Lieferung von Schulbüchern Referenznummer der Bekanntmachung: 11/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52351
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-dueren.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Schulbüchern
Lieferung von Schulbüchern an die kreiseigenen Schulen (Berufskollegs) und die Schulen im Förderschulzweckverband des Kreises Düren (Förderschulen).
Kreisgebiet Düren. Die Lieferung der Lernmittel soll an alle 10 kreiseigenen Schulen bzw. an die Förderschulen des Förderschulzweckverbandes erfolgen. Die entsprechenden Adressen sind im Leistungsverzeichnis unter Ziffer 6 notiert.
Lieferung von Schulbüchern an die kreiseigenen Schulen (Berufskollegs) und die Schulen im Förderschulzweckverband des Kreises Düren (Förderschulen) für das Schuljahr 2023/2024 mit optionaler Verlängerung.
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix (siehe Vergabeunterlagen). Sofern mehrere Angebote die gleiche Punktzahl gem. der Bewertungsmatrix aufweisen, entscheidet das Los unter diesen Angeboten über den Zuschlag.
Die Auslosung erfolgt unter Beteiligung der Zentralen Vergabestelle, des Amtes für Schule, Bildung und Integration und des Rechnungsprüfungsamtes. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DEA26 Düren
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYHYUTC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1.
Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr. 3 GWB).
4.
Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen (Vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).