Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von IT-Hardware über die Bereitstellung eines Warenkorbs für das Landratsamt Böblingen
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Böblingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71034
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lrabb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von IT-Hardware über die Bereitstellung eines Warenkorbs für das Landratsamt Böblingen
Das Landratsamt Böblingen schreibt in dieser Ausschreibung den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von iPads, Tablet PC`s sowie Zubehör über die Bereitstellung eines Warenkorbs für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Böblingen aus.
Böblngen
Aufgrund der Fördermaßnahmen des Digitalpakts wurde für die einzelnen kreiseigenen Schulen des Landkreises Böblingen in der jüngsten Vergangenheit IT-Hardware und di-gitale Präsentationstechnik in großem Umfang beschafft.
Nun müssen die Schulen im Landkreis in den nächsten Jahren mit Tabletts und IPads nebst Zubehör in großem Umfang ausgestattet werden.
Das Landratsamt Böblingen schreibt in dieser Ausschreibung den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von iPads, Tablet PC`s sowie Zubehör über die Bereitstellung eines Warenkorbs aus. Die Rahmenvereinbarung soll eine Grundlaufzeit von 24 Monaten mit einer 2-maligen Verlängerungsoption um jeweils weiter 12 Monate haben. Es soll damit erreicht werden, dass die zu unterschiedlichen Zeiten entstehenden Bedarfe der Schulen aus dem Warenkorb flexibel und mit möglichst geringem administ-rativen Aufwand jederzeit in Einzelabrufen gedeckt werden können.
2-malige Verängerungsoption der Rahmenvereinbarung um jeweils weitere 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen berufen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall muss nachgwiesen werden, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens beruft. Für dieses Unternehmen ist auch die Erklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB (Anlage der Vergabeunterlagen) vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
- Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB ist die Anlage 06 – Eigenerklärung ausgefüllt beizulegen.
- Eigenerklärung Russland Sanktionen -VO-2022-833
- Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (LTMG)
- Aktueller Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
•Für Personen- Sachschäden- und Vermögensschäden bis zu 2.000.000 € je Schadensereignis
oder • Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
- Eigenerklärung zur Eigenkapitalquote der letzten 3 Geschäftsjahre (A3.2)
o Mindestanforderung: Eine Eigenkapitalquote im Schnitt der letzten 3 Jahre mit mindestens 12%
- Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bewerber angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr) (A3.3)
o Mindestanforderung: Eine mindestens „gute“ Bonität.
- Aktueller Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
•Für Personen- Sachschäden- und Vermögensschäden bis zu 2.000.000 € je Schadensereignis
oder • Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
- Eigenerklärung zur Eigenkapitalquote der letzten 3 Geschäftsjahre (A3.2)
o Mindestanforderung: Eine Eigenkapitalquote im Schnitt der letzten 3 Jahre mit mindestens 12%
- Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bewerber angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr) (A3.3)
o Mindestanforderung: Eine mindestens „gute“ Bonität.
- Nachweis, dass der Bieter zum Vertrieb der angebotenen Produkte durch den Hersteller autorisiert ist.
- Nachweis von 2 Referenzprojekten mit einer Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung eines elektronischen Warenkorbs für die Lieferung von iPads und Microsoft Surfaces nebst Zubehör oder vergleichbar (IT-Hardware) in vergleichbarer Art und Größenordnung in den vergangenen 3 Jahren (nicht älter als 2019) (A4.3):
Die Referenz muss zwingend folgendes beinhalten:
• Angabe des Referenzgebers
• Angabe des Ansprechpartners
• Angabe des Referenzzeitraums
Hierzu ist die Anlage 10 - Referenztemplate vollständig ausgefüllt dem Angebot beizulegen
Das Referenzprojekt wird hinsichtlich des Ausschreibungsgegenstandes und des Ausschreibungsvolumens dahingehend überprüft, ob es mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
- Nachweis, dass der Bieter zum Vertrieb der angebotenen Produkte durch den Hersteller autorisiert ist.
- Nachweis von 2 Referenzprojekten mit einer Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung eines elektronischen Warenkorbs für die Lieferung von iPads und Microsoft Surfaces nebst Zubehör oder vergleichbar (IT-Hardware) in vergleichbarer Art und Größenordnung in den vergangenen 3 Jahren (nicht älter als 2019) (A4.3):
Die Referenz muss zwingend folgendes beinhalten:
• Angabe des Referenzgebers
• Angabe des Ansprechpartners
• Angabe des Referenzzeitraums
Hierzu ist die Anlage 10 - Referenztemplate vollständig ausgefüllt dem Angebot beizulegen
Das Referenzprojekt wird hinsichtlich des Ausschreibungsgegenstandes und des Ausschreibungsvolumens dahingehend überprüft, ob es mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
Die Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sind einzuhalten.
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft/ jeder vorgesehene Nachunternemer und jedes vorgesehene Verleihunternehmen müssen bei Angebotsabgabe die gemäß § 4 Absatz 1 (Mindestentgelterklärung) erforderliche Verpflichtungserklärung (siehe Anlage der Vergabeunterlagen) abgeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber ge-rügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.