Lieferung von Schulbüchern Referenznummer der Bekanntmachung: 11/2023

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52351
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-dueren.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYHY32B/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYHY32B
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von Schulbüchern

Referenznummer der Bekanntmachung: 11/2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
22111000 Schulbücher
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung von Schulbüchern an die kreiseigenen Schulen (Berufskollegs) und die Schulen im Förderschulzweckverband des Kreises Düren (Förderschulen).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 486 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
22111000 Schulbücher
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA26 Düren
Hauptort der Ausführung:

Kreisgebiet Düren. Die Lieferung der Lernmittel soll an alle 10 kreiseigenen Schulen bzw. an die Förderschulen des Förderschulzweckverbandes erfolgen. Die entsprechenden Adressen sind im Leistungsverzeichnis unter Ziffer 6 notiert.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Schulbüchern an die kreiseigenen Schulen (Berufskollegs) und die Schulen im Förderschulzweckverband des Kreises Düren (Förderschulen) für das Schuljahr 2023/2024 mit optionaler Verlängerung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Serviceleistungen / Gewichtung: 50
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 50
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Auftragsvergabe ist für die Dauer des Schuljahres 2023/2024 vorgesehen. Die Laufzeit beträgt 1 Jahr mit der Option auf dreimalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr, sofern sich die grundsätzlichen rechtlichen Voraussetzungen zur Lernmittelfreiheit nicht wesentlich verändern.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix (siehe Vergabeunterlagen). Sofern mehrere Angebote die gleiche Punktzahl gem. der Bewertungsmatrix aufweisen, entscheidet das Los unter diesen Angeboten über den Zuschlag.

Die Auslosung erfolgt unter Beteiligung der Zentralen Vergabestelle, des Amtes für Schule, Bildung und Integration und des Rechnungsprüfungsamtes. Bieter sind nicht zugelassen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Eigenerklärung zur Eignung gemäß Vergabeunterlagen (bezüglich Umsatz, Arbeitskräfte, Insolvenz, )

Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken www.pq-vol.de oder www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen durch Vorlage in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Abgabe einer Erklärung zu Verbindung mit anderen Unternehmen derselben Branche (Vordruck). Mit Angebotsabgabe ist eine Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u.a. beinhalten, dass der Bieter/die Bieterin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzliche Verfahren befindet und seine/ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. (Formblatt 124)

Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Registrierungsnummer ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Angebotene Serviceleistungen durch entsprechende Kennzeichnung auf der Anlage 1.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Ausschlussgründe 124 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen);

Referenzen (VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des Auftraggebers.

Unterauftragnehmer/Eignungsleiher Verpflichtungserklärung 533 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "533-Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer Eignungsleiher" verwenden.

Unteraufträge/Eignungsleiher Verzeichnis 532 (VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Bitte das Dokument "532 Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe verwenden.

Sanktionspaket 523 (VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU" verwenden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/04/2023
Ortszeit: 11:15
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 04/04/2023
Ortszeit: 11:15

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich - unter

Berücksichtigung der gewählten Vergabeart - etwas anderes bestimmt ist, über die Vergabeplattform der

Wirtschaftsregion-Aachen www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de . Nur die bei der Vergabeplattform

vollständig registrierten Bewerber/Bieter werden (automatisch) über Bewerber-/Bieteranfragen und deren

Beantwortung sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren sowie Änderungen oder

Aktualisierungen informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, muss

er sich selbständig über Bewerber-/Bieteranfragen, deren Beantwortung und etwaige Änderungen oder

Aktualisierungen sowie etwaige zusätzliche Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte

Vergabeplattform informieren und die Seiten entsprechend kontrollieren.

Für dieses Verfahren sind keine postalischen Angebote zugelassen. Angebote sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen einzureichen und mittels Textform nach § 126 BGB oder mittels elektronischer Signatur bzw. elektronischem Siegel zu signieren. Hierbei ist zu beachten, dass nach § 126 b BGB neben der Angabe der Firma auch die Nennung des Bieters des Erklärenden bei Angebotsabgabe erfolgen muss, da sonst die Bestimmungen des § 126 b BGB nicht erfüllt sind und ein Ausschluss des Angebotes erfolgt.

Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYHY32B

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

1.

Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.

2.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).

3.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr. 3 GWB).

4.

Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen (Vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/02/2023

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