Vergabe einer Rahmenvereinbarung über "Projekt- bzw. Programmmanagementleistungen" im IT-Umfeld (insb. Verwaltungsdigitalisierung, Smart Region, Smart City, OZG, weitere Bereiche des E-Government) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/2725
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.m-r-n.com/gmbh
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe einer Rahmenvereinbarung über "Projekt- bzw. Programmmanagementleistungen" im IT-Umfeld (insb. Verwaltungsdigitalisierung, Smart Region, Smart City, OZG, weitere Bereiche des E-Government)
Vergabe einer Rahmenvereinbarung über "Projekt- bzw. Programmmanagementleistungen" im IT-Umfeld (insb. Verwaltungsdigitalisierung, Smart Region, Smart City, OZG, weitere Bereiche des E-Government)
Die Metropolregion Rhein-Neckar ist eine von elf durch den Beschluss der Ministerkonferenz für Raumordnung vom 28. April 2005 festgelegten und anerkannten Europäischen Metropolregionen in Deutschland. Der Staatsvertrag zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz vom 26. Juli 2005 bildet den formellen Rahmen und regelt die länderübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Ländern und der Metropolregion Rhein-Neckar.
Die Metropolregion Rhein-Neckar GmbH ist eine Regionalentwicklungsgesellschaft, die überwiegend von der Öffentlichen Hand dominiert sowie finanziert wird und keine Gewinnabsichten verfolgt. Mehrheitsgesellschafter ist der öffentlich-rechtliche Verband Region Rhein-Neckar. Weitere Gesellschafter des Unternehmens sind der Verein Zukunft Metropolregion Rhein-Neckar, die Industrie- und Handelskammern Rhein-Neckar, Pfalz und Darmstadt sowie die Handwerkskammern Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald und Rhein-Main. Im Jahr 2010 startete im Bereich der Modernisierung der Öffentlichen Verwaltung sowie der Digitalisierung der Leistungserstellungsprozesse des Öffentlichen Dienstes das Modellvorhaben "Kooperatives E-Government in föderalen Strukturen". Aufgrund der besonderen strukturellen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen wurde die Metropolregion Rhein-Neckar mit Beschluss 2014/27 des IT-Planungsrats als "Innovations- und Erprobungsraum" für die Bundesrepublik Deutschland definiert.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Bezug von Leistungen in einem von der Digitalisierung geprägten Projektumfeld. Die benötigten Leistungen lassen sich zusammenfassen unter dem Begriff Projekt- bzw. Programm-Management im IT-Umfeld. Es geht dabei insbesondere um Leistungen im Zusammenhang mit Verwaltungsdigitalisierung, Smart Region und Smart City (insbesondere der Umsetzung der Anforderungen des Online-Zugangsgesetzes (OZG) sowie für weitere Bereiche des E-Government). Die MRN dient insoweit als Innovations- und Erprobungsraum für prototypische Digitalisierungsprojekte und benötigt hierfür die im Zuge der Ausschreibung zu beschaffenden Personalkapazitäten. Die benötigten Leistungen betreffen Themen der Organisationsentwicklung und umfassen überwiegend Projektberatung, Projektplanung (Grundsatzplanung, Durchführungsplanung, Strukturplanung), Projektmanagement (Steuerung, operative Umsetzung, Controlling, Changemanagement), Projektkommunikation (interne Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit), sowie Projektevaluation (fachlich und wissenschaftlich).
Der Umfang der benötigten Leistungen steht entsprechend dem Charakter der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung noch nicht abschließend fest und kann auf Basis aktuell zur Verfügung stehender Informationen lediglich geschätzt werden. Der Auftraggeber geht aktuell von einem geschätzten Volumen von ca. 1,5 Mio. EUR aus.
Insbesondere vor dem Hintergrund der OZG- bzw. E-Governmentdienste, im Hinblick auf die der Auftraggeber die ausgeschriebenen Leistungen benötigt, könnte der Bedarf letztlich jedoch auch höher als nach aktueller Schätzung ausfallen. Angesichts dessen wird das maximal auf Basis der Rahmenvereinbarung abgerufene Volumen und damit zugleich die Höchstmenge der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung mit 6 Mio. EUR beziffert. Abrufe aus der Rahmenvereinbarung erfolgen höchstens bis zu diesem Wert.
Weitere Einzelheiten sind der "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Die Eignung ist im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
2. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach - sei es als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer - an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen.
3. Ein Bieter(bzw. eine Bietergemeinschaft) kann sich zum Nachweis der Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Angebots nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen unter 1. bis 3. gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
4. Die nachfolgend und die in III.1.2) und III.1.3) geforderten Eignungsnachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
(1) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
(5) Scientology-Schutzerklärung.
5. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Eigenerklärung bezüglich der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär-GmbH) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist. Die Bescheinigung über die oben beschriebene Eintragung ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Bereich vergleichbarer Projekt- bzw. Programmmanagementleistungen im IT-Umfeld in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Diese Erklärung ist im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft nur einmal vorzulegen. Die Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Haftpflichtversicherung bzw. über den Abschluss einer Versicherung mit den vorgenannten Deckungssummen ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
(1) Erklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen Beschäftigten in den letzten 3 Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022)
(2) Eigenerklärungen über Referenzprojekte:
Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Projekt-Managementleistungen für öffentliche Auftraggeber aus den letzten drei Jahren
(a) Unternehmensreferenzen:
Nachweis von mindestens 2 geeigneten Referenzprojekten des Unternehmens über erbrachte vergleichbare Projekt-Managementleistungen im Zusammenhang mit IT-Umsetzungsprojekten für öffentliche Auftraggeber aus den letzten drei Jahren mit einem Projektvolumen von mindestens 1. Mio. EUR.
(b) Programmleiterreferenzen:
Nachweis von mindestens 2 geeigneten Referenzprojekten des für die Leistungserbringung vorgesehenen Programmleiters über erbrachte vergleichbare Projekt-Managementleistungen im Zusammenhang mit IT-Umsetzungsprojekten für öffentliche Auftraggeber aus den letzten drei Jahren mit einem Projektvolumen von mindestens 1. Mio. EUR.
Mindestens eine der beiden vorzulegenden Mindest-Programmleiterreferenzen muss zusätzlich zur Erfüllung der soeben genannten Mindestanforderungen aus dem OZG-Bereich mit einem Projekt stammen, das entsprechend dem Prinzip "Einer-für-Alle" (EfA) einen Onlinedienst zum Gegenstand hatte, der zur Nachnutzung durch andere öffentliche Auftraggeber vorgesehen war.
Die Erklärungen sowohl über Unternehmens- als auch über Programmleiterreferenzen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- Beschreibung des Leistungsumfangs
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Volumen der Leistungserbringung in EUR netto für den gesamten Leistungszeitraum (mind. 1 Mio. EUR)
Bei den Referenzen "Programmleiter" ist jeweils zusätzlich anzugeben:
- Name des für die Leistungserbringung vorgesehenen Programmleiters
- Referenz im OZG-Bereich nach EfA-Prinzip
Die geforderten Mindestreferenzen müssen bei jeder Angebotsabgabe nur einmal vorgelegt werden. Das gilt auch im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft.
Die Einreichung von mehr als drei Unternehmens- und drei Programmleiterreferenzen ist nicht erwünscht.
Die vorstehenden Anforderungen an die vorzulegenden Unternehmens- sowie Programmleiterreferenzen stellen entsprechend ihrer Formulierung ("mindestens") sowohl nach Inhalt als auch nach Anzahl Mindestanforderungen dar.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Bei Angebotsabgabe hat jeder Bieter eine entsprechende Verpflichtungserklärung abzugeben.
Erklärung zu technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz gemäß Art. 32 DSGVO:
Mit Angebotsabgabe hat der Bieter die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) zu beschreiben, unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen. Es sind mindestens konkrete Maßnahmen hinsichtlich der grün in der Anlage 2 zum Entwurf der Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO markierten Anforderungen zu beschreiben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ69U0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.