Umfang und die Aufgabe beim Referenzkunden beschreibt: Welche Tätigkeiten im Zusammenhang mit einer ausgelagerten Dienstleistung aus dem z/OS Bereich vom Referenzkunden wurden übernommen?
3. Aufgabenbereich "Dienstleister für ausgelagerte Tätigkeiten eines Unternehmens im Bereich der z/OS RACF Administration"
Beschreibung, die den Umfang und die Aufgabe beim Referenzkunden beschreibt: Welche Tätigkeiten im Zusammenhang mit einer ausgelagerten Dienstleistung aus dem z/OS Bereich vom Referenzkunden wurden übernommen?
4. Aufgabenbereich "Dienstleister für ausgelagerte Tätigkeiten eines Unternehmens im Bereich des z/OS Operating"
Beschreibung, die den Umfang und die Aufgabe beim Referenzkunden beschreibt: Welche Tätigkeiten im Zusammenhang mit einer ausgelagerten Dienstleistung aus dem z/OS Bereich vom Referenzkunden wurden übernommen?
Darüber hinaus sind folgende Angaben zu jeder Referenz zu machen:
- Angabe des Referenzkunden (Name und Sitz des Referenzunternehmens),
- Tätigkeitsfeld des Referenzkunden,
- Ansprechpartner des Referenzunternehmens
(inkl. Kontaktdaten: E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer),
- Ist der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/der Eignungsverleiher unmittelbarer Vertragspartner des angegebenen Referenzkunden?,
- Vertragslaufzeit (TT.MM.JJJJ - TT.MM.JJJJ).
Hinweise:
1. Sofern und soweit alle vier Aufgabenbereiche
- "Dienstleister für ausgelagerte Tätigkeiten eines Unternehmens im Bereich der z/OS Systemprogrammierung",
- "Dienstleister für ausgelagerte Tätigkeiten eines Unternehmens im Bereich der Data und Storage Administration für z/OS Umgebungen",
- "Dienstleister für ausgelagerte Tätigkeiten eines Unternehmens im Bereich der z/OS RACF Administration" sowie
- "Dienstleister für ausgelagerte Tätigkeiten eines Unternehmens im Bereich des z/OS Operating"
durch einen Referenzauftrag für einen Referenzkunden erfüllt werden, ist es ausreichend, ausschließlich diesen Referenzauftrag anzugeben.
2. Neue Vertragsverhältnisse, deren Laufzeit noch nicht begonnen hat, sind nicht als Referenznachweis zugelassen.
3. Teilnahmeanträge mit einer unvollständigen Referenzliste (insbesondere fehlende Mindestangaben, wie bspw. fehlende Angabe der Kontaktdaten des Ansprechpartners) können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
4. Es ist nicht ausreichend, wenn der Ansprechpartner des Referenzunternehmens dem Beitragsservice nur auf Anfrage konkret benannt wird, da der Beitragsservice beabsichtigt, die angegebene Referenz zu überprüfen. Im Zweifel hat der Bewerber den Ansprechpartner des Referenzunternehmens zuvor um seine Einwilligung zu bitten, um datenschutzrechtliche Bedenken auszuräumen.
Abschnitt IV: Verfahren
s. Vergabebedingungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Information zum Erhalt weiterführender Unterlagen im Verhandlungsverfahren:
Gemäß § 41 Abs. 3 VgV ist der Beitragsservice vorliegend aufgrund der Schutzwürdigkeit der vertraulichen Informationen nicht verpflichtet, die weiterführenden Unterlagen (bspw. Vergabeunterlagen und Aufforderungen zur Angebotsabgabe) uneingeschränkt und vollständig für einen direkten Zugriff im Sinne des § 41 Abs. 1 VgV zu veröffentlichen. Um die erforderliche Geheimhaltung der vertraulichen Informationen zu gewährleisten, werden die weiterführenden Unterlagen daher nur an Bewerber herausgegeben, die die in Anlage A10 "Geheimhaltungsverpflichtung" enthaltene Geheimhaltungserklärung (mit ihrem Teilnahmeantrag) abgegeben haben.
Weitere Einzelheiten können der Teilnahmebroschüre entnommen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YMWYWQ9H8FN9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegen-über der Vergabestelle gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]