Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE) in einem Kombi-Modell Los 1 und 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 34348/FB56/12-2023

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45136
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.essen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE) in einem Kombi-Modell Los 1 und 2

Referenznummer der Bekanntmachung: 34348/FB56/12-2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Außerbetriebliche Berufsausbildung in einem Kombi-Modell (BaE) nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 76 SGB III.

Leistungsgegenstand ist die Durchführung von außerbetrieblichen Berufsausbildungen (BaE) nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m.

§ 76 f SGB III und §§ 4 ff Berufsbildungsgesetz (BBiG) / §§ 25 ff Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO) - allgemeine Berufsausbildung einschließlich Stufenausbildung - und §§ 64 ff BBiG / § 42 Buchst. k-m HwO ("Werkerausbildung" bzw. "Fachpraktiker" ausschließlich für behinderte Menschen im Sinne des § 19 SGB III).

Die Leistung zielt darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligung besonderer Hilfen bedürfen, durch außerbetriebliche Berufsausbildung die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Dabei hat der Auftragnehmer alle Möglichkeiten wahrzunehmen und auszuschöpfen, die den Übergang des Auszubildenden in eine betriebliche Ausbildung fördern.

Im sogenannten Kombi-Modell werden die Ausbildungsinhalte - unter Einbeziehung von Kooperationsbetrieben mit Eignung nach §§ 27 ff BBiG / §§ 21 ff HwO - sowohl im Rahmen einer integrativen, als auch kooperativen Ausbildung vermittelt.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1 289 755.92 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

BaE Kombi-Modell Los 1

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
80530000 Berufsausbildung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

00000 Essen, Ruhr

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Zur Zielgruppe gehören - unabhängig von der erreichten Schulbildung - junge Menschen, ohne berufliche Erstausbildung, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben.

Förderungsberechtigt sind junge Menschen,

1. die lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind und wegen in ihrer Person liegender Gründe auch mit ausbildungsfördernden Leistungen eine Berufsausbildung in einem Betrieb nicht aufnehmen können.

2. deren betriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, sofern zu erwarten ist, dass sie die Berufsausbildung erfolgreich abschließen können.

3. junge Menschen mit Behinderungen, die nicht auf besondere Leistungen (§ 117 SGB III) angewiesen sind, können gefördert werden, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Spezielle Räumlichkeiten und Ausstattungen müssen daher nicht vorgehalten werden.

4. junge anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte können zur Zielgruppe gehören. Ihre Sprachkenntnisse müssen für eine Ausbildung ausreichen. Da für einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung gute berufsbezogene Deutschkenntnisse erforderlich sind, kann es für einen Teil dieser jungen Menschen sinnvoll sein, ihre berufsbezogenen Sprachkenntnisse auch während der Teilnahme an der BaE weiter zu verbessern oder zu vertiefen.

Der Auftragnehmer soll bei individuellem Bedarf eine Teilnahme des Auszubildenden an einem BAMF- Sprachprogramm ermöglichen und aktiv unterstützen. Das Maßnahmeziel darf durch die parallele Teilnahme nicht gefährdet werden. Hier muss eine Absprache zwischen Auftragnehmer und Bedarfsträger erfolgen.

Zielsetzung ist es, Jugendlichen, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialen Benachteiligung besonderer Hilfen bedürfen, durch die außerbetriebliche Berufsausbildung die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Der langfristige Übergang in den 1.Arbeitsmarkt ist das Ziel dieser außerbetrieblichen Ausbildung (BaE) im Kombi-Modell.

Im sogenannten Kombi-Modell werden die Ausbildungsinhalte - unter Einbeziehung von Kooperationsbetrieben mit Eignung nach §§ 27 ff BBiG / §§ 21 ff HwO - sowohl im Rahmen einer integrativen, als auch kooperativen Ausbildung vermittelt.

Dabei ist der Auftragnehmer verpflichtet, innerhalb des Ausbildungszeitraums möglichst frühzeitig und zu vorgegebenen Quoten den Übergang von integrativer zu kooperativer Ausbildung bzw. zu betrieblicher Ausbildung zu gewährleisten.

Die Wochenstundenzahl beträgt einschließlich des Berufsschulunterrichtes 39 Zeitstunden ohne Pausen.

Die wöchentliche Verteilung der Unterrichtsstunden orientiert sich am Ausbildungsrahmenplan. Die Schutzbestimmungen für junge Menschen, z.B. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), sind zu beachten. Dies gilt insbesondere auch für Zeiten der betrieblichen Ausbildungsphasen.

Stützunterricht als auch die sozialpädagogische Begleitung sind kontinuierlich mit einem Stundenumfang von mindestens vier Zeitstunden wöchentlich durchzuführen. Dies gilt auch für Ferienzeiten der Berufsschule. Beim Übergang in die kooperative Form ist Lage, Dauer und Verteilung mit dem Kooperationsbetrieb individuell abzustimmen.

Sofern der Berufsschulunterricht nicht oder nicht im erforderlichen Umfang durch die Berufsschule erfolgt, stellt der Auftragnehmer die entsprechende theoretische Unterweisung sicher. Hierzu hat sich der Auftragnehmer mit der Berufsschule abzustimmen.

Dem Auftragnehmer obliegt beim integrativen Modell sowohl die fachtheoretische als auch die fachpraktische Unterweisung der Teilnehmer. Die fachpraktische Unterweisung wird entsprechend des Entwicklungsfortschritts der Teilnehmer durch betriebliche Ausbildungsphasen ergänzt und vertieft.

Bei Fortsetzung der Ausbildung in kooperativer Form werden die fachpraktischen Ausbildungsinhalte ausschließlich durch den Kooperationsbetrieb vermittelt, und fachtheoretisch durch den Auftragnehmer begleitet und unterstützt.

Der 1. Ausbildungsabschnitt beginnt am 07.08.2023 und umfasst den Zeitraum vom Ausbildungsbeginn bis zur Beendigung der Zwischenprüfung.

Bei den 2-jährigen Ausbildungsberufen endet der erste Ausbildungsabschnitt zum 30.09.2024.

Bei den 3- und 3,5jährigen Ausbildungsberufen endet der erste Ausbildungsabschnitt zum 31.03.2025.

Der 2. Ausbildungsabschnitt umfasst den Zeitraum nach Beendigung der Zwischenprüfung (bzw. 30.09.24 oder 31.03.2025) bis zum Abschluss der Ausbildung.

Im 1. Ausbildungsabschnitt starten alle Auszubildenden in der integrativen Form der BaE.

Mit Beginn des 2. Ausbildungsabschnitts reduziert sich der Anteil integrativer Ausbildungen verbindlich wie folgt:

Mindestens 35 % der zugewiesenen Teilnehmer*innen (Stand 31.01.2024) muss in eine kooperative Ausbildung bzw. in betriebliche Ausbildung übergegangen sein. Es sollen nur noch maximal 65 % der Teilnehmer*innen in integrativer Form der außerbetrieblichen Ausbildung betreut werden.

Es gibt zwei Lose auf Grund der verschiedenen Berufe (pro Los 7 Ausbildungsberufe) mit jeweils 25 Teilnehmerplätzen.

Folgende Berufe werden ausgeschrieben:

Los 1: Fachkraft für Lagerlogistik / Fachlagerist/-in / Tischler/-in / Hauswirtschafter/-in / Maler/Lackier/-in /Gala / Metallbauer/-in

Los 2: Kauffrau/-mann für Büromanagement / Kauffrau/-mann im Einzelhandel / Verkäufer/in / Kfz-Mechatroniker/-in /

Elektroniker/-in / Friseur/-in / Anlagenmechaniker/-in SHK

Der Auftragnehmer ist als Ausbildender nach dem BBiG bzw. der HwO für die vollständige und ordnungsgemäße Durchführung des Ausbildungsvertrages verantwortlich.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Vertrag enthält die Option zur zweimaligen Vertragsverlängerung, sowie eine Option zur 30% Aufstockung, aber auch eine Reduzierung des Vertrages um 20% bei Vertragsverlängerung.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

BaE Kombi-Modell Los 2

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
80530000 Berufsausbildung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

00000 Essen, Ruhr

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Zur Zielgruppe gehören - unabhängig von der erreichten Schulbildung - junge Menschen, ohne berufliche Erstausbildung, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben.

Förderungsberechtigt sind junge Menschen,

1. die lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind und wegen in ihrer Person liegender Gründe auch mit ausbildungsfördernden Leistungen eine Berufsausbildung in einem Betrieb nicht aufnehmen können.

2. deren betriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, sofern zu erwarten ist, dass sie die Berufsausbildung erfolgreich abschließen können.

3. junge Menschen mit Behinderungen, die nicht auf besondere Leistungen (§ 117 SGB III) angewiesen sind, können gefördert werden, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Spezielle Räumlichkeiten und Ausstattungen müssen daher nicht vorgehalten werden.

4. junge anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte können zur Zielgruppe gehören. Ihre Sprachkenntnisse müssen für eine Ausbildung ausreichen. Da für einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung gute berufsbezogene Deutschkenntnisse erforderlich sind, kann es für einen Teil dieser jungen Menschen sinnvoll sein, ihre berufsbezogenen Sprachkenntnisse auch während der Teilnahme an der BaE weiter zu verbessern oder zu vertiefen.

Der Auftragnehmer soll bei individuellem Bedarf eine Teilnahme des Auszubildenden an einem BAMF- Sprachprogramm ermöglichen und aktiv unterstützen. Das Maßnahmeziel darf durch die parallele Teilnahme nicht gefährdet werden. Hier muss eine Absprache zwischen Auftragnehmer und Bedarfsträger erfolgen.

Zielsetzung ist es, Jugendlichen, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialen Benachteiligung besonderer Hilfen bedürfen, durch die außerbetriebliche Berufsausbildung die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Der langfristige Übergang in den 1.Arbeitsmarkt ist das Ziel dieser außerbetrieblichen Ausbildung (BaE) im Kombi-Modell.

Im sogenannten Kombi-Modell werden die Ausbildungsinhalte - unter Einbeziehung von Kooperationsbetrieben mit Eignung nach §§ 27 ff BBiG / §§ 21 ff HwO - sowohl im Rahmen einer integrativen, als auch kooperativen Ausbildung vermittelt.

Dabei ist der Auftragnehmer verpflichtet, innerhalb des Ausbildungszeitraums möglichst frühzeitig und zu vorgegebenen Quoten den Übergang von integrativer zu kooperativer Ausbildung bzw. zu betrieblicher Ausbildung zu gewährleisten.

Die Wochenstundenzahl beträgt einschließlich des Berufsschulunterrichtes 39 Zeitstunden ohne Pausen.

Die wöchentliche Verteilung der Unterrichtsstunden orientiert sich am Ausbildungsrahmenplan. Die Schutzbestimmungen für junge Menschen, z.B. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), sind zu beachten. Dies gilt insbesondere auch für Zeiten der betrieblichen Ausbildungsphasen.

Stützunterricht als auch die sozialpädagogische Begleitung sind kontinuierlich mit einem Stundenumfang von mindestens vier Zeitstunden wöchentlich durchzuführen. Dies gilt auch für Ferienzeiten der Berufsschule. Beim Übergang in die kooperative Form ist Lage, Dauer und Verteilung mit dem Kooperationsbetrieb individuell abzustimmen.

Sofern der Berufsschulunterricht nicht oder nicht im erforderlichen Umfang durch die Berufsschule erfolgt, stellt der Auftragnehmer die entsprechende theoretische Unterweisung sicher. Hierzu hat sich der Auftragnehmer mit der Berufsschule abzustimmen.

Dem Auftragnehmer obliegt beim integrativen Modell sowohl die fachtheoretische als auch die fachpraktische Unterweisung der Teilnehmer. Die fachpraktische Unterweisung wird entsprechend des Entwicklungsfortschritts der Teilnehmer durch betriebliche Ausbildungsphasen ergänzt und vertieft.

Bei Fortsetzung der Ausbildung in kooperativer Form werden die fachpraktischen Ausbildungsinhalte ausschließlich durch den Kooperationsbetrieb vermittelt, und fachtheoretisch durch den Auftragnehmer begleitet und unterstützt.

Der 1. Ausbildungsabschnitt beginnt am 07.08.2023 und umfasst den Zeitraum vom Ausbildungsbeginn bis zur Beendigung der Zwischenprüfung.

Bei den 2-jährigen Ausbildungsberufen endet der erste Ausbildungsabschnitt zum 30.09.2024.

Bei den 3- und 3,5jährigen Ausbildungsberufen endet der erste Ausbildungsabschnitt zum 31.03.2025.

Der 2. Ausbildungsabschnitt umfasst den Zeitraum nach Beendigung der Zwischenprüfung (bzw. 30.09.24 oder 31.03.2025) bis zum Abschluss der Ausbildung.

Im 1. Ausbildungsabschnitt starten alle Auszubildenden in der integrativen Form der BaE.

Mit Beginn des 2. Ausbildungsabschnitts reduziert sich der Anteil integrativer Ausbildungen verbindlich wie folgt:

Mindestens 35 % der zugewiesenen Teilnehmer*innen (Stand 31.01.2024) muss in eine kooperative Ausbildung bzw. in betriebliche Ausbildung übergegangen sein. Es sollen nur noch maximal 65 % der Teilnehmer*innen in integrativer Form der außerbetrieblichen Ausbildung betreut werden.

Es gibt zwei Lose auf Grund der verschiedenen Berufe (pro Los 7 Ausbildungsberufe) mit jeweils 25 Teilnehmerplätzen.

Folgende Berufe werden ausgeschrieben:

Los 1: Fachkraft für Lagerlogistik / Fachlagerist/-in / Tischler/-in / Hauswirtschafter/-in / Maler/Lackier/-in /Gala / Metallbauer/-in

Los 2: Kauffrau/-mann für Büromanagement / Kauffrau/-mann im Einzelhandel / Verkäufer/in / Kfz-Mechatroniker/-in /

Elektroniker/-in / Friseur/-in / Anlagenmechaniker/-in SHK

Der Auftragnehmer ist als Ausbildender nach dem BBiG bzw. der HwO für die vollständige und ordnungsgemäße Durchführung des Ausbildungsvertrages verantwortlich.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Vertrag enthält die Option zur zweimaligen Vertragsverlängerung, sowie eine Option zur 30% Aufstockung, aber auch eine Reduzierung des Vertrages um 20% bei Vertragsverlängerung.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 058-172544
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe Jugendberufshilfe Essen gGmbH

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
24/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45136
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://jugendberufshilfe-essen.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45309
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 599 626.92 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 34348/FB56/12-2023
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe Weststadt Akademie GmbH

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
24/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.weststadt-akademie.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45141
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 690 129.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXS0YH6Y1RUZ0JLP

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.

Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/05/2023

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