1514-NR-Dienstleister Hotelabrechnung Referenznummer der Bekanntmachung: 1514-NR-Dienstleister Hotelabrechnung
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 080-241854)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
1514-NR-Dienstleister Hotelabrechnung
Die BWI erwägt einen Rahmenvertrag über die Abwicklung des Zahlungsprozesses für Hotelkosten sowie die Prüfung und bei Bedarf Korrektur von Hotelbelegehinsichtlich nach fiskalischen sowie vertraglich definierten Kriterien. Diese Dienstleistung wird in der Regel nur in Verbindung mit der Nutzung eines web-basierten Hotelbuchungsportals angeboten. Die Dienstleistung in Verbindung mit der Nutzung des Hotelportals ist im Wege eines offenen Verfahrens gem. 15 VgV zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal vier Jahren abgeschlossen.
Es handelt sich um eine Erstvergabe. Der Bedarf entsteht durch die Einführung eines zentralen Zahlungsmittels für Dienstreisen in der BWI. Das Zahlungsmittel wird vom Bund für alle Bedarfsträger vorgegeben. Es handelt sich dabei um die Kreditkarten von AirPlus. Da die BWI zukünftig die Zahlung aller Reisemittel über den s.g. AirPlus Company Account abwickelt, muss auch die Abrechnung mit den Hotel über den AirPlus Company Account erfolgen.
Für den Bezahlprozess von Hotelkosten und Prüfung der Hotelrechungen wird ein externer Anbieter beauftragt. Dieser stellt zur Buchung der Hotels ein web-basiertes Verfahren zur Verfügung. Das Verfahren wird als direkte Schnittstelle an das vorhandene TMS4BWI (Systembetreiber ifao) angebunden. Der Abrechnungsprozess der Hotelkosten inkl. Prüfung der Hotelrechnungen erfolgt für über den Auftragnehmer online oder telefonisch gebuchte Hotels.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen