Messestand "Region Köln Bonn" EXPO REAL 2023 ff. - Angebotsphase Referenznummer der Bekanntmachung: MAR_2023_01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.koeln.business
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50676
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.region-koeln-bonn.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 22877-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bonn.de/vv/oe/_/Dez._OB/OB-2/03/Amt-fuer-Wirtschaftsfoerderung.php
Abschnitt II: Gegenstand
Messestand "Region Köln Bonn" EXPO REAL 2023 ff. - Angebotsphase
Konzeption und Realisierung des Gemeinschaftsstandes der Region Köln Bonn auf der Immobilienmesse EXPO REAL 2023, die vom 4. bis 6. Oktober 2023 auf dem Messegelände (Halle B2, Stand Nr. 440-540) in München stattfindet, einschließlich weiterer Serviceleistungen (mit je einer auftraggeberseitigen Option für die EXPO REAL in den Jahren 2024 und 2025)
Messe München Am Messeturm 81829 München Haupterfüllungsort ist Messegelände / Messehalle der Messe München GmbH, dort voraussichtlich Halle B2, Stand Nr. 440-540, nachgeordnet der Sitz des Auftraggebers KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH in Köln, KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH Börsenplatz 1 50667 Köln
Seit mehreren Jahren präsentiert sich die Region Köln Bonn mit den Kooperationspartnern Stadt Köln (vertreten durch die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH), Bundesstadt Bonn und dem Region Köln/Bonn e.V. sowie deren jeweils angeschlossenen Mitausstellern anlässlich der Messe EXPO REAL am Messestandort München mit dem Gemeinschaftsstand "Region Köln Bonn".
Für das Jahr 2023 planen die drei Partner auf Basis einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung erneut den gemeinsamen Auftritt. Gegenstand des vorliegenden Auftrags ist daher die Konzeption und Realisierung des Gemeinschaftsstandes der Region Köln Bonn auf der Immobilienmesse EXPO REAL 2023, die vom 4. bis 6. Oktober 2023 auf dem Messegelände der Messe München GmbH (Halle B2, Stand Nr. 440-540) in München stattfindet, mit der auftraggeberseitigen Option auf eine jährliche Verlängerung (begrenzt auf maximal drei Jahre).
Der Auftrag beinhaltet die Konzeption, Planung, Herstellung, Anlieferung/Transport, Auf- und Abbau, Bereitstellung und Lagerung eines Messestandes auf Mietbasis einschließlich weiterer Serviceleistungen (zum Beispiel Durchführung der Genehmigungsverfahren bei der Messe München, Bereitstellung Technik-Service) anlässlich der EXPO REAL 2023, mit je einer Option für die EXPO REAL in den Jahren 2024 und 2025.
Die KölnBusiness, die Bundesstadt Bonn sowie die Region Köln/Bonn werden voraussichtlich im März 2023 als Hauptaussteller für die Region Köln Bonn einen Messestand mit einer Grundfläche von 530 qm bei der Messe München GmbH für die EXPO REAL 2023 anmelden.
Einzelheiten zum Auftrag ergeben sich aus den beigefügten vertraglichen Unterlagen und insbesondere aus der Anlage "Leistungsbeschreibung".
- Verlängerungsoption / Option zur Folgebeauftragung:
Der Auftraggeber besitzt eine Option auf Verlängerung des Auftrags bzw. Folgebeauftragung für die Messe EXPO REAL in den Jahren 2024 und 2025. Die jeweilige Erklärung des Auftraggebers zur Verlängerung des Auftrags bedarf der Schriftform und muss dem Auftragnehmer spätestens zum 1. Mai 2024 bzw. 2025, d.h. ca. 5 - 6 Monate vor Beginn der entsprechenden Messe EXPO REAL 2024 bzw. 2025 zugegangen sein.
- Option zur Konzeption und Realisierung des Gemeinschaftsstandes mit Doppelstockkonstruktion (max. 60 qm, inkl. Bodenbelag, Wandabwicklung, Beleuchtung und Verkabelung), soweit dies aufgrund der Anzahl der Aussteller und des Platzbedarfs erforderlich sein sollte
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ronnenberg
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30952
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVL6Z3R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Das Verfahren für die Nachprüfung der Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die § 160 GWB verwiesen:
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.