Angebotsphase Neugestaltung und Aufwertung der Moerser Innenstadt im Zuge der Kanalsanierung Referenznummer der Bekanntmachung: SuS 12-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Moers
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47441
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.enni.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Moers
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47441
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.enni.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Moers
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47441
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.moers.de
Abschnitt II: Gegenstand
Angebotsphase Neugestaltung und Aufwertung der Moerser Innenstadt im Zuge der Kanalsanierung
Die Stadt Moers, die ENNI Stadt und Service AöR und die ENNI Energie und Umwelt GmbH planen die Modernisierung des öffentlichen Raumes und der technischen Infrastruktur in der Moerser Innenstadt. Mit der notwendigen Sanierung der technischen Infrastruktur in der Moerser Altstadt ergibt sich das Potential, die in die Jahre gekommenen öffentlichen Fußgängerbereiche, Plätze und Straßen im Herzen der Stadt neu zu gestalten, um die Aufenthaltsqualität und Nutzungsmöglichkeiten deutlich zu verbessern.
Das Bearbeitungsgebiet zeichnet sich durch eine überwiegend seit Jahrhunderten unveränderte historische Stadtstruktur aus. Das System der Straßen und Gassen und zahlreiche Baudenkmale und denkmalwürdige Bauten sind Zeugen der Vergangenheit. Der gewachsene Charakter der Moerser Altstadt ist Alleinstellungsmerkmal und Garant für wirtschaftliche Prosperität durch die zahlreichen Besucher, aber auch in der Bürgerschaft ein geliebter und geschätzter Raum für das Stadtleben.
Die Sanierung eines kompletten Leitungsnetzes - vom Kanal über Gas und Wasser zu Leitungen für Kommunikation und Strom - ist für sich genommen bereits eine große logistische Aufgabe. In Moers ergeben sich durch die Umgestaltung der Oberfläche zusätzliche Herausforderungen und Abstimmungsbedarfe.
Die resiliente Stadt der Zukunft steht vor dem Hintergrund des Strukturwandels im Einzelhandel, der Digitalisierung und des Klimawandels, vor großen Herausforderungen. Die Fußgängerbereiche, Plätze und Straßen müssen durch eine kluge Gestaltung auf Klimaerwärmung und Starkregen reagieren, durch hohe Gestaltqualität Aufenthalt und Multifunktionalität ermöglichen und infolgedessen eine viel besuchte Bühne für Kultur, Kunst, Handel und Gastgewerbe werden.
Die besondere Herausforderung liegt in der planerischen Herangehensweise: weder kann das Leitungsnetz Resträume definieren, in denen eher zufällig der eine oder andere Baum steht, noch kann ein flächendeckendes Netz aus Bepflanzungen keinen Platz mehr für die Infrastruktur lassen.
Daher streben ENNI und Stadt Moers an, den Planungsauftrag für Infrastruktur und Oberfläche in einem gemeinsamen Los an Landschaftsarchitekten und Ingenieure zu vergeben; wobei eine der beiden Disziplinen dann federführend für die Kommunikation mit dem Bauherrn verantwortlich ist.
Zwingend erforderlich ist in diesem sensiblen Raum über eine detaillierte Bauablaufplanung und gezielte Kommunikation eine möglichst schonende Umsetzung des Projektes für die Anlieger, den Einzelhandel und die Nutzerinnen und Nutzer der Innenstadt zu gewährleisten.
47441 Moers
Die Stadt Moers, die ENNI Stadt und Service AöR und die ENNI Energie und Umwelt GmbH planen die Modernisierung des öffentlichen Raumes und der technischen Infrastruktur in der Moerser Innenstadt. Mit der notwendigen Sanierung der technischen Infrastruktur in der Moerser Altstadt ergibt sich das Potential, die in die Jahre gekommenen öffentlichen Fußgängerbereiche, Plätze und Straßen im Herzen der Stadt neu zu gestalten, um die Aufenthaltsqualität und Nutzungsmöglichkeiten deutlich zu verbessern.
Das Bearbeitungsgebiet zeichnet sich durch eine überwiegend seit Jahrhunderten unveränderte historische Stadtstruktur aus. Das System der Straßen und Gassen und zahlreiche Baudenkmale und denkmalwürdige Bauten sind Zeugen der Vergangenheit. Der gewachsene Charakter der Moerser Altstadt ist Alleinstellungsmerkmal und Garant für wirtschaftliche Prosperität durch die zahlreichen Besucher, aber auch in der Bürgerschaft ein geliebter und geschätzter Raum für das Stadtleben.
Die Sanierung eines kompletten Leitungsnetzes - vom Kanal über Gas und Wasser zu Leitungen für Kommunikation und Strom - ist für sich genommen bereits eine große logistische Aufgabe. In Moers ergeben sich durch die Umgestaltung der Oberfläche zusätzliche Herausforderungen und Abstimmungsbedarfe.
Die resiliente Stadt der Zukunft steht vor dem Hintergrund des Strukturwandels im Einzelhandel, der Digitalisierung und des Klimawandels, vor großen Herausforderungen. Die Fußgängerbereiche, Plätze und Straßen müssen durch eine kluge Gestaltung auf Klimaerwärmung und Starkregen reagieren, durch hohe Gestaltqualität Aufenthalt und Multifunktionalität ermöglichen und infolgedessen eine viel besuchte Bühne für Kultur, Kunst, Handel und Gastgewerbe werden.
Die besondere Herausforderung liegt in der planerischen Herangehensweise: weder kann das Leitungsnetz Resträume definieren, in denen eher zufällig der eine oder andere Baum steht, noch kann ein flächendeckendes Netz aus Bepflanzungen keinen Platz mehr für die Infrastruktur lassen.
Daher streben ENNI und Stadt Moers an, den Planungsauftrag für Infrastruktur und Oberfläche in einem gemeinsamen Los an Landschaftsarchitekten und Ingenieure zu vergeben; wobei eine der beiden Disziplinen dann federführend für die Kommunikation mit dem Bauherrn verantwortlich ist.
Zwingend erforderlich ist in diesem sensiblen Raum über eine detaillierte Bauablaufplanung und gezielte Kommunikation eine möglichst schonende Umsetzung des Projektes für die Anlieger, den Einzelhandel und die Nutzerinnen und Nutzer der Innenstadt zu gewährleisten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Angebotsphase Neugestaltung und Aufwertung der Moerser Innenstadt im zuge der Kanalsanierung
Ort: Hannover / Aachen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD4DCCH
Ort: Köln
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB entfällt unter den Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).