1514-NR-Dienstleister Hotelabrechnung Referenznummer der Bekanntmachung: 1514-NR-Dienstleister Hotelabrechnung

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: BWI GmbH
Postanschrift: Karl-Legien-Str. 192
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 2225988103368
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwi.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-185714fc1d2-341b2d43ae2f34ad
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: öffentlicher Auftraggeber gem. §99 Nr.2 GWB
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: IT der Bundeswehr

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

1514-NR-Dienstleister Hotelabrechnung

Referenznummer der Bekanntmachung: 1514-NR-Dienstleister Hotelabrechnung
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79997000 Dienstleistungen für Geschäftsreisen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die BWI erwägt einen Rahmenvertrag über die Abwicklung des Zahlungsprozesses für Hotelkosten sowie die Prüfung und bei Bedarf Korrektur von Hotelbelegehinsichtlich nach fiskalischen sowie vertraglich definierten Kriterien. Diese Dienstleistung wird in der Regel nur in Verbindung mit der Nutzung eines web-basierten Hotelbuchungsportals angeboten. Die Dienstleistung in Verbindung mit der Nutzung des Hotelportals ist im Wege eines offenen Verfahrens gem. 15 VgV zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal vier Jahren abgeschlossen.

Es handelt sich um eine Erstvergabe. Der Bedarf entsteht durch die Einführung eines zentralen Zahlungsmittels für Dienstreisen in der BWI. Das Zahlungsmittel wird vom Bund für alle Bedarfsträger vorgegeben. Es handelt sich dabei um die Kreditkarten von AirPlus. Da die BWI zukünftig die Zahlung aller Reisemittel über den s.g. AirPlus Company Account abwickelt, muss auch die Abrechnung mit den Hotel über den AirPlus Company Account erfolgen.

Für den Bezahlprozess von Hotelkosten und Prüfung der Hotelrechungen wird ein externer Anbieter beauftragt. Dieser stellt zur Buchung der Hotels ein web-basiertes Verfahren zur Verfügung. Das Verfahren wird als direkte Schnittstelle an das vorhandene TMS4BWI (Systembetreiber ifao) angebunden. Der Abrechnungsprozess der Hotelkosten inkl. Prüfung der Hotelrechnungen erfolgt für über den Auftragnehmer online oder telefonisch gebuchte Hotels.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79997000 Dienstleistungen für Geschäftsreisen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

BWI GmbH

Public Sourcing

Karl-Legien-Str.192

53117 Bonn

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Leistungsgegenstand setzt sich aus zwei Leistungsbestandteilen zusammen, die jedoch untrennbar miteinander verbunden sind. Der Leistungsumfang umfasst

1.die Bereitsstellung einer Software im Software-as-a-Service (SaaS)-Modell (einschließlich des hierfür benötigten Speicherplatzes) zur Online-Buchung von Hotels über ein Onlineportal sowie die Bereitsstellung einer Buchungshotline für telefonische Buchungen von Hotels, die nicht im vorgenannten Onlineportal buchbar sind. Die Software soll als direkte Schnittstelle an das vorhandene Onlinebuchungssystem ( derzeit cytric von ifao) angebunden werden.

2. die Abwicklung der Prozesse zur Bezahlung von Hotelkosten über eine AirPlus Company Card, sowie die Prüfung und ggf. Korrektur von Hotelrechungen für entweder online oder über die Buchungshotline gebuchte Hotels.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2023
Ende: 31/10/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag wird einmal (12 Monate) verlängert.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/05/2023
Ortszeit: 15:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 26/06/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 22/05/2023
Ortszeit: 23:59
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

§ 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur

auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an

dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine

Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch

Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.

Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die

behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden

entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen

Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags

erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer

Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist

nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der

Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den

Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des

Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen

sind.

Gem. § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt § 160 Abs. 3 S. 1 GWB nicht

bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des

Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/04/2023

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