Verlags- und Medienpartnerschaft: Herstellung von neuen Schriften und Medien
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44789
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]140
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bgrci.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verlags- und Medienpartnerschaft: Herstellung von neuen Schriften und Medien
Der Auftragsgegenstand umfasst die Herstellung von neuen Schriften und Medien. In Verfolgung ihres gesetzlichen Auftrags, Arbeitsunfälle sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten, stellt die Auftraggeberin ein vielfältiges Medienangebot zur Verfügung. Dieses beinhaltet neben klassischen Printmedien auch Web-Applikationen und Online-Medien. Gegenstand der Ausschreibung sind die medienübergreifende und umfassende Herstellung von Schriften und Medien der BG RCI. Hierzu zählen unter anderem folgende Leistungen:
• Koordinationsleistungen • Bildredaktion • Redaktion • Satz und Gestaltung • Fotografie • Lektorat • Datenmanagement • Kreativleistungen • Softwareproduktion Für die Zwecke des Auftragsgegenstandes wird ein entsprechender Rahmenvertrag geschlossen. Nähere Informationen zum Leistungsumfang können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Gegenstand der Ausschreibung sind die medienübergreifende und umfassende Herstellung von Schriften und Medien der BG RCI. Hierzu zählen unter anderem folgende Leistungen:
• Koordinationsleistungen • Bildredaktion • Redaktion • Satz und Gestaltung • Fotografie • Lektorat • Datenmanagement • Kreativleistungen • Softwareproduktion
In einem mehrstufigen Verfahren werden 5 Bewerber ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Gehen mehr als 5 wertungsfähige Teilnahmeanträge zu, werden nur die 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunkzahl zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.
Die Teilnahmeanträge werden zunächst daraufhin überprüft, ob sie rechtzeitig eingegangen sind, an den vorgesehenen Stellen unterschrieben wurden, alle verlangten Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) enthalten und die Mindestbedingungen erfüllen. Sodann erfolgt die weitere Auswahl unter den nicht bereits ausgeschlossenen Bewerbern nach folgenden Kriterien (vgl. Anlage 6 der Teilnahmeantragsunterlagen).
1. Bewerber Referenzbezeichnung oder Projektname (Pflichtangabe, Ausschluss der Referenz bei Nicht-Angabe). Angabe, von welchem Unternehmen die Referenz eingebracht wird (z. B. „Bewerber“ / „Nachunternehmer“ / „Mitglied einer Bewerbergemeinschaft“) (Pflichtangabe, Ausschluss der Referenz bei Nicht-Angabe). Angabe des Namens des die Referenz einbringenden Unternehmens (bei Einzelbewerbern das Unternehmen selbst) (Pflichtangabe, Ausschluss der Referenz bei Nicht-Angabe).
2. Kontaktdaten zur Referenz Name und Anschrift des Auftraggebers (Pflichtangabe, Ausschluss der Referenz bei Nicht-Angabe). Ansprechpartner beim Auftraggeber (Pflichtangabe, Ausschluss der Referenz bei Nicht-Angabe). Telefonnummer und/oder E-Mailadresse des Ansprechpartners (Pflichtangabe, Ausschluss der Referenz bei Nicht-Angabe). Ausführungszeitraum (Pflichtangabe, Ausschluss der Referenz bei Nicht-Angabe oder zu alter Referenz). Beachte: die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist der Zeitpunkt des effektiven Vertragsendes sowie das Datum der Veröffentlichung des vorliegenden Vergabeverfahrens).
3. Rahmenbedingungen zur Referenz Netto-Auftragswert der Referenz in TEUR; pro 80 TEUR 1 Punkt; ≥ 400 TEUR 5 Punkte. Handelt es sich bei der Referenz um einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB?: nein: 0 Punkte; ja: 5 Punkte. Das Referenzprojekt hatte eine Vertragslaufzeit von mindestens 3 Jahren: nein: 0 Punkte; ja: 5 Punkte. Dieses Referenzprojekt beinhaltete die kreative Erarbeitung von Informationsmedien: nein: 0 Punkte; ja: 5 Punkte. Dieses Referenzprojekt beinhaltete die Nutzung und Organisation digitaler Medien: nein: 0 Punkte; ja: 5 Punkte.
3. Zusammenfassende Beschreibung der Referenz Vergleichbarkeit der Referenz mit den Anforderungen des Vergabevorhabens: Beschreiben Sie das Referenzprojekt mit Bezug auf die folgenden Anforderungen (pro Referenz max. 8 Seiten á DIN-A4):
(1.) "Art der erbrachten Leistungen", (2.) „Umfang der erbrachten Leistungen“ und (3.) „Komplexität der erbrachten Leistungen“ 1. Art der erbrachten Leistungen (25 Punkte): Bitte beschreiben Sie hier die Art der erbrachten Leistungen, die in der jeweiligen Referenz durchgeführt wurde. Gehen Sie dabei insbesondere auf die folgenden Aspekte ein: Handelte es sich um die Erarbeitung eines medialen Gesamtkonzeptes (inkl. Koordinationsleistungen, redaktioneller Arbeit, Datenmanagement, Kreativleistungen und digitalen Medien)? Worin lag der Schwerpunkt des Projektes? Welche Leistungen waren im Einzelnen enthalten? Beinhaltete das Projekt Kreativleistungen? 2. Umfang der erbrachten Leistungen (25 Punkte): Bitte beschreiben Sie hier den Umfang der erbrachten Leistungen, die in der jeweiligen Referenz durchgeführt wurden. Gehen Sie dabei insbesondere auf die folgenden Aspekte ein: Wie viele Publikationen wurden entworfen und veröffentlicht? 3. Komplexität der erbrachten Leistungen (25 Punkte): Bitte beschreiben Sie hier die Komplexität der Leistungen, die in der jeweiligen Referenz erbracht wurden. Gehen Sie dabei bitte auf die Verknüpfung von digitalen und Printmedien sowie auf die Erarbeitungsprozesse neuer Medienangebote ein.
In den Kriterien können jeweils bis zu 25 Punkte erreicht werden. Es werden 0/5/10/15/20 oder 25 Punkte vergeben. Andere Punktehöhen (beispielsweise 17 Punkte) können nicht erzielt werden.
Die Bewertung der Kriterien erfolgt wie folgt:
• Die Referenz ist im jeweiligen Kriterium mit der ausgeschriebenen Leistung vollumfänglich vergleichbar: 25 Punkte • Die Referenz ist im jeweiligen Kriterium mit der ausgeschriebenen Leistung im hohen Maße vergleichbar: 20 Punkte • Die Referenz ist im jeweiligen Kriterium mit der ausgeschriebenen Leistung im befriedigenden Maße vergleichbar: 15 Punkte • Die Referenz ist im jeweiligen Kriterium mit der ausgeschriebenen Leistung im ausreichenden Maße vergleichbar: 10 Punkte • Die Referenz ist im jeweiligen Kriterium mit der ausgeschriebenen Leistung im geringen Maße vergleichbar: 5 Punkte • Die Referenz ist im jeweiligen Kriterium mit der ausgeschriebenen Leistung nicht vergleichbar: 0 Punkte
Dieser Vertrag beginnt nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31. Dezember 2026, jedenfalls aber sobald das Auftragsvolumen in Höhe von EUR 900.000 erreicht ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber oder die Bewerber-/Bietergemeinschaft (im Folgenden: Bewerbergemeinschaft) bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 47 VgV verweist, müssen zur persönlichen Lage und Zuverlässigkeit folgende Eigenerklärungen abgeben:
a) Eigenerklärung, dass dem Bewerber/den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaftgemeinschaft keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt/vorliegen.
b) Eigenerklärung, dass dem Bewerber/den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt/vorliegen.
c) Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
d) Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen.
Die Eigenerklärungen sind Teil der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb.
Der bevollmächtigte Vertreter einer Bietergemeinschaft hat die geforderten Erklärungen und Nachweise zur persönlichen Lage, Zuverlässigkeit und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit jeweils der einzelnen Mitglieder mit der Bewerbung vorzulegen.
Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern, verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG und sonstigen rechtlich selbstständigen Dritten (nachfolgend gemeinsam „andere Unternehmen“, vgl. § 47 VgV) gilt Folgendes: Andere Unternehmen müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht benannt werden und die vorstehenden Erklärungen nicht einreichen. Es muss nur der Fremdleistungsanteil nach Art und Umfang angegeben werden. Nur Bewerber, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht möglich für die Zuverlässigkeit), müssen die anderen Unternehmen, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und die betreffenden Erklärungen der anderen Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Sie müssen ihrem Teilnahmeantrag außerdem eine Verpflichtungserklärung beifügen, aus der hervorgeht, dass ihnen die für den Auftrag erforderlichen Mittel im Falle der Auftragserteilung tatsächlich zur Verfügung stehen. Die Vergabestelle behält sich vor, die sonstigen Bewerber, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren Verhandlungsverfahren kommen und den Einsatz von anderen Unternehmen vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs aufzufordern, diese anderen Unternehmen namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Erklärungen sowie eine Verpflichtungserklärung vorzulegen. Die Erklärungen bezüglich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen jeweils nur bezüglich der von den anderen Unternehmen zu erbringenden Teilleistung vorgelegt werden. Die verlangten Informationen sind innerhalb einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage beträgt – einzureichen.
Weiterhin werden folgende Angaben benötigt:
Sie sind ein KMU (Kleinst-/Klein- oder Mittelunternehmen): Ja/Nein (Unter KMU versteht man Unternehmen, deren Beschäftigtenzahl unter 250 Personen liegt und deren Jahresumsatz 50 Mio. EUR nicht übersteigt.) Sie sind im Handelsregister eingetragen: Ja/Nein
Der Bewerber, die Bewerber-/Bietergemeinschaft (im Folgenden: Bewerbergemeinschaft) bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 47 VgV verweist, müssen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Eigenerklärung abgeben:
Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz mit Leistungen im Bereich Herstellung von Schriften und Medien aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern, verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG und sonstigen rechtlich selbstständigen Dritten (nachfolgend gemeinsam „andere Unternehmen“, vgl. § 47 VgV) gilt Folgendes: Andere Unternehmen müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht benannt werden und die vorstehenden Erklärungen nicht einreichen. Es muss nur der Fremdleistungsanteil nach Art und Umfang angegeben werden. Nur Bewerber, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht möglich für die Zuverlässigkeit), müssen die anderen Unternehmen, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und die betreffenden Erklärungen der anderen Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Sie müssen ihrem Teilnahmeantrag außerdem eine Verpflichtungserklärung beifügen, aus der hervorgeht, dass ihnen die für den Auftrag erforderlichen Mittel im Falle der Auftragserteilung tatsächlich zur Verfügung stehen. Die Vergabestelle behält sich vor, die sonstigen Bewerber, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren Verhandlungsverfahren kommen und den Einsatz von anderen Unternehmen vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs aufzufordern, diese anderen Unternehmen namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Erklärungen sowie eine Verpflichtungserklärung vorzulegen. Die Erklärungen bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen jeweils nur bezüglich der von den anderen Unternehmen zu erbringenden Teilleistung vorgelegt werden. Die verlangten Informationen sind innerhalb einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage beträgt – einzureichen.
Der Bewerber muss nachweisen, dass seine Umsatzerlöse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre jeweils in jedem Jahr mindestens 400 TEUR betragen haben. Die Umsätze einer Bewerber-/Bietergemeinschaft werden kumuliert berücksichtigt.
Die Bewerber haben die technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Referenzprojekte nachzuweisen. Jeder Bewerber legt mit seinem Teilnahmeantrag mindestens 1 Referenz vor. Aus Sicht der Vergabestelle sind zum Nachweis der Eignung in der Regel 3 vergleichbare Leistungen ausreichend. Zur Prüfung der Eignung werden jedoch alle eingereichten Referenzen berücksichtigt. Für die Bewertung der Teilnahmeanträge werden 3 Referenzen herangezogen. Werden mehr als 3 Referenzen abgegeben, werden nur die 3 besten Referenzen in die Bewertung einbezogen. Jede Referenz muss sich auf einen Vertrag beziehungsweise einen Auftrag beziehen. Mehrere Verträge oder Aufträge, die für denselben Auftraggeber erbracht wurden, können nicht als eine, sondern nur als getrennte Referenzen gewertet werden. Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist der Zeitpunkt des effektiven Vertragsendes sowie das Datum der Veröffentlichung des vorliegenden Vergabeverfahrens). Die Bewertung der Referenzen erfolgt auf Basis der in der Anlage 6 beschriebenen Kriterien. Die Referenzen sollen auf jeweils maximal 8 DIN-A4-Seiten einseitig dargestellt werden. Die Darstellung soll wie unten dargestellt gegliedert werden:
— Referenzbezeichnung oder Projektname,
— von welchen Unternehmen wird die Referenz eingebracht (z. B. „Bewerber“/„Nachunternehmer“/„Mitglied einer Bewerbergemeinschaft“),
— Name des die Referenz einbringenden Unternehmens,
— Name und Anschrift des Auftraggebers,
— Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer und/oder E-Mailadresse,
— Ausführungszeitraum (MM/JJJJ bis MM/JJJJ),
— Netto-Auftragswert der Referenz in TEuro,
— Angabe, ob es sich bei der Referenz um einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB handelt,
— Vetragslaufzeit (MM/JJJJ bis MM/JJJJ) — Angabe zur kreativen Erarbeitung von Informationsmedien — Angabe zur Nutzung und Organisation digitale Medien — Zusammenfassende Beschreibung der Referenz (siehe Ziffer II.2.9)),
Jede Referenz muss sich auf einen Vertrag bzw. einen Auftrag beziehen. Mehrere Verträge oder Aufträge, die für denselben Auftraggeber erbracht wurden, können nicht als eine, sondern nur als getrennte Referenzen gewertet werden. Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (Zeitpunkt des Vertragsendes).
Die Referenzen müssen Leistungen betreffen, die vom Bewerber bzw. von den Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft (im Folgenden: Bewerbergemeinschaft) oder von Unternehmen, auf deren Ressourcen der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 47 VgV verweist, jeweils als verantwortliches Unternehmen erbracht wurden. Bei Bewerberrgemeinschaften ist es ausreichend, wenn deren Mitglieder zusammen mindestens eine vergleichbare Leistung angeben.
Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern, verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG und sonstigen rechtlich selbstständigen Dritten (nachfolgend gemeinsam „andere Unternehmen“, vgl. § 47 VgV) gilt Folgendes: Andere Unternehmen müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht benannt werden und die vorstehenden Erklärungen nicht einreichen. Es muss nur der Fremdleistungsanteil nach Art und Umfang angegeben werden. Nur Bewerber, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht möglich für die Zuverlässigkeit), müssen die anderen Unternehmen, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und die betreffenden Erklärungen der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Sie müssen ihrem Teilnahmeantrag außerdem eine Verpflichtungserklärung beifügen, aus der hervorgeht, dass ihnen die für den Auftrag erforderlichen Mittel im Falle der Auftragserteilung tatsächlich zur Verfügung stehen. Die Vergabestelle behält sich vor, die sonstigen Bewerber, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren Verhandlungsverfahren kommen und den Einsatz von anderen Unternehmen vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs aufzufordern, diese anderen Unternehmen namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Erklärungen sowie eine Verpflichtungserklärung vorzulegen. Die Erklärungen bezüglich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen jeweils nur bezüglich der von den anderen Unternehmen zu erbringenden Teilleistung vorgelegt werden. Die verlangten Informationen sind innerhalb einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage beträgt – einzureichen.
Die Bewertung der Referenzen erfolgt auf Basis der in Ziffer II.2.9) beschriebenen Kriterien und Bewertungsmaßstäbe.
Es muss mindestens 1 Referenz angegeben werden, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist, und die erforderlichen unter Ziffer II.2.9) genannten Mindestinformationen enthält. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn deren Mitglieder zusammen mindestens 1 vergleichbare Referenz angeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag „unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.