Lieferung von Schulbüchern Referenznummer der Bekanntmachung: 11/2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52351
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-dueren.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Schulbüchern
Lieferung von Schulbüchern an die kreiseigenen Schulen (Berufskollegs) und die Schulen im Förderschulzweckverband des Kreises Düren (Förderschulen).
Kreisgebiet Düren. Die Lieferung der Lernmittel soll an alle 10 kreiseigenen Schulen bzw. an die Förderschulen des Förderschulzweckverbandes erfolgen. Die entsprechenden Adressen sind im Leistungsverzeichnis unter Ziffer 6 notiert.
Lieferung von Schulbüchern an die kreiseigenen Schulen (Berufskollegs) und die Schulen im Förderschulzweckverband des Kreises Düren (Förderschulen) für das Schuljahr 2023/2024 mit optionaler Verlängerung.
Die Auftragsvergabe ist für die Dauer des Schuljahres 2023/2024 vorgesehen. Die Laufzeit beträgt 1 Jahr mit der Option auf dreimalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr, sofern sich die grundsätzlichen rechtlichen Voraussetzungen zur Lernmittelfreiheit nicht wesentlich verändern.
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix (siehe Vergabeunterlagen). Sofern mehrere Angebote die gleiche Punktzahl gem. der Bewertungsmatrix aufweisen, entscheidet das Los unter diesen Angeboten über den Zuschlag.
Die Auslosung erfolgt unter Beteiligung der Zentralen Vergabestelle, des Amtes für Schule, Bildung und Integration und des Rechnungsprüfungsamtes. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung gemäß Vergabeunterlagen (bezüglich Umsatz, Arbeitskräfte, Insolvenz, )
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken www.pq-vol.de oder www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen durch Vorlage in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Abgabe einer Erklärung zu Verbindung mit anderen Unternehmen derselben Branche (Vordruck). Mit Angebotsabgabe ist eine Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u.a. beinhalten, dass der Bieter/die Bieterin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzliche Verfahren befindet und seine/ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. (Formblatt 124)
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Registrierungsnummer ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Angebotene Serviceleistungen durch entsprechende Kennzeichnung auf der Anlage 1.
Ausschlussgründe 124 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen);
Referenzen (VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des Auftraggebers.
Unterauftragnehmer/Eignungsleiher Verpflichtungserklärung 533 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "533-Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer Eignungsleiher" verwenden.
Unteraufträge/Eignungsleiher Verzeichnis 532 (VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Bitte das Dokument "532 Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe verwenden.
Sanktionspaket 523 (VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU" verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich - unter
Berücksichtigung der gewählten Vergabeart - etwas anderes bestimmt ist, über die Vergabeplattform der
Wirtschaftsregion-Aachen www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de . Nur die bei der Vergabeplattform
vollständig registrierten Bewerber/Bieter werden (automatisch) über Bewerber-/Bieteranfragen und deren
Beantwortung sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren sowie Änderungen oder
Aktualisierungen informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, muss
er sich selbständig über Bewerber-/Bieteranfragen, deren Beantwortung und etwaige Änderungen oder
Aktualisierungen sowie etwaige zusätzliche Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte
Vergabeplattform informieren und die Seiten entsprechend kontrollieren.
Für dieses Verfahren sind keine postalischen Angebote zugelassen. Angebote sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen einzureichen und mittels Textform nach § 126 BGB oder mittels elektronischer Signatur bzw. elektronischem Siegel zu signieren. Hierbei ist zu beachten, dass nach § 126 b BGB neben der Angabe der Firma auch die Nennung des Bieters des Erklärenden bei Angebotsabgabe erfolgen muss, da sonst die Bestimmungen des § 126 b BGB nicht erfüllt sind und ein Ausschluss des Angebotes erfolgt.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYHY32B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1.
Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr. 3 GWB).
4.
Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen (Vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).