Messestand "Region Köln Bonn" EXPO REAL 2023 ff. Referenznummer der Bekanntmachung: MAR_2023_01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.koeln.business
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50676
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.region-koeln-bonn.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 22877-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bonn.de/vv/oe/_/Dez._OB/OB-2/03/Amt-fuer-Wirtschaftsfoerderung.php
Abschnitt II: Gegenstand
Messestand "Region Köln Bonn" EXPO REAL 2023 ff.
Konzeption und Realisierung des Gemeinschaftsstandes der Region Köln Bonn auf der Immobilienmesse EXPO REAL 2023, die vom 4. bis 6. Oktober 2023 auf dem Messegelände (Halle B2, Stand Nr. 440-540) in München stattfindet, einschließlich weiterer Serviceleistungen (mit je einer auftraggeberseitigen Option für die EXPO REAL in den Jahren 2024 und 2025)
Messe München Am Messeturm 81829 München Haupterfüllungsort ist Messegelände / Messehalle der Messe München GmbH, dort voraussichtlich Halle B2, Stand Nr. 440-540, nachgeordnet der Sitz des Auftraggebers KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH in Köln, KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH Börsenplatz 1 50667 Köln
Seit mehreren Jahren präsentiert sich die Region Köln Bonn mit den Kooperationspartnern Stadt Köln (vertreten durch die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH), Bundesstadt Bonn und dem Region Köln/Bonn e.V. sowie deren jeweils angeschlossenen Mitausstellern anlässlich der Messe EXPO REAL am Messestandort München mit dem Gemeinschaftsstand "Region Köln Bonn".
Für das Jahr 2023 planen die drei Partner auf Basis einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung erneut den gemeinsamen Auftritt. Gegenstand des vorliegenden Auftrags ist daher die Konzeption und Realisierung des Gemeinschaftsstandes der Region Köln Bonn auf der Immobilienmesse EXPO REAL 2023, die vom 4. bis 6. Oktober 2023 auf dem Messegelände der Messe München GmbH (Halle B2, Stand Nr. 440-540) in München stattfindet, mit der auftraggeberseitigen Option auf eine jährliche Verlängerung (begrenzt auf maximal drei Jahre).
Der Auftrag beinhaltet die Konzeption, Planung, Herstellung, Anlieferung/Transport, Auf- und Abbau, Bereitstellung und Lagerung eines Messestandes auf Mietbasis einschließlich weiterer Serviceleistungen (zum Beispiel Durchführung der Genehmigungsverfahren bei der Messe München, Bereitstellung Technik-Service) anlässlich der EXPO REAL 2023, mit je einer Option für die EXPO REAL in den Jahren 2024 und 2025.
Die KölnBusiness, die Bundesstadt Bonn sowie die Region Köln/Bonn werden voraussichtlich im März 2023 als Hauptaussteller für die Region Köln Bonn einen Messestand mit einer Grundfläche von 530 qm bei der Messe München GmbH für die EXPO REAL 2023 anmelden.
Einzelheiten zum Auftrag ergeben sich aus den beigefügten vertraglichen Unterlagen und insbesondere aus der Anlage "Leistungsbeschreibung".
Der Auftraggeber besitzt eine Option auf Verlängerung des Auftrags bzw. Folgebeauftragung für die Messe EXPO REAL in den Jahren 2024 und 2025. Die jeweilige Erklärung des Auftraggebers zur Verlängerung des Auftrags bedarf der Schriftform und muss dem Auftragnehmer spätestens zum 1. Mai 2024 bzw. 2025, d.h. ca. 5 - 6 Monate vor Beginn der entsprechenden Messe EXPO REAL 2024 bzw. 2025 zugegangen sein.
Soweit die Anzahl der geeigneten Bewerber nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mehr als fünf beträgt, trifft der Auftraggeber nach Maßgabe der nachfolgende genannten objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien eine Auswahl:
1) Anzahl der Referenzaufträge unter Berücksichtigung der jeweiligen Größe des Messestands und der entsprechenden Anzahl der Mitaussteller gemäß Angaben in der Anlage "Referenzen"
Die Bewertung erfolgt für jeden in der Anlage "Referenzen" aufgeführten und im Rahmen der Eignungsprüfung berücksichtigungsfähigen Referenzauftrag anhand des nachfolgenden Punkteschemas. Es gehen maximal 10 Referenzaufträge in die Wertung ein, so dass maximal 500 Punkte je Bewerber erreicht werden können.
a) Größe des Messestands (Gemeinschaftsmessestand)
< 100 m²: Ausschluss (Mindestanforderung)
100 - 200 m²: 1 Punkt
201 - 300 m²: 5 Punkte
301 - 400 m²: 10 Punkte
401 - 500 m²: 15 Punkte
> 500 m²: 25 Punkte
b) Anzahl der Mitaussteller (beim Gemeinschaftsmessestand)
< 10 Mitaussteller: Ausschluss (Mindestanforderung)
10 - 15 Mitaussteller: 5 Punkte
16 - 20 Mitaussteller: 10 Punkte
20 - 25 Mitaussteller: 15 Punkte
> 25 Mitaussteller: 25 Punkte
2) Berufserfahrung als Projektleitung im Bereich Messebau (in Jahren) der vom Bewerber vorgesehenen Personen für die Projektleitung und stellv. Projektleitung gemäß Anlage "Angabe der technischen Fachkräfte"
a) Projektleiter/in
< 3 Jahre Berufserfahrung: Ausschluss (Mindestanforderung)
3 Jahre Berufserfahrung: 1 Punkt
4 Jahre Berufserfahrung: 5 Punkte
5 Jahre Berufserfahrung: 10 Punkte
6 Jahre Berufserfahrung: 15 Punkte
7 Jahre Berufserfahrung: 20 Punkte
> 7 Jahre Berufserfahrung: 25 Punkte
b) stellv. Projektleiter/in
< 1 Jahr Berufserfahrung: 0 Punkte
1 Jahr Berufserfahrung: 1 Punkt
2 Jahre Berufserfahrung: 5 Punkte
3 Jahre Berufserfahrung: 10 Punkte
4 Jahre Berufserfahrung: 15 Punkte
5 Jahre Berufserfahrung: 20 Punkte
> 5 Jahre Berufserfahrung: 25 Punkte
3) Gesamtumsatz und spezifischer Umsatz mit Leistungen im Bereich Messebau (Jahresdurchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre respektive der Jahre 2018, 2019 und 2021) gemäß Anlage "Umsatz"
a) Gesamtumsatz (Jahresdurchschnitt, netto)
< EUR 1,50 Mio.: Ausschluss (Mindestanforderung)
EUR 1,50 - 2,00 Mio.: 5 Punkte
EUR 2,01 - 2,50 Mio.: 10 Punkte
EUR 2,51 - 3,00 Mio.: 15 Punkte
EUR 3,01 - 4,00 Mio.: 20 Punkte
> EUR 4,00 Mio. 25 Punkte
b) spezifischer Umsatz mit Leistungen im Bereich Messebau (Jahresdurchschnitt, netto)
< EUR 0,50 Mio.: Ausschluss (Mindestanforderung)
EUR 0,50 - 1,00 Mio.: 5 Punkte
EUR 1,01 - 1,50 Mio.: 10 Punkte
EUR 1,51 - 2,00 Mio.: 15 Punkte
EUR 2,01 - 2,50 Mio.: 20 Punkte
> EUR 2,50 Mio.: 25 Punkte
Nach erfolgter Bepunktung anhand der o.g. Bewertungsmatrix erfolgt eine Beschränkung der Bewerber auf mindestens drei und höchstens fünf in der Rangfolge der erzielten Punkte. Maximal können 600 Punkte erzielt werden.
Bei einem Gleichstand zwischen zwei oder mehreren Bewerbern erfolgt die weitere Ermittlung der Rangfolge gemäß der Summe der Jahre an Berufserfahrung von Projektleitung und stellv. Projektleitung als Projektleitung im Bereich Messebau (gemäß Anlage "Angabe der technischen Fachkräfte") als entsprechendes Entscheidungskriterium. Sollte weiterhin ein Gleichstand bestehen, entscheidet das Los.
Nähere Einzelheiten sind auch der Anlage "Auswahlkriterien im Teilnahmewettbewerb" zu entnehmen. Die Anzahl der Bewerber, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, ist gemäß § 51 Abs. 1 VgV auf maximal fünf begrenzt.
- Verlängerungsoption / Option zur Folgebeauftragung:
Der Auftraggeber besitzt eine Option auf Verlängerung des Auftrags bzw. Folgebeauftragung für die Messe EXPO REAL in den Jahren 2024 und 2025. Die jeweilige Erklärung des Auftraggebers zur Verlängerung des Auftrags bedarf der Schriftform und muss dem Auftragnehmer spätestens zum 1. Mai 2024 bzw. 2025, d.h. ca. 5 - 6 Monate vor Beginn der entsprechenden Messe EXPO REAL 2024 bzw. 2025 zugegangen sein.
- Option zur Konzeption und Realisierung des Gemeinschaftsstandes mit Doppelstockkonstruktion (max. 60 qm, inkl. Bodenbelag, Wandabwicklung, Beleuchtung und Verkabelung), soweit dies aufgrund der Anzahl der Aussteller und des Platzbedarfs erforderlich sein sollte
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB durch Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"); im Falle der Teilnahme als Bewerber- / Bietergemeinschaft ist für alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft die Erklärung vorzulegen
- Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) durch Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage "Eigenerklärung zu MiLoG, AEntG und SchwarzArbG"); im Falle der Teilnahme als Bewerber- / Bietergemeinschaft ist für alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft die Erklärung vorzulegen
- Nachweis des Nichtvorliegens der Voraussetzungen für Ausschluss aufgrund der von der Europäischen Union erlassenen Sanktionen gegen die Russische Föderation gemäß Art. 5k der VO (EU) 833/2014 durch Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage "Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen"); im Falle der Teilnahme als Bewerber- / Bietergemeinschaft ist für alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft die Erklärung vorzulegen
Außerdem behält der Auftraggeber sich vor, die nachfolgenden Unterlagen gesondert vor Zuschlagserteilung anzufordern:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts (nicht älter als 3 Monate)
- Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft (nicht älter als 3 Monate)
- Nachweis über die Entrichtung der Beiträge zu gesetzlichen Sozialversicherungen, Bescheinigungen der gesetzlichen Krankenkassen oder der gesetzlichen Krankenkasse, bei der die meisten Beschäftigten versichert sind (nicht älter als 3 Monate)
- Nachweis über den Gesamtumsatz sowie den spezifischen Umsatz mit Leistungen im Bereich Messebau für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto, jeweils getrennt pro Jahr) durch Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage "Umsatz"); aufgrund der massiven Einschränkungen des Messebetriebs durch die Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Umsatzverlusten der Messestandbauer darf das Jahr 2020 von den Bewerbern bei der Angabe der Umsatzzahlen unberücksichtigt gelassen werden, in diesem Fall wären dann die abgeschlossenen Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2021 anzugeben
- Nachweis über Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) mit mindestens den nachfolgenden Deckungssummen je Schadensereignis (Personenschäden mind. EUR 3 Mio., Sachschäden mind. EUR 3 Mio. und Vermögensschäden mind. EUR 1 Mio.; jeweils zweifach maximiert pro Kalenderjahr) durch Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage "Eigenerklärung Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung"); soweit der Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt ist, umfasst die Versicherung auch deren Einsatz zur Leistungserbringung, gleiches gilt für die Beteiligung als Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag die nachfolgenden Mindestjahresumsätze (Jahresdurchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre respektive der Jahre 2018, 2019 und 2021) nachzuweisen:
- Gesamtumsatz: mind. EUR 1,5 Mio. (netto)
- Leistungen im Bereich Messebau (nur Eigenleistung): mind. EUR 500.000,00 (netto)
- Nachweis von mindestens drei Referenzen mit vergleichbaren Leistungen zu der mit diesem Auftrag ausgeschriebenen Leistung (Konzeption, Planung und Realisation eines Gemeinschaftsmessestandes einschließlich Transport, Aufbau und Service vor Ort) durch Vorlage einer entsprechenden Referenzliste als Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage "Referenzen"); in Referenzliste Angaben zum Auftraggeber, dessen Adresse, dem / der zuständigen Ansprechpartner(in) mit Funktion und Telefonnummer sowie dem Leistungszeitraum, einer kurzen Beschreibung / Erläuterung (unter Bezugnahme auf die Mindestanforderungen) und dem Gesamtauftragswert des jeweiligen Referenzauftrags
- Nachweis der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (insbesondere die Projektleitung und stellv. Projektleitung, die zwingend zu benennen sind), unabhängig davon, ob diese dem Bewerber angehören (oder bspw. einem Nachunternehmer), durch Angabe von Namen, Berufsqualifikation, voraussichtlicher Projektposition und des Arbeitgebers in Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage "Angabe der technischen Fachkräfte"); bei der Projektleitung und der stellv. Projektleitung sind zusätzlich auch jeweils deren Berufserfahrung (in Jahren) bei der Projektleitung im Bereich Messebau, Sprachniveau der Deutschkenntnisse (nach Europäischem Referenzrahmen) und persönliche Referenzen (Erfahrung bei der Realisierung vergleichbarer Gemeinschaftsmessestände durch jeweilige Angabe von Referenz, Auftraggeber, Leistungszeitraum und kurzer Beschreibung des Projekts) anzugeben
Hinsichtlich der Referenzaufträge gelten folgende Mindestanforderungen:
- insgesamt mindestens drei Referenzaufträge (Gemeinschaftsmessestände)
- alle drei Referenzaufträge betreffen einen Messestand mit jeweils einer Größe von mindestens 100 m²
- alle drei Referenzaufträge betreffen einen Messestand mit jeweils mindestens 10 Mitausstellern
- das Ausführungsende aller Referenzaufträge darf bei Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht länger als 60 Monate zurückliegen
Hinsichtlich der anzugebenden technischen Fachkräfte (insb. Projektleitung und stellv. Projektleitung), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Anlage "Angabe der technischen Fachkräfte") gelten nachfolgende Mindestanforderungen:
- vom Bewerber benannten und für die Auftragsdurchführung entsprechend vorgesehenen Personen für die Projektleitung sowie die stellvertretende Projektleitung müssen jeweils Deutschkenntnisse mindestens auf dem Sprachniveau "verhandlungssicher" (entspricht dem Niveau C1 nach dem Europäischen Referenzrahmen) vorweisen können
- vom Bewerber benannte und für die Auftragsdurchführung entsprechend vorgesehene Person für die Projektleitung muss mindestens drei Jahre Berufserfahrung als Projektleitung im Bereich Messebau vorweisen können
- Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gemäß Ziff. III.1.2)
- Nichtvorliegen der Voraussetzungen für Vertragserfüllungsverbot aufgrund der von der Europäischen Union erlassenen Sanktionen gegen die Russische Föderation gemäß Art. 5k der VO (EU) 833/2014 (siehe Anlage "Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen")
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVL6CTE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Das Verfahren für die Nachprüfung der Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die § 160 GWB verwiesen:
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.