Sicherheitsdienstleistungen für das Jobcenter Köln Referenznummer der Bekanntmachung: 701 O 2/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.jobcenterkoeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen für das Jobcenter Köln
Das Jobcenter Köln (AG) ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und der Stadt Köln (§§ 44b, 6d SGB II), deren Ziel es ist, Mitmenschen in sozialen Notlagen die erforderliche Unterstützung zu bieten, um auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Zum Erreichen dieses Ziels liegen die grundsätzlichen Hauptaufgaben des Jobcenter Köln in der Leistungsgewährung und in der Vermittlung in Arbeit.
Die neun Liegenschaften des Jobcenter Köln verteilen sich über das gesamte Stadtgebiet Kölns und umfassen inklusive aller Lagerflächen eine Gesamtfläche von ca. 57.000 qm. Zum Schutz und zur Sicherheit der Mitarbeitenden, der Kundschaft und der Objekte und Sachgegenstände soll nun ein geeignetes Sicherheitsunternehmen beauftragt werden. Daneben können auf gesonderte Anfrage auch Veranstaltungen des Jobcenter Köln zu sichern sein.
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Der nachfolgend angegebene geschätzte Gesamtwert bezieht sich auf die GESCHÄTZTE ABNAHMEMENGE dieser Rahmenvereinbarung über vier Jahre, also inklusive Option auf Vertragsverländerung (s.a. II.2.4). Der Wert der hypothetischen HÖCHSTABNAHMEMENGE mit einer Laufzeit von vier Jahren beziffert sich auf 7.733.209,00 EUR netto.
Jobcenter Köln Pohligstr. 3 50969 Köln Die Leistung ist in den neun Liegenschaften des Auftraggebers im Stadtgebiet Kölns zu erbringen.
Die Anforderungen an die Auftragnehmerin (AN) resultieren im Wesentlichen aus der DIN 77200.
Die Art der zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen gliedert sich in den Separatwachdienst und den Schließ- und Kontrolldienst.
Aufgaben des Separatwachdienstes:
Zu den Aufgaben des Separatwachdienstes gehören im Allgemeinen:
- Gewährleistung der persönlichen Präsenz in den Dienstgebäuden
- Unterstützung des Auftraggebers bei der Durchsetzung der Hausordnung (Rauchverbot, Alkoholverbot, Mitbringen von Hunden etc.)
- Durchführung von Einlasskontrollen
- Abweisen von Kunden bzw. Kundinnen, denen ein Hausverbot erteilt wurde
- Initiativ oder auf Anforderung Schutz der Mitarbeitenden vor verbalen und tätlichen Bedrohungen und Angriffen (Rufbereitschaft per Mobiltelefon)
- Aktive deeskalierende Einflussnahme in bzw. zur Abwendung von Konfliktsituationen
- Durchführung permanenter Kontrollgänge im unmittelbaren Zugangsbereich, dem Eingang, der Eingangszone, den Fluren und Wartebereichen
- Auf Anforderung: Teilnahme an Gesprächen mit ausgewählten Kunden und Kundinnen
- Detaillierte Dokumentation über die Auftragsausführung und unaufgeforderte Vorlage dieser bei einem bzw. einer vom Jobcenter Köln benannten Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerin
- Regelmäßige Unterrichtung des Jobcenter Köln zu besonderen Vorkommnissen
- Ggf. Bereitstellung der Schlüssel für den Reinigungsdienst
- Verschließen der Kundenzugänge jeweils vor und nach den Kundenöffnungszeiten
- Sicherung von Veranstaltungen des AG (z.B. Bewerbertage, Informationsveranstaltungen, "Job Speed Dating", etc.),
Aufgaben des Schließ- und Kontrolldienstes:
Zu den Aufgaben des Schließ- und Kontrolldienstes gehören im Allgemeinen:
- Aufschließen bzw. Abschließen der Haupteingangstüren zu den unter Nr. 2.3 der Leistungsbeschreibung genannten Schließzeiten
- Dokumentation über die Auftragsausführung und unaufgeforderte Vorlage dieser bei einem bzw. einer vom Jobcenter Köln benannten Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerin
- Im Zuge des Aufschließens: Unscharf-Schaltung der Einbruchmeldeanlage
- Im Zuge des Abschließens:
- Kontrolle der Fenster und Oberlichter in den Fluren inklusive ggf. erforderlichem Verschließen bzw. Ausschalten
- Verweis von bei Verschlussgang evtl. noch anwesenden Fremdpersonen
- Scharf-Schaltung der Einbruchmeldeanlage
Einsatzorte und -zeiten:
Die nachfolgend angegebenen Einsatzzeiten beruhen auf Erfahrungswerten und stellen jeweils einen Durchschnittswert für die Auftragserbringung in den Liegenschaften - ohne Veranstaltungen - dar; im Einzelfall kann es zu Abweichungen kommen. An Rosenmontag, Heiligabend und Silvester bleiben die Liegenschaften des Jobcenters grundsätzlich geschlossen.
Es wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Daher können sich Änderungen (Verringerungen oder Erhöhungen) ergeben, die mit angemessener Vorlaufzeit angekündigt werden (s.a. Ziffer 1.2 des Vertrags).
Die GESCHÄTZTE ABNAHMEMENGE beläuft sich auf ca.
- im Separatwachdienst an Werktagen - 51.522 Std./jährlich
- im Schließ- und Kontrolldienst an Werktagen - 2.142 Std./jährlich
- im Schließ- und Kontrolldienst an Werktagen mit Nachtzuschlag - 254 Std./jährlich.
Diese Stundenangaben sind SCHÄTZMENGEN, daher besteht keine Abnahmeverpflichtung des AG.
Die HÖCHSTABNAHMEMENGE dieser Rahmenvereinbarung ist auf die jeweilige vorgenannte geschätzte Abnahmemenge in Stunden zzgl. 20% begrenzt.
Details entnehmen Sie bitte den Auftragsunterlagen.
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Durch die Zutrittskontrolle und die eventuelle Teilnahme an Gesprächen des AG mit Kund*innen handelt es sich vorliegend um eine Auftragsverarbeitung iSd. Art. 28 DS-GVO. Dementsprechend ist Bestandteil der Vertragsunterlagen eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kerpen
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50170
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9463AN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung nach § 155 ff. GWB ist nach § 160 Abs. 3 GWB innerhalb folgender Fristen einzureichen (Auszug aus § 160 Abs. 3 GWB):
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."