EU-weite Ausschreibung von Planungsleistungen zur Erweiterung der Kompostierungs- und Vergärungsanla Referenznummer der Bekanntmachung: AWA-2023-02

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 101-314411)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AWA Entsorgung GmbH
Postanschrift: Zum Hagelkreuz 24
Ort: Eschweiler
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52249
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 24038766472
Fax: +49 24038766515
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awa-gmbh.de
Adresse des Beschafferprofils: www.awa-gmbh.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

EU-weite Ausschreibung von Planungsleistungen zur Erweiterung der Kompostierungs- und Vergärungsanla

Referenznummer der Bekanntmachung: AWA-2023-02
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die AWA Entsorgung GmbH beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen zur Erweiterung der Kompostierung- und Vergärungsanlage Würselen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/06/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 101-314411

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II_2_9
Stelle des zu berichtigenden Textes: II.2.9. Beschränkung der Zahl der Bewerber
Anstatt:

Geplante Anzahl der Bewerber: 4Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:Sollten mehr als vier Bewerber die gesetzten Mindestbedingungen erfüllen, erfolgt eine weitere Auswahl der Bewerber anhand folgender Systematik (Punkteschema):Die Bewerber dürfen zusätzlich zu der zum Nachweis der Mindestbedingungen vorgelegten Referenz zu Planungsleistungen (vgl. Ziff. III.1.3) weitere Referenzen einreichen, welche den Mindestbedingungen entsprechen. Hierbei werden jedoch max. zwei weitere Referenzen gewertet:- Für maximal zwei zusätzlich vorgelegte Referenzen gemäß der Mindestbedingung (nicht jedoch für die bereits zum Nachweis der Mindestbedingung vorgelegte Referenz) erhält der Bewerber je einen Punkt (max. 2 Bonuspunkte).Zusätzlich zu den erreichbaren Bonuspunkten je vorgelegter zusätzlicher Referenz können folgende Bonuspunkte erreicht werden:- 1 Bonuspunkt, wenn eine Referenz zu Planungsleistungen für eine Anlage zur biologischen Behandlung von Bioabfällen eine Teilstromfermentation im Propfenstromverfahren von mindestens 15.000 Mg/Jahr umfasst,- 1 Bonuspunkt, wenn bei einer Referenz zu Planungsleistungen für eine Anlage zur biologischen Behandlung von Bioabfällen (gemäß Mindestbedingung; vgl. Ziff. III.1.3) die Leistung auch wesentliche Teile der Leistungsphasen 2 bis 8 des § 55 der HOAI (Technische Ausrüstung) zu den Anlagengruppen 1, 3, 4 und 7 umfasst hat,- 1 Bonuspunkt, wenn in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 bis 2022) jeweils durchschnittlich mindestens vier Verfahrensingenieure und vier Bauingenieure beim Bewerber beschäftigt waren.Insgesamt können somit durch die genannten Auswahlkriterien 5 Bonuspunkte erreicht werden.Für die Teilnahme an der zweiten Stufe des Verhandlungsverfahrens werden die vier Bewerber mit der/den höchsten Punktzahl/-en zugelassen.Hinweise:Sollten mehr als vier Bewerber die maximale Bonuspunktzahl von 5 Bonuspunkten erreichen, entscheidet für diese Bewerber das Los (vgl. § 75 Abs. 6 VgV).Sollten weniger als vier Bewerber die maximale Bonuspunktzahl bzw. die Höchstpunktzahl im relativen Vergleich zu Mitbewerbern erreichen, werden die Bewerber mit der maximalen Bonuspunkzahl bzw. Höchstpunktzahl vorrangig berücksichtigt. Sollte auf den nachfolgenden Rängen eine größere Anzahl an Bewerbern die gleiche Punktzahl erhalten, als für das Erreichen der vorgesehenen Mindestzahl von Bewerbern erforderlich ist, wird aus der Gruppe dieser Bewerber die entsprechende Anzahl an Bewerbern hinzugelost.Sollten weniger als vier Bewerber nicht mindestens einen Bonuspunkt erreichen, wird aus der Gruppe der Bewerber welche (nur) die Mindestbedingungen erfüllen eine entsprechende Anzahl an Bewerbern hinzugelost, so dass mindestens vier Bewerber für die 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens zugelassen werden können.

muss es heißen:

Geplante Anzahl der Bewerber: 6Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:Sollten mehr als sechs Bewerber die gesetzten Mindestbedingungen erfüllen, erfolgt eine weitere Auswahl der Bewerber anhand folgender Systematik (Punkteschema):Die Bewerber dürfen zusätzlich zu der zum Nachweis der Mindestbedingungen vorgelegten Referenz zu Planungsleistungen (vgl. Ziff. III.1.3) weitere Referenzen einreichen, welche den Mindestbedingungen entsprechen. Hierbei werden jedoch max. zwei weitere Referenzen gewertet:- Für maximal zwei zusätzlich vorgelegte Referenzen gemäß der Mindestbedingung (nicht jedoch für die bereits zum Nachweis der Mindestbedingung vorgelegte Referenz) erhält der Bewerber je einen Punkt (max. 2 Bonuspunkte).Zusätzlich zu den erreichbaren Bonuspunkten je vorgelegter zusätzlicher Referenz können folgende Bonuspunkte erreicht werden:- 1 Bonuspunkt, wenn eine Referenz zu Planungsleistungen für eine Anlage zur biologischen Behandlung von Bioabfällen eine Teilstromfermentation im Propfenstromverfahren von mindestens 15.000 Mg/Jahr umfasst,- 1 Bonuspunkt, wenn bei einer Referenz zu Planungsleistungen für eine Anlage zur biologischen Behandlung von Bioabfällen (gemäß Mindestbedingung; vgl. Ziff. III.1.3) die Leistung auch wesentliche Teile der Leistungsphasen 2 bis 8 des § 55 der HOAI (Technische Ausrüstung) zu den Anlagengruppen 1, 3, 4 und 7 umfasst hat,- 1 Bonuspunkt, wenn in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 bis 2022) jeweils durchschnittlich mindestens vier Verfahrensingenieure und vier Bauingenieure beim Bewerber beschäftigt waren.Insgesamt können somit durch die genannten Auswahlkriterien 5 Bonuspunkte erreicht werden.Für die Teilnahme an der zweiten Stufe des Verhandlungsverfahrens werden die sechs Bewerber mit der/den höchsten Punktzahl/-en zugelassen.Hinweise:Sollten mehr als sechs Bewerber die maximale Bonuspunktzahl von 5 Bonuspunkten erreichen, entscheidet für diese Bewerber das Los (vgl. § 75 Abs. 6 VgV).Sollten weniger als sechs Bewerber die maximale Bonuspunktzahl bzw. die Höchstpunktzahl im relativen Vergleich zu Mitbewerbern erreichen, werden die Bewerber mit der maximalen Bonuspunkzahl bzw. Höchstpunktzahl vorrangig berücksichtigt. Sollte auf den nachfolgenden Rängen eine größere Anzahl an Bewerbern die gleiche Punktzahl erhalten, als für das Erreichen der vorgesehenen Mindestzahl von Bewerbern erforderlich ist, wird aus der Gruppe dieser Bewerber die entsprechende Anzahl an Bewerbern hinzugelost.Sollten weniger als sechs Bewerber nicht mindestens einen Bonuspunkt erreichen, wird aus der Gruppe der Bewerber welche (nur) die Mindestbedingungen erfüllen eine entsprechende Anzahl an Bewerbern hinzugelost, so dass mindestens sechs Bewerber für die 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens zugelassen werden können.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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