Verlags- und Medienpartnerschaft: Herstellung von neuen Schriften und Medien
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44789
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]140
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bgrci.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verlags- und Medienpartnerschaft: Herstellung von neuen Schriften und Medien
Der Auftragsgegenstand umfasst die Herstellung von neuen Schriften und Medien. In Verfolgung ihres gesetzlichen Auftrags, Arbeitsunfälle sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten, stellt die Auftraggeberin ein vielfältiges Medienangebot zur Verfügung. Dieses beinhaltet neben klassischen Printmedien auch Web-Applikationen und Online-Medien. Gegenstand der Ausschreibung sind die medienübergreifende und umfassende Herstellung von Schriften und Medien der BG RCI. Hierzu zählen unter anderem folgende Leistungen:
• Koordinationsleistungen
• Bildredaktion
• Redaktion
• Satz und Gestaltung
• Fotografie
• Lektorat
• Datenmanagement
• Kreativleistungen
• Softwareproduktion
Für die Zwecke des Auftragsgegenstandes wird ein entsprechender Rahmenvertrag geschlossen. Nähere Informationen zum Leistungsumfang können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Gegenstand der Ausschreibung sind die medienübergreifende und umfassende Herstellung von Schriften und Medien der BG RCI. Hierzu zählen unter anderem folgende Leistungen:
• Koordinationsleistungen
• Bildredaktion
• Redaktion
• Satz und Gestaltung
• Fotografie
• Lektorat
• Datenmanagement
• Kreativleistungen
• Softwareproduktion
Dieser Vertrag beginnt nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31. Dezember 2026, jedenfalls aber sobald das Auftragsvolumen in Höhe von EUR 900.000 erreicht ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verlags- und Medienpartnerschaft: Herstellung von neuen Schriften und Medien
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69123
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag „unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.