Sicherheitsdienstleistungen für das Jobcenter Köln Referenznummer der Bekanntmachung: 701 O 2/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.jobcenterkoeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen für das Jobcenter Köln
Das Jobcenter Köln (AG) ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und der Stadt Köln (§§ 44b, 6d SGB II), deren Ziel es ist, Mitmenschen in sozialen Notlagen die erforderliche Unterstützung zu bieten, um auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Zum Erreichen dieses Ziels liegen die grundsätzlichen Hauptaufgaben des Jobcenter Köln in der Leistungsgewährung und in der Vermittlung in Arbeit.
Die neun Liegenschaften des Jobcenter Köln verteilen sich über das gesamte Stadtgebiet Kölns und umfassen inklusive aller Lagerflächen eine Gesamtfläche von ca. 57.000 qm. Zum Schutz und zur Sicherheit der Mitarbeitenden, der Kundschaft und der Objekte und Sachgegenstände soll nun ein geeignetes Sicherheitsunternehmen beauftragt werden. Daneben können auf gesonderte Anfrage auch Veranstaltungen des Jobcenter Köln zu sichern sein.
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Der nachfolgend angegebene geschätzte Gesamtwert bezieht sich auf die GESCHÄTZTE ABNAHMEMENGE dieser Rahmenvereinbarung über vier Jahre, also inklusive Option auf Vertragsverländerung (s.a. II.2.4). Der Wert der hypothetischen HÖCHSTABNAHMEMENGE mit einer Laufzeit von vier Jahren beziffert sich auf 7.733.209,00 EUR netto.
Jobcenter Köln Pohligstr. 3 50969 Köln . Die Leistung ist in den neun Liegenschaften des Auftraggebers im Stadtgebiet Kölns zu erbringen.
Die Anforderungen an die Auftragnehmerin (AN) resultieren im Wesentlichen aus der DIN 77200, Leistungsstufe 2.
Die Art der zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen gliedert sich in den Separatwachdienst und den Schließ- und Kontrolldienst.
Aufgaben des Separatwachdienstes:
Zu den Aufgaben des Separatwachdienstes gehören im Allgemeinen:
- Gewährleistung der persönlichen Präsenz in den Dienstgebäuden
- Unterstützung des Auftraggebers bei der Durchsetzung der Hausordnung (Rauchverbot, Alkoholverbot, Mitbringen von Hunden etc.)
- Durchführung von Einlasskontrollen
- Abweisen von Kunden bzw. Kundinnen, denen ein Hausverbot erteilt wurde
- Initiativ oder auf Anforderung Schutz der Mitarbeitenden vor verbalen und tätlichen Bedrohungen und Angriffen (Rufbereitschaft per Mobiltelefon)
- Aktive deeskalierende Einflussnahme in bzw. zur Abwendung von Konfliktsituationen
- Durchführung permanenter Kontrollgänge im unmittelbaren Zugangsbereich, dem Eingang, der Eingangszone, den Fluren und Wartebereichen
- Auf Anforderung: Teilnahme an Gesprächen mit ausgewählten Kunden und Kundinnen
- Detaillierte Dokumentation über die Auftragsausführung und unaufgeforderte Vorlage dieser bei einem bzw. einer vom Jobcenter Köln benannten Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerin
- Regelmäßige Unterrichtung des Jobcenter Köln zu besonderen Vorkommnissen
- Ggf. Bereitstellung der Schlüssel für den Reinigungsdienst
- Verschließen der Kundenzugänge jeweils vor und nach den Kundenöffnungszeiten
- Sicherung von Veranstaltungen des AG (z.B. Bewerbertage, Informationsveranstaltungen, "Job Speed Dating", etc.),
Aufgaben des Schließ- und Kontrolldienstes:
Zu den Aufgaben des Schließ- und Kontrolldienstes gehören im Allgemeinen:
- Aufschließen bzw. Abschließen der Haupteingangstüren zu den unter Nr. 2.3 der Leistungsbeschreibung genannten Schließzeiten
- Dokumentation über die Auftragsausführung und unaufgeforderte Vorlage dieser bei einem bzw. einer vom Jobcenter Köln benannten Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerin
- Im Zuge des Aufschließens: Unscharf-Schaltung der Einbruchmeldeanlage
- Im Zuge des Abschließens:
- Kontrolle der Fenster und Oberlichter in den Fluren inklusive ggf. erforderlichem Verschließen bzw. Ausschalten
- Verweis von bei Verschlussgang evtl. noch anwesenden Fremdpersonen
- Scharf-Schaltung der Einbruchmeldeanlage
Einsatzorte und -zeiten:
Die nachfolgend angegebenen Einsatzzeiten beruhen auf Erfahrungswerten und stellen jeweils einen Durchschnittswert für die Auftragserbringung in den Liegenschaften - ohne Veranstaltungen - dar; im Einzelfall kann es zu Abweichungen kommen. An Rosenmontag, Heiligabend und Silvester bleiben die Liegenschaften des Jobcenters grundsätzlich geschlossen.
Es wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Daher können sich Änderungen (Verringerungen oder Erhöhungen) ergeben, die mit angemessener Vorlaufzeit angekündigt werden (s.a. Ziffer 1.2 des Vertrags).
Die GESCHÄTZTE ABNAHMEMENGE beläuft sich auf ca.
- im Separatwachdienst an Werktagen - 51.522 Std./jährlich
- im Schließ- und Kontrolldienst an Werktagen - 2.142 Std./jährlich
- im Schließ- und Kontrolldienst an Werktagen mit Nachtzuschlag - 254 Std./jährlich.
Diese Stundenangaben sind SCHÄTZMENGEN, daher besteht keine Abnahmeverpflichtung des AG.
Die HÖCHSTABNAHMEMENGE dieser Rahmenvereinbarung ist auf die jeweilige vorgenannte geschätzte Abnahmemenge in Stunden zzgl. 20% begrenzt.
Details entnehmen Sie bitte den Auftragsunterlagen.
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Durch die Zutrittskontrolle und die eventuelle Teilnahme an Gesprächen des AG mit Kund*innen handelt es sich vorliegend um eine Auftragsverarbeitung iSd. Art. 28 DS-GVO. Dementsprechend ist Bestandteil der Vertragsunterlagen eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
Der AG ist berechtigt, den Vertrag acht (8) Wochen vor Ablauf der Laufzeit schriftlich um ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2027 zu verlängern (Optionslaufzeit; Leistungserbringung dann insgesamt 48 Monate).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei dem/der Bieter*in dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Als Nachweis ist eine Eigenerklärung abzugeben, dazu ist das ausgefüllte Formular 5 - Eigenerklärung Ausschlussgründe mit dem Angebot einzureichen.
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Der/die Bieter*in und die Unterauftragnehmer*innen, Lieferant*innen oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden dürfen nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen gehören,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das unmittelbare oder mittelbare Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
Als Nachweis ist die Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland mit dem Angebot einzureichen.
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Der/die Bieter*in muss die im Auftrag geforderten Leistungen legal erbringen dürfen (Befähigung zur Berufsausübung). Hierfür ist eine Gewerbeerlaubnis gemäß § 34a der Gewerbeordnung (GewO) erforderlich. Bei Bieter*innen aus dem Ausland ist eine entsprechende Erlaubnis nachzuweisen, die zur Ausübung der Sicherheitsdienstleistung berechtigt, sofern diese im jeweiligen Land der Niederlassung erforderlich ist. Wenn eine Erlaubnis nicht erforderlich ist, so ist dies anzugeben/zu begründen.
Mit dem Angebot ist das Dokument der rechtlichen Erlaubnis in Kopie einzureichen.
Für die finanzielle Leistungsfähigkeit müssen Bieter*innen die finanziellen Mittel haben, für bei der Auftragsausführung verursachte Schäden einzustehen. Der/die Bieter*in muss deshalb über eine Haftpflichtversicherung mit mindestens den folgenden Versicherungssummen verfügen (vgl. § 16 des Vertrages):
- 2 Mio. EUR für Personenschäden
- 1,5 Mio. EUR für Sach-, Umwelt- und Vermögensschäden pro Schadensfall,
- 500.000 EUR für Obhut- und Bearbeitungsschäden pro Schadensfall,
- 100.000 EUR für den Verlust von Schlüsseln, Codekarten o.ä. für Schließanlagen pro Schadensfall.
Dem Angebot ist eine entsprechende Bestätigung des Versicherungsunternehmens über das aktuelle Bestehen der Versicherung mit mindestens den vorgenannten Versicherungssummen beizufügen.
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Für die finanzielle Leistungsfähigkeit müssen Bieter*innen aktuell über eine Liquidität in Höhe von 200.000 EUR oder mehr verfügen.
Dem Angebot ist als Nachweis eine aktuelle Bankauskunft in Kopie beizufügen.
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Für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit müssen Bieter*innen über einen Mindestumsatz von 3 Mio. EUR/Jahr im Geschäftsbereich/Tätigkeitsfeld Sicherheitsdienstleistungen verfügen.
Als Nachweis ist eine Eigenerklärung durch Ausfüllen der Anlage Eignung (Formular 5.2) Punkt 4 mit dem Angebot einzureichen.
Als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Effizienz und Verlässlichkeit muss der/die Bieter*in ein zertifiziertes Qualitätsmanagement gemäß DIN EN ISO 9001 besitzen.
Als Nachweis ist dem Angebot ist das aktuell gültige Zertifikat in Kopie beizufügen.
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Als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Fachkunde muss der /die Bieter*in über ein Zertifikat gemäß DIN 77200 Leistungsstufe 2 verfügen.
Dem Angebot ist das aktuell laufende Zertifikat in Kopie beizufügen.
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Als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit hinsichtlich der ausreichenden personellen Mittel ist die Zahl der durchschnittlich jährlich in den letzten drei Jahren bei der Bieter*in im Bereich Sicherheitsdienstleistungen beschäftigten Mitarbeitenden anzugeben.
Als Nachweis ist eine Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei Jahren durchschnittlich beschäftigten Mitarbeitenden anzugeben, hierzu sind entsprechende Angaben in der Anlage Eignung (Formular 5.2) Punkt 7 zu tätigen.
Auszug aus den Auftragsunterlagen:
Das vorgesehene Personal zur Ausführung des Auftrags im Separatwachdienst muss sämtlich mindestens über die erfolgreich abgeschlossene IHK-Prüfung als IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft bzw. geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft verfügen.
Mindestens 60% des vorgesehenen Personals zur Ausführung des Auftrags im Separatwachdienstes müssen über eine Berufserfahrung im Separatwachdienst für einen öffentlichen Auftraggeber von mindestens 2 Jahren verfügen.
Das vorgesehene Personal zur Ausführung des Auftrags im Schließ- und Kontrolldienst sämtlich muss mindestens die Anforderungen nach § 34a Abs. 1a Satz 1 GewO (Zuverlässigkeit und Grundlehrgang) erfüllen.
Details siehe Auftragsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frühjahr 2026 oder 2027.
Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes haben die Bieter*innen und Bietergemeinschaften die Möglichkeit, sich durch die Besichtigung aller vom Schließ- und Kontrolldienst betroffenen Objekte über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins wenden sich die potentiellen Bieterinnen und Bietergemeinschaften bitte per E-Mail an:
Team Infrastruktur des Jobcenter Köln
E-Mail: jobcenter-koeln.infra(at)jobcenter-ge.de
Zur Dokumentation der Besichtigung der betroffenen Objekte liegt die Anlage Besichtigungsbestätigung vor, welches dem Angebot bei Inanspruchnahme der Objektbesichtigung ausgefüllt beizufügen ist. Spätere Einreden wegen besonderer örtlicher Gegebenheiten werden nicht anerkannt.
Objektbesichtigungen können ab dem 15.03.2023 bis zum 31.03.2023, Mo-Fr, durchgeführt werden (Besichtigungsfrist).
Bitte vereinbaren Sie dazu rechtzeitig einen Termin mit dem o.g. Ansprechpartner. Terminliche Anfragen, die nicht mindestens 5 Werktage vor Ablauf der Besichtigungsfrist eingehen, können ggf. nicht mehr berücksichtigt werden.
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Der Vertrag wird durch die Erteilung des Zuschlags im Vergabeverfahren auf das Angebot des/der Bieter*in geschlossen (Angebot und Annahme). Eine Unterzeichnung der Vertragsurkunden im Nachgang hat lediglich deklaratorischen Charakter und lässt den Vertragsschluss unberührt. Der AG übersendet der/dem AN im Anschluss an die Zuschlagserteilung die auf den/die AN ausgestellten Vertragsunterlagen zur Unterschrift.
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Fragen im Vergabeverfahrebn sind bis zum 05.04.2023 zu stellen. Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen auch nach Ablauf dieser Frist zu beantworten.
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MIT DEM ANGEBOT EINZUREICHENDE UNTERLAGEN:
o Angebotsschreiben (Formular 1)
o Preisblatt (Formular 1.1)
o Anlage Kalkulation SVS (Formular 1.2)
o Anlage Auftragsdurchführung (Formular 1.3)
o (sofern einschlägig:) Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 3)
o (sofern einschlägig:) Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe (Formular 4.1)
o (sofern einschlägig:) Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer*in/Eignungsleiher*in (Formular 4.2)
o Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 5)
o Eigenerklärung Referenz (Formular 5.1)
o Anlage Eignung (Formular 5.2)
o Eigenerklärung Sanktionen Russland
o Anlage 1 zur Vereinbarung Auftragsverarbeitung
o (sofern einschlägig:) Anlage 2 zur Vereinbarung Auftragsverarbeitung
o (sofern einschlägig:) Anlage Besichtigungsbestätigung
o Nachweis Gewerbeerlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung oder ggf. ausländische Erlaubnis in Kopie
o Bestätigung Versicherung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit den geforderten Versicherungssummen
o Bankauskunft über aktuelle Liquidität von mind. 200.000,00 EUR
o Zertifikat über aktuell gültige Zertifizierung des/der Bieter*in nach DIN EN ISO 9001
o Zertifikat über die aktuell gültige Zertifizierung des/der Bieter*in nach DIN 77200 Leistungsstufe 2
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y946FPD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung nach § 155 ff. GWB ist nach § 160 Abs. 3 GWB innerhalb folgender Fristen einzureichen (Auszug aus § 160 Abs. 3 GWB):
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."