FE 04.0344/2022/MRB - Lebenszyklusübergreifende Bewertung von Oberbauvarianten in Betonbauweise unter straßenbauspezifischen Aspekten der Nachhaltigkeit Referenznummer der Bekanntmachung: Z2g-FE 04.0344/2022/MRB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 04.0344/2022/MRB - Lebenszyklusübergreifende Bewertung von Oberbauvarianten in Betonbauweise unter straßenbauspezifischen Aspekten der Nachhaltigkeit
FE 04.0344/2022/MRB - Lebenszyklusübergreifende Bewertung von Oberbauvarianten in Betonbauweise unter straßenbauspezifischen Aspekten der Nachhaltigkeit
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
Ziel des Bundesverkehrsministeriums und der BASt ist es eine vollständige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bereits in der Projektplanung von Elementen der Infrastruktur zu erreichen. Qualität und Wert der Straßeninfrastruktur sollen verstärkt an Lebenszykluskosten, an geringen Nutzer- und Umweltkosten sowie an der Gesundheitsverträglichkeit von Baustof-fen gemessen werden. Bisher fehlt jedoch eine ganzheitliche und lebenszyklusübergreifende Nachhaltigkeitsbetrachtung von Oberbauvarianten in Betonbauweise. Dieses Projekt befasst sich mit der Bewertung ihrer ökologischen, ökonomischen und technischen Qualität unter straßenbauspezifischen Aspekten.
Ziel des Projektes ist eine Beurteilung der Nachhaltigkeit für Oberbauvarianten in Betonbau-weise, um die zielgerichtete Weiterentwicklung des Betonstraßenbaus im Sinne der Deut-schen Nachhaltigkeitsstrategie umzusetzen. Um die Spezifika von Oberbauvarianten in Be-tonbauweise berücksichtigen zu können, sind straßenbauspezifische Kennwerte festzulegen, mit denen die einzelnen Aspekte transparent, objektiv und vergleichbar über das Ende der potenziellen Nutzungsdauer hinaus bewertet werden können. Neben den Oberbauvarianten gemäß den RStO sollen auch Betondecken auf selbsterhärtender Tragschicht (SET) und durchgehend bewehrte Betonfahrbahndecken betrachtet werden und die unterschiedlichen potenziellen technischen Nutzungsdauern der einzelnen Schichten Beachtung finden.
Als grundsätzliche Nachhaltigkeitsziele sind zum einen die Reduktion der Treibhausgase und des Energieverbrauchs sowie die Steigerung der Rohstoffproduktivität zu betrachten. Darüber hinaus ist der Fokus insbesondere auf die Erhöhung der Dauerhaftigkeit, der Rückbaubarkeit und der Recyclingfreundlichkeit der jeweiligen Bauweise sowie auf die Optimierung der Kos-ten während des gesamten Betrachtungszeitraums zu legen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FE 04.0344/2022/MRB - Lebenszyklusübergreifende Bewertung von Oberbauvarianten in Betonbauweise unter straßenbauspezifischen Aspekten der Nachhaltigkeit
Ort: Hoppegarten
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.