Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE) in einem Kombi-Modell Los 1 und 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 34348/FB56/12-2023

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Essen - JobCenter Essen
Postanschrift: Ruhrallee 175
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45136
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.essen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE) in einem Kombi-Modell Los 1 und 2

Referenznummer der Bekanntmachung: 34348/FB56/12-2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Außerbetriebliche Berufsausbildung in einem Kombi-Modell (BaE) nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 76 SGB III.

Leistungsgegenstand ist die Durchführung von außerbetrieblichen Berufsausbildungen (BaE) nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m.

§ 76 f SGB III und §§ 4 ff Berufsbildungsgesetz (BBiG) / §§ 25 ff Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO) - allgemeine Berufsausbildung einschließlich Stufenausbildung - und §§ 64 ff BBiG / § 42 Buchst. k-m HwO ("Werkerausbildung" bzw. "Fachpraktiker" ausschließlich für behinderte Menschen im Sinne des § 19 SGB III).

Die Leistung zielt darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligung besonderer Hilfen bedürfen, durch außerbetriebliche Berufsausbildung die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Dabei hat der Auftragnehmer alle Möglichkeiten wahrzunehmen und auszuschöpfen, die den Übergang des Auszubildenden in eine betriebliche Ausbildung fördern.

Im sogenannten Kombi-Modell werden die Ausbildungsinhalte - unter Einbeziehung von Kooperationsbetrieben mit Eignung nach §§ 27 ff BBiG / §§ 21 ff HwO - sowohl im Rahmen einer integrativen, als auch kooperativen Ausbildung vermittelt.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1 289 755.92 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

BaE Kombi-Modell Los 1

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
80530000 Berufsausbildung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

00000 Essen, Ruhr

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Zur Zielgruppe gehören - unabhängig von der erreichten Schulbildung - junge Menschen, ohne berufliche Erstausbildung, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben.

Förderungsberechtigt sind junge Menschen,

1. die lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind und wegen in ihrer Person liegender Gründe auch mit ausbildungsfördernden Leistungen eine Berufsausbildung in einem Betrieb nicht aufnehmen können.

2. deren betriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, sofern zu erwarten ist, dass sie die Berufsausbildung erfolgreich abschließen können.

3. junge Menschen mit Behinderungen, die nicht auf besondere Leistungen (§ 117 SGB III) angewiesen sind, können gefördert werden, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Spezielle Räumlichkeiten und Ausstattungen müssen daher nicht vorgehalten werden.

4. junge anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte können zur Zielgruppe gehören. Ihre Sprachkenntnisse müssen für eine Ausbildung ausreichen. Da für einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung gute berufsbezogene Deutschkenntnisse erforderlich sind, kann es für einen Teil dieser jungen Menschen sinnvoll sein, ihre berufsbezogenen Sprachkenntnisse auch während der Teilnahme an der BaE weiter zu verbessern oder zu vertiefen.

Der Auftragnehmer soll bei individuellem Bedarf eine Teilnahme des Auszubildenden an einem BAMF- Sprachprogramm ermöglichen und aktiv unterstützen. Das Maßnahmeziel darf durch die parallele Teilnahme nicht gefährdet werden. Hier muss eine Absprache zwischen Auftragnehmer und Bedarfsträger erfolgen.

Zielsetzung ist es, Jugendlichen, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialen Benachteiligung besonderer Hilfen bedürfen, durch die außerbetriebliche Berufsausbildung die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Der langfristige Übergang in den 1.Arbeitsmarkt ist das Ziel dieser außerbetrieblichen Ausbildung (BaE) im Kombi-Modell.

Im sogenannten Kombi-Modell werden die Ausbildungsinhalte - unter Einbeziehung von Kooperationsbetrieben mit Eignung nach §§ 27 ff BBiG / §§ 21 ff HwO - sowohl im Rahmen einer integrativen, als auch kooperativen Ausbildung vermittelt.

Dabei ist der Auftragnehmer verpflichtet, innerhalb des Ausbildungszeitraums möglichst frühzeitig und zu vorgegebenen Quoten den Übergang von integrativer zu kooperativer Ausbildung bzw. zu betrieblicher Ausbildung zu gewährleisten.

Die Wochenstundenzahl beträgt einschließlich des Berufsschulunterrichtes 39 Zeitstunden ohne Pausen.

Die wöchentliche Verteilung der Unterrichtsstunden orientiert sich am Ausbildungsrahmenplan. Die Schutzbestimmungen für junge Menschen, z.B. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), sind zu beachten. Dies gilt insbesondere auch für Zeiten der betrieblichen Ausbildungsphasen.

Stützunterricht als auch die sozialpädagogische Begleitung sind kontinuierlich mit einem Stundenumfang von mindestens vier Zeitstunden wöchentlich durchzuführen. Dies gilt auch für Ferienzeiten der Berufsschule. Beim Übergang in die kooperative Form ist Lage, Dauer und Verteilung mit dem Kooperationsbetrieb individuell abzustimmen.

Sofern der Berufsschulunterricht nicht oder nicht im erforderlichen Umfang durch die Berufsschule erfolgt, stellt der Auftragnehmer die entsprechende theoretische Unterweisung sicher. Hierzu hat sich der Auftragnehmer mit der Berufsschule abzustimmen.

Dem Auftragnehmer obliegt beim integrativen Modell sowohl die fachtheoretische als auch die fachpraktische Unterweisung der Teilnehmer. Die fachpraktische Unterweisung wird entsprechend des Entwicklungsfortschritts der Teilnehmer durch betriebliche Ausbildungsphasen ergänzt und vertieft.

Bei Fortsetzung der Ausbildung in kooperativer Form werden die fachpraktischen Ausbildungsinhalte ausschließlich durch den Kooperationsbetrieb vermittelt, und fachtheoretisch durch den Auftragnehmer begleitet und unterstützt.

Der 1. Ausbildungsabschnitt beginnt am 07.08.2023 und umfasst den Zeitraum vom Ausbildungsbeginn bis zur Beendigung der Zwischenprüfung.

Bei den 2-jährigen Ausbildungsberufen endet der erste Ausbildungsabschnitt zum 30.09.2024.

Bei den 3- und 3,5jährigen Ausbildungsberufen endet der erste Ausbildungsabschnitt zum 31.03.2025.

Der 2. Ausbildungsabschnitt umfasst den Zeitraum nach Beendigung der Zwischenprüfung (bzw. 30.09.24 oder 31.03.2025) bis zum Abschluss der Ausbildung.

Im 1. Ausbildungsabschnitt starten alle Auszubildenden in der integrativen Form der BaE.

Mit Beginn des 2. Ausbildungsabschnitts reduziert sich der Anteil integrativer Ausbildungen verbindlich wie folgt:

Mindestens 35 % der zugewiesenen Teilnehmer*innen (Stand 31.01.2024) muss in eine kooperative Ausbildung bzw. in betriebliche Ausbildung übergegangen sein. Es sollen nur noch maximal 65 % der Teilnehmer*innen in integrativer Form der außerbetrieblichen Ausbildung betreut werden.

Es gibt zwei Lose auf Grund der verschiedenen Berufe (pro Los 7 Ausbildungsberufe) mit jeweils 25 Teilnehmerplätzen.

Folgende Berufe werden ausgeschrieben:

Los 1: Fachkraft für Lagerlogistik / Fachlagerist/-in / Tischler/-in / Hauswirtschafter/-in / Maler/Lackier/-in /Gala / Metallbauer/-in

Los 2: Kauffrau/-mann für Büromanagement / Kauffrau/-mann im Einzelhandel / Verkäufer/in / Kfz-Mechatroniker/-in /

Elektroniker/-in / Friseur/-in / Anlagenmechaniker/-in SHK

Der Auftragnehmer ist als Ausbildender nach dem BBiG bzw. der HwO für die vollständige und ordnungsgemäße Durchführung des Ausbildungsvertrages verantwortlich.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Vertrag enthält die Option zur zweimaligen Vertragsverlängerung, sowie eine Option zur 30% Aufstockung, aber auch eine Reduzierung des Vertrages um 20% bei Vertragsverlängerung.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

BaE Kombi-Modell Los 2

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
80530000 Berufsausbildung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

00000 Essen, Ruhr

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Zur Zielgruppe gehören - unabhängig von der erreichten Schulbildung - junge Menschen, ohne berufliche Erstausbildung, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben.

Förderungsberechtigt sind junge Menschen,

1. die lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind und wegen in ihrer Person liegender Gründe auch mit ausbildungsfördernden Leistungen eine Berufsausbildung in einem Betrieb nicht aufnehmen können.

2. deren betriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, sofern zu erwarten ist, dass sie die Berufsausbildung erfolgreich abschließen können.

3. junge Menschen mit Behinderungen, die nicht auf besondere Leistungen (§ 117 SGB III) angewiesen sind, können gefördert werden, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Spezielle Räumlichkeiten und Ausstattungen müssen daher nicht vorgehalten werden.

4. junge anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte können zur Zielgruppe gehören. Ihre Sprachkenntnisse müssen für eine Ausbildung ausreichen. Da für einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung gute berufsbezogene Deutschkenntnisse erforderlich sind, kann es für einen Teil dieser jungen Menschen sinnvoll sein, ihre berufsbezogenen Sprachkenntnisse auch während der Teilnahme an der BaE weiter zu verbessern oder zu vertiefen.

Der Auftragnehmer soll bei individuellem Bedarf eine Teilnahme des Auszubildenden an einem BAMF- Sprachprogramm ermöglichen und aktiv unterstützen. Das Maßnahmeziel darf durch die parallele Teilnahme nicht gefährdet werden. Hier muss eine Absprache zwischen Auftragnehmer und Bedarfsträger erfolgen.

Zielsetzung ist es, Jugendlichen, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialen Benachteiligung besonderer Hilfen bedürfen, durch die außerbetriebliche Berufsausbildung die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Der langfristige Übergang in den 1.Arbeitsmarkt ist das Ziel dieser außerbetrieblichen Ausbildung (BaE) im Kombi-Modell.

Im sogenannten Kombi-Modell werden die Ausbildungsinhalte - unter Einbeziehung von Kooperationsbetrieben mit Eignung nach §§ 27 ff BBiG / §§ 21 ff HwO - sowohl im Rahmen einer integrativen, als auch kooperativen Ausbildung vermittelt.

Dabei ist der Auftragnehmer verpflichtet, innerhalb des Ausbildungszeitraums möglichst frühzeitig und zu vorgegebenen Quoten den Übergang von integrativer zu kooperativer Ausbildung bzw. zu betrieblicher Ausbildung zu gewährleisten.

Die Wochenstundenzahl beträgt einschließlich des Berufsschulunterrichtes 39 Zeitstunden ohne Pausen.

Die wöchentliche Verteilung der Unterrichtsstunden orientiert sich am Ausbildungsrahmenplan. Die Schutzbestimmungen für junge Menschen, z.B. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), sind zu beachten. Dies gilt insbesondere auch für Zeiten der betrieblichen Ausbildungsphasen.

Stützunterricht als auch die sozialpädagogische Begleitung sind kontinuierlich mit einem Stundenumfang von mindestens vier Zeitstunden wöchentlich durchzuführen. Dies gilt auch für Ferienzeiten der Berufsschule. Beim Übergang in die kooperative Form ist Lage, Dauer und Verteilung mit dem Kooperationsbetrieb individuell abzustimmen.

Sofern der Berufsschulunterricht nicht oder nicht im erforderlichen Umfang durch die Berufsschule erfolgt, stellt der Auftragnehmer die entsprechende theoretische Unterweisung sicher. Hierzu hat sich der Auftragnehmer mit der Berufsschule abzustimmen.

Dem Auftragnehmer obliegt beim integrativen Modell sowohl die fachtheoretische als auch die fachpraktische Unterweisung der Teilnehmer. Die fachpraktische Unterweisung wird entsprechend des Entwicklungsfortschritts der Teilnehmer durch betriebliche Ausbildungsphasen ergänzt und vertieft.

Bei Fortsetzung der Ausbildung in kooperativer Form werden die fachpraktischen Ausbildungsinhalte ausschließlich durch den Kooperationsbetrieb vermittelt, und fachtheoretisch durch den Auftragnehmer begleitet und unterstützt.

Der 1. Ausbildungsabschnitt beginnt am 07.08.2023 und umfasst den Zeitraum vom Ausbildungsbeginn bis zur Beendigung der Zwischenprüfung.

Bei den 2-jährigen Ausbildungsberufen endet der erste Ausbildungsabschnitt zum 30.09.2024.

Bei den 3- und 3,5jährigen Ausbildungsberufen endet der erste Ausbildungsabschnitt zum 31.03.2025.

Der 2. Ausbildungsabschnitt umfasst den Zeitraum nach Beendigung der Zwischenprüfung (bzw. 30.09.24 oder 31.03.2025) bis zum Abschluss der Ausbildung.

Im 1. Ausbildungsabschnitt starten alle Auszubildenden in der integrativen Form der BaE.

Mit Beginn des 2. Ausbildungsabschnitts reduziert sich der Anteil integrativer Ausbildungen verbindlich wie folgt:

Mindestens 35 % der zugewiesenen Teilnehmer*innen (Stand 31.01.2024) muss in eine kooperative Ausbildung bzw. in betriebliche Ausbildung übergegangen sein. Es sollen nur noch maximal 65 % der Teilnehmer*innen in integrativer Form der außerbetrieblichen Ausbildung betreut werden.

Es gibt zwei Lose auf Grund der verschiedenen Berufe (pro Los 7 Ausbildungsberufe) mit jeweils 25 Teilnehmerplätzen.

Folgende Berufe werden ausgeschrieben:

Los 1: Fachkraft für Lagerlogistik / Fachlagerist/-in / Tischler/-in / Hauswirtschafter/-in / Maler/Lackier/-in /Gala / Metallbauer/-in

Los 2: Kauffrau/-mann für Büromanagement / Kauffrau/-mann im Einzelhandel / Verkäufer/in / Kfz-Mechatroniker/-in /

Elektroniker/-in / Friseur/-in / Anlagenmechaniker/-in SHK

Der Auftragnehmer ist als Ausbildender nach dem BBiG bzw. der HwO für die vollständige und ordnungsgemäße Durchführung des Ausbildungsvertrages verantwortlich.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Vertrag enthält die Option zur zweimaligen Vertragsverlängerung, sowie eine Option zur 30% Aufstockung, aber auch eine Reduzierung des Vertrages um 20% bei Vertragsverlängerung.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 058-172544
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe Jugendberufshilfe Essen gGmbH

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
24/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Jugendberufshilfe Essen gGmbH
Postanschrift: Schürmannstr. 7
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45136
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://jugendberufshilfe-essen.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Christiliches Jugenddorfwerk Deutschlands gemeinnütziger Verein e.V. (CJD)
Postanschrift: Schönscheidtstr. 154a
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45309
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 599 626.92 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 34348/FB56/12-2023
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe Weststadt Akademie GmbH

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
24/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Weststadt Akademie GmbH
Postanschrift: Thea-Leymann-Str. 35
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.weststadt-akademie.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Kreishandwerkerschaft Essen, Abteilung Berufliche Bildung
Postanschrift: Katzenbruchstraße 71
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45141
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 690 129.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXS0YH6Y1RUZ0JLP

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstr.2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-3055
Fax: +49 221147-2889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.

Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-3055
Fax: +49 221147-2889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/05/2023

Wähle einen Ort aus Nordrhein-Westfalen

Aachen
Ahaus
Ahlen
Aldenhoven
Alfter
Alpen
Alsdorf
Altena
Altenbeken
Altenberge
Anröchte
Arnsberg
Ascheberg
Attendorn
Augustdorf
Bad Berleburg
Bad Driburg
Bad Honnef
Bad Laasphe
Bad Lippspringe
Bad Münstereifel
Bad Oeynhausen
Bad Salzuflen
Bad Sassendorf
Bad Wünnenberg
Baesweiler
Balve
Barntrup
Beckum
Bedburg
Bedburg-Hau
Beelen
Bergheim
Bergisch Gladbach
Bergkamen
Bergneustadt
Bestwig
Beverungen
Bielefeld
Billerbeck
Blankenheim (Ahr)
Blomberg
Bocholt
Bochum
Bönen
Bonn
Borchen
Borgentreich
Borgholzhausen
Borken
Bornheim
Bottrop
Brakel
Breckerfeld
Brilon
Brüggen
Brühl
Bünde
Burbach
Büren
Büren-Ahden
Burscheid
Castrop-Rauxel
Coesfeld
Datteln
Delbrück
Detmold
Dinslaken
Dörentrup-Bega
Dormagen
Dorsten
Dortmund
Drensteinfurt
Drolshagen
Duisburg
Dülmen
Düren
Düsseldorf
Eitorf
Elsdorf
Emmerich am Rhein
Emsdetten
Engelskirchen
Enger
Ennepetal
Ennigerloh
Ense
Erftstadt
Erkelenz
Erkrath
Erndtebrück
Erwitte
Eschweiler
Eslohe
Espelkamp
Essen
Euskirchen
Everswinkel
Extertal
Finnentrop
Frechen
Freudenberg (Siegerland)
Fröndenberg
Geilenkirchen
Geldern
Gelsenkirchen
Gescher
Geseke
Gevelsberg
Gladbeck
Goch
Grefrath
Greven
Grevenbroich
Gronau
Gummersbach
Gütersloh
Haan
Hagen
Halle (Westf.)
Hallenberg
Haltern am See
Halver
Hamm
Hamminkeln
Harsewinkel
Hattingen
Havixbeck
Heiden
Heiligenhaus
Heimbach
Heinsberg
Hellenthal
Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Jüchen
Jülich
Jülich
Kaarst
Kalkar
Kall
Kalletal
Kamen
Kamp-Lintfort
Kempen
Kerken
Kerpen
Kevelaer
Kierspe
Kirchhundem
Kirchlengern
Kleve
Köln
Königswinter
Korschenbroich
Kranenburg
Krefeld
Kreuzau
Kreuztal
Kürten
Ladbergen
Laer
Lage
Langenfeld
Langerwehe
Legden
Leichlingen
Lemgo
Lengerich
Lennestadt
Leopoldshöhe
Leverkusen
Lichtenau
Lienen
Lindlar
Linnich
Lippetal
Lippstadt
Lohmar
Löhne
Lotte
Lübbecke
Lüdenscheid
Lüdinghausen
Lügde
Lünen
Marienheide
Marl
Marsberg
Mechernich
Meckenheim
Medebach
Meerbusch
Meinerzhagen
Menden (Sauerland)
Merzenich
Meschede
Metelen
Mettingen
Mettmann
Minden
Moers
Möhnesee
Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
Much
Mülheim an der Ruhr
Münster
Nachrodt-Wiblingwerde
Netphen
Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
Oberhausen
Ochtrup
Odenthal
Oelde
Oer Erkenschwick
Oerlinghausen
Olfen
Olpe
Olsberg
Ostbevern
Overath
Paderborn
Petershagen
Plettenberg
Porta Westfalica
Preußisch Oldendorf
Pulheim
Radevormwald
Raesfeld
Rahden
Ratingen
Recke
Recklinghausen
Rees
Reichshof
Reken
Remscheid
Rheda-Wiedenbrück
Rhede
Rheinbach
Rheinberg
Rheine
Rietberg
Rödinghausen
Rommerskirchen
Rosendahl
Rösrath
Ruppichteroth
Rüthen
Saerbeck
Salzkotten
Sankt Augustin
Schalksmühle
Schermbeck
Schieder-Schwalenberg
Schlangen
Schleiden
Schloß Holte-Stukenbrock
Schmallenberg
Schöppingen
Schwalmtal
Schwelm
Schwerte
Selfkant
Selm
Senden
Sendenhorst
Siegburg
Siegen
Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
Spenge
Sprockhövel
Stadtlohn
Steinfurt
Steinhagen
Steinheim
Stemwede
Stolberg
Straelen
Südlohn
Sundern
Swisttal
Tecklenburg
Telgte
Titz
Tönisvorst
Troisdorf
Übach-Palenberg
Uedem
Unna
Velbert
Velen
Verl
Versmold
Vettweiß
Viersen
Voerde
Vreden
Wachtberg
Wachtendonk
Wadersloh
Waldbröl
Waltrop
Warburg
Warendorf
Warstein
Wassenberg
Weeze
Wegberg
Weilerswist
Welver
Wenden
Werdohl
Werl
Wermelskirchen
Werne
Werther (Westf.)
Wesel
Wesseling
Westerkappeln
Westheim
Wetter (Ruhr)
Wettringen
Wickede (Ruhr)
Wiehl
Willich
Wilnsdorf
Windeck
Winterberg
Wipperfürth
Witten
Wülfrath
Wuppertal
Würselen
Xanten
Zülpich