FE 04.0344/2022/MRB - Lebenszyklusübergreifende Bewertung von Oberbauvarianten in Betonbauweise unter straßenbauspezifischen Aspekten der Nachhaltigkeit Referenznummer der Bekanntmachung: Z2g-FE 04.0344/2022/MRB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 04.0344/2022/MRB - Lebenszyklusübergreifende Bewertung von Oberbauvarianten in Betonbauweise unter straßenbauspezifischen Aspekten der Nachhaltigkeit
FE 04.0344/2022/MRB - Lebenszyklusübergreifende Bewertung von Oberbauvarianten in Betonbauweise unter straßenbauspezifischen Aspekten der Nachhaltigkeit
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
Ziel des Bundesverkehrsministeriums und der BASt ist es eine vollständige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bereits in der Projektplanung von Elementen der Infrastruktur zu erreichen. Qualität und Wert der Straßeninfrastruktur sollen verstärkt an Lebenszykluskosten, an geringen Nutzer- und Umweltkosten sowie an der Gesundheitsverträglichkeit von Baustof-fen gemessen werden. Bisher fehlt jedoch eine ganzheitliche und lebenszyklusübergreifende Nachhaltigkeitsbetrachtung von Oberbauvarianten in Betonbauweise. Dieses Projekt befasst sich mit der Bewertung ihrer ökologischen, ökonomischen und technischen Qualität unter straßenbauspezifischen Aspekten.
Ziel des Projektes ist eine Beurteilung der Nachhaltigkeit für Oberbauvarianten in Betonbau-weise, um die zielgerichtete Weiterentwicklung des Betonstraßenbaus im Sinne der Deut-schen Nachhaltigkeitsstrategie umzusetzen. Um die Spezifika von Oberbauvarianten in Be-tonbauweise berücksichtigen zu können, sind straßenbauspezifische Kennwerte festzulegen, mit denen die einzelnen Aspekte transparent, objektiv und vergleichbar über das Ende der potenziellen Nutzungsdauer hinaus bewertet werden können. Neben den Oberbauvarianten gemäß den RStO sollen auch Betondecken auf selbsterhärtender Tragschicht (SET) und durchgehend bewehrte Betonfahrbahndecken betrachtet werden und die unterschiedlichen potenziellen technischen Nutzungsdauern der einzelnen Schichten Beachtung finden.
Als grundsätzliche Nachhaltigkeitsziele sind zum einen die Reduktion der Treibhausgase und des Energieverbrauchs sowie die Steigerung der Rohstoffproduktivität zu betrachten. Darüber hinaus ist der Fokus insbesondere auf die Erhöhung der Dauerhaftigkeit, der Rückbaubarkeit und der Recyclingfreundlichkeit der jeweiligen Bauweise sowie auf die Optimierung der Kos-ten während des gesamten Betrachtungszeitraums zu legen.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
- Kenntnisse und Erfahrungen in der Bearbeitung von Straßeninfrastruktur-maßnahmen über den gesamten Lebens-zyklus mit Schwerpunkt Straßenbau (Beton, Erdbau), nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 1)
- Kenntnisse und Erfahrungen in der Bearbeitung des Themenfeldes zur Nachhaltigkeitsbewertung von Straßeninfrastrukturen, nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 2)
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.
Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 4d).
Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.