Ingenieur- und Planungsleistungen L 533 Siegener Straße Referenznummer der Bekanntmachung: 245_22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57078
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieur- und Planungsleistungen L 533 Siegener Straße
Die zu vergebenden Planungsleistungen für den Ausbau der L 533 Siegener Straße umfassen die Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung
Siegen
Die zu vergebenden Planungsleistungen für den Ausbau der L 533 Siegener Straße umfassen die Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen und ist zunächst bis LPH 5 vorgesehen. Die Erbringung von LPH 6 erfolgt auf Grundlage des vorgesehenen Vertrags und soll nach Abschluss und Beschluss (Variante) der in den politischen Gremien vorgestellten LPH 5 erfolgen. Die verbleibenden LPH 7 bis 9 sowie die örtliche Bauüberwachung werden voraussichtlich im dritten Schritt beauftragt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ingenieur- und Planungsleistungen L 533 Siegener Straße
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57074
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bis zur wirksamen Zuschlagsentscheidung gestellt werden, sofern der Auftraggeber die unterlegenen Bieter gem. § 134 GWB über die Gründe der Nichtberücksichtigung und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, informiert hat. Es ist eine gesetzliche Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen vor der verbindlichen Zuschlagserteilung einzuhalten. Die Frist von 10 Kalendertagen gilt bei der beabsichtigten Versendung der Information auf elektronischem Weg über die
Vergabeplattform. Meint ein Bieter, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Wird der Rüge nicht abgeholfen, so kann der Bewerber / Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen (siehe § 160 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]