Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von IT-Hardware über die Bereitstellung eines Warenkorbs für das Landratsamt Böblingen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Böblingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71034
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lrabb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von IT-Hardware über die Bereitstellung eines Warenkorbs für das Landratsamt Böblingen
Das Landratsamt Böblingen schreibt in dieser Ausschreibung den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von iPads, Tablet PC`s sowie Zubehör über die Bereitstellung eines Warenkorbs für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Böblingen aus.
Böblngen
Aufgrund der Fördermaßnahmen des Digitalpakts wurde für die einzelnen kreiseigenen Schulen des Landkreises Böblingen in der jüngsten Vergangenheit IT-Hardware und di-gitale Präsentationstechnik in großem Umfang beschafft.
Nun müssen die Schulen im Landkreis in den nächsten Jahren mit Tabletts und IPads nebst Zubehör in großem Umfang ausgestattet werden.
Das Landratsamt Böblingen schreibt in dieser Ausschreibung den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von iPads, Tablet PC`s sowie Zubehör über die Bereitstellung eines Warenkorbs aus. Die Rahmenvereinbarung soll eine Grundlaufzeit von 24 Monaten mit einer 2-maligen Verlängerungsoption um jeweils weiter 12 Monate haben. Es soll damit erreicht werden, dass die zu unterschiedlichen Zeiten entstehenden Bedarfe der Schulen aus dem Warenkorb flexibel und mit möglichst geringem administ-rativen Aufwand jederzeit in Einzelabrufen gedeckt werden können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von IT-Hardware über die Bereitstellung eines Warenkorbs für das Landratsamt Böblingen
Ort: Neckarsulm
NUTS-Code: DE117 Heilbronn, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber ge-rügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.