Planungsleistungen für den Neu- und Umbau der Grundschule Referenznummer der Bekanntmachung: 30-01.59.06-08-08-EU
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 060-178160)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ladbergen
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49549
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-steinfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für den Neu- und Umbau der Grundschule
Die Gemeinschaftsgrundschule wird zukünftig 4-zügig. Der gesetzlich vorgegebene Anspruch auf die ganztägige Betreuung soll durch den Neubau der Offenen Ganztagsgrundschule abgedeckt werden. Das vorhandene Schulgebäude bietet keine weiteren Entwicklungsmöglichkeiten. Um den kurzfristig notwendigen Raumbedarf zu decken wird im Zuge der notwendigen Erweiterung der OGS-Räume auch der Grundschulbetrieb erweitert. Anzahl und Größen der notwendigen Räumlichkeiten leiten sich aus der Schulbau-Leitlinie ab. Die daraus resultierenden Anforderungen bzw. vom Betreiber (Grundschule und OGS) geforderten und mit der Verwaltung abgestimmten Raumprogramme sind durch den Auftragnehmer zu konkretisieren und umzusetzen.
Der geplante Neubau muss zum 01.08.2025 nutzbar fertig gestellt sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.