Planungsleistungen für den Neu- und Umbau der Grundschule Referenznummer der Bekanntmachung: 30-01.59.06-08-08-EU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ladbergen
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49549
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-steinfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für den Neu- und Umbau der Grundschule
Die Gemeinschaftsgrundschule wird zukünftig 4-zügig. Der gesetzlich vorgegebene Anspruch auf die ganztägige Betreuung soll durch den Neubau der Offenen Ganztagsgrundschule abgedeckt werden. Das vorhandene Schulgebäude bietet keine weiteren Entwicklungsmöglichkeiten. Um den kurzfristig notwendigen Raumbedarf zu decken wird im Zuge der notwendigen Erweiterung der OGS-Räume auch der Grundschulbetrieb erweitert. Anzahl und Größen der notwendigen Räumlichkeiten leiten sich aus der Schulbau-Leitlinie ab. Die daraus resultierenden Anforderungen bzw. vom Betreiber (Grundschule und OGS) geforderten und mit der Verwaltung abgestimmten Raumprogramme sind durch den Auftragnehmer zu konkretisieren und umzusetzen.
Der geplante Neubau muss zum 01.08.2025 nutzbar fertig gestellt sein.
Grundschule Ladbergen Auf dem Rott 8 -10 49549 Ladbergen
Die Gemeinschaftsgrundschule wird zukünftig 4-zügig. Der gesetzlich vorgegebene Anspruch auf die ganztägige Betreuung soll durch den Neubau der Offenen Ganztagsgrundschule abgedeckt werden. Das vorhandene Schulgebäude bietet keine weiteren Entwicklungsmöglichkeiten. Um den kurzfristig notwendigen Raumbedarf zu decken wird im Zuge der notwendigen Erweiterung der OGS-Räume auch der Grundschulbetrieb erweitert. Anzahl und Größen der notwendigen Räumlichkeiten leiten sich aus der Schulbau-Leitlinie ab. Die daraus resultierenden Anforderungen bzw. vom Betreiber (Grundschule und OGS) geforderten und mit der Verwaltung abgestimmten Raumprogramme sind durch den Auftragnehmer zu konkretisieren und umzusetzen.
Der geplante Neubau muss zum 01.08.2025 nutzbar fertig gestellt sein.
Für den ersten Bauabschnitt sowie die Umbauarbeiten im Bestand sind die Leistungsphasen 1 - 9 anzubieten. Für Reserveflächen sind lediglich die Leistungsphasen 1 - 5 anzubieten.
Beauftragt werden zunächst die Leistungsphasen 1 - 3 des Gesamtentwurfes. Die Vergabe der weiteren Planungsleistungen über die Leistungsphase 3 hinaus erfolgt stufenweise und optional, abhängig von der Zustimmung der politischen Gremien.
Zur Entscheidungsfindung sind nach Beauftragung und gemeinsamer Abstimmung zwei voneinander unabhängige Vorentwürfe nebst 3D Darstellung und/oder Modellen der angrenzenden Nachbarbebauung vorzustellen. Die entwickelten Entwürfe sind ab der 33. KW 2023 den beteiligten Gremien der Gemeinde Ladbergen örtlich zu präsentieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Bauvorlageberechtigung
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
Vorlage einer Referenz über eine Planungsleistung der letzten drei Jahre (2020 - 2022) für die Errichtung einer Schule vergleichbarer Größenordnung oder vergleichbare Leistungen.
Haftpflichtversicherung 3.000.000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 500.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden
Abschnitt IV: Verfahren
48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B 692
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Gemeinde Ladbergen beabsichtigt, die Planungsleistung für den Neu- und Umbau der Grundschule zu vergeben. Sie hat mit der Durchführung des Vergabeverfahrens den Kreis Steinfurt beauftragt. Federführend und Ansprechpartner für die Auftraggeber und damit Vertragspartner ist
Gemeinde Ladbergen
Jahnstraße 5
49549 Ladbergen
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Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt.
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY2LYQ6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.