Vergabe einer Rahmenvereinbarung über "Projekt- bzw. Programmmanagementleistungen" im IT-Umfeld (insb. Verwaltungsdigitalisierung, Smart Region, Smart City, OZG, weitere Bereiche des E-Government) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/2725
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.m-r-n.com/gmbh
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe einer Rahmenvereinbarung über "Projekt- bzw. Programmmanagementleistungen" im IT-Umfeld (insb. Verwaltungsdigitalisierung, Smart Region, Smart City, OZG, weitere Bereiche des E-Government)
Vergabe einer Rahmenvereinbarung über "Projekt- bzw. Programmmanagementleistungen" im IT-Umfeld (insb. Verwaltungsdigitalisierung, Smart Region, Smart City, OZG, weitere Bereiche des E-Government)
Die Metropolregion Rhein-Neckar ist eine von elf durch den Beschluss der Ministerkonferenz für Raumordnung vom 28. April 2005 festgelegten und anerkannten Europäischen Metropolregionen in Deutschland. Der Staatsvertrag zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz vom 26. Juli 2005 bildet den formellen Rahmen und regelt die länderübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Ländern und der Metropolregion Rhein-Neckar.
Die Metropolregion Rhein-Neckar GmbH ist eine Regionalentwicklungsgesellschaft, die überwiegend von der Öffentlichen Hand dominiert sowie finanziert wird und keine Gewinnabsichten verfolgt. Mehrheitsgesellschafter ist der öffentlich-rechtliche Verband Region Rhein-Neckar. Weitere Gesellschafter des Unternehmens sind der Verein Zukunft Metropolregion Rhein-Neckar, die Industrie- und Handelskammern Rhein-Neckar, Pfalz und Darmstadt sowie die Handwerkskammern Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald und Rhein-Main. Im Jahr 2010 startete im Bereich der Modernisierung der Öffentlichen Verwaltung sowie der Digitalisierung der Leistungserstellungsprozesse des Öffentlichen Dienstes das Modellvorhaben "Kooperatives E-Government in föderalen Strukturen". Aufgrund der besonderen strukturellen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen wurde die Metropolregion Rhein-Neckar mit Beschluss 2014/27 des IT-Planungsrats als "Innovations- und Erprobungsraum" für die Bundesrepublik Deutschland definiert.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Bezug von Leistungen in einem von der Digitalisierung geprägten Projektumfeld. Die benötigten Leistungen lassen sich zusammenfassen unter dem Begriff Projekt- bzw. Programm-Management im IT-Umfeld. Es geht dabei insbesondere um Leistungen im Zusammenhang mit Verwaltungsdigitalisierung, Smart Region und Smart City (insbesondere der Umsetzung der Anforderungen des Online-Zugangsgesetzes (OZG) sowie für weitere Bereiche des E-Government). Die MRN dient insoweit als Innovations- und Erprobungsraum für prototypische Digitalisierungsprojekte und benötigt hierfür die im Zuge der Ausschreibung zu beschaffenden Personalkapazitäten. Die benötigten Leistungen betreffen Themen der Organisationsentwicklung und umfassen überwiegend Projektberatung, Projektplanung (Grundsatzplanung, Durchführungsplanung, Strukturplanung), Projektmanagement (Steuerung, operative Umsetzung, Controlling, Changemanagement), Projektkommunikation (interne Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit), sowie Projektevaluation (fachlich und wissenschaftlich).
Der Umfang der benötigten Leistungen steht entsprechend dem Charakter der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung noch nicht abschließend fest und kann auf Basis aktuell zur Verfügung stehender Informationen lediglich geschätzt werden. Der Auftraggeber geht aktuell von einem geschätzten Volumen von ca. 1,5 Mio. EUR aus.
Insbesondere vor dem Hintergrund der OZG- bzw. E-Governmentdienste, im Hinblick auf die der Auftraggeber die ausgeschriebenen Leistungen benötigt, könnte der Bedarf letztlich jedoch auch höher als nach aktueller Schätzung ausfallen. Angesichts dessen wird das maximal auf Basis der Rahmenvereinbarung abgerufene Volumen und damit zugleich die Höchstmenge der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung mit 6 Mio. EUR beziffert. Abrufe aus der Rahmenvereinbarung erfolgen höchstens bis zu diesem Wert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe einer Rahmenvereinbarung über "Projekt- bzw. Programmmanagementleistungen" im IT-Umfeld (insb. Verwaltungsdigitalisierung, Smart Region, Smart City, OZG, weitere Bereiche des E-Government)
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter Ziff. II.1.7) "Gesamtwert der Beschaffung" sowie unter Ziff. V.2.4) "Gesamtwert des Auftrags/Loses" wurde aus Gründen des Geheimwettbewerbs und des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen jeweils ein fiktiver Wert angegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6Z2K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.