Rahmenvereinbarung Netzwerk-Wartungsvertrag Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-13
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ukbonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Netzwerk-Wartungsvertrag
Gegenstand dieses Wartungsvertrages ist die Durchführung regelmäßiger Wartungstätigkeiten sowie die Beseitigung von Störfällen für alle vereinbarten Systemkomponenten des Servicebereichs dieser LB durch den AN. Ausfälle/Störfälle werden bei der Hotline des Auftragnehmers (AN) gemeldet und entsprechend der Vereinbarungen bearbeitet.
Universitätsklinikum Bonn AöR Venusberg-Campus 1 53127 Bonn
Das Uniklinikum Bonn setzt eine Multivendor-Umgebung ein. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, aus einer Hand alle der in Anhang 1 mitgeteilten Hardwarekomponenten verschiedener Hersteller zu warten. In der Vergangenheit ist es mehrfach vorgekommen, dass bei unterschiedlichen Wartungsnehmern für unterschiedliche Hersteller hinsichtlich der Verantwortlichkeit für eine Störung wechselseitig auf den jeweils anderen Wartungsnehmer verwiesen wurde. Dem Auftragnehmer steht es frei, Subunternehmer zu beauftragen.Die Koordination der Subunternehmer obliegt ausschließlich dem Auftragnehmer im Sinne einer Generalunternehmerschaft.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://geschaeftskunden.telekom.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5YDZRQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß §160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist u. a. unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Auch ist gemäß §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Ausschlussfristen ergeben sich aus §160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB