Angebotsphase Neugestaltung und Aufwertung der Moerser Innenstadt im Zuge der Kanalsanierung Referenznummer der Bekanntmachung: SuS 12-2022

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Moers
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47441
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.enni.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Moers
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47441
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.enni.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Moers
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47441
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.moers.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Angebotsphase Neugestaltung und Aufwertung der Moerser Innenstadt im Zuge der Kanalsanierung

Referenznummer der Bekanntmachung: SuS 12-2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Moers, die ENNI Stadt und Service AöR und die ENNI Energie und Umwelt GmbH planen die Modernisierung des öffentlichen Raumes und der technischen Infrastruktur in der Moerser Innenstadt. Mit der notwendigen Sanierung der technischen Infrastruktur in der Moerser Altstadt ergibt sich das Potential, die in die Jahre gekommenen öffentlichen Fußgängerbereiche, Plätze und Straßen im Herzen der Stadt neu zu gestalten, um die Aufenthaltsqualität und Nutzungsmöglichkeiten deutlich zu verbessern.

Das Bearbeitungsgebiet zeichnet sich durch eine überwiegend seit Jahrhunderten unveränderte historische Stadtstruktur aus. Das System der Straßen und Gassen und zahlreiche Baudenkmale und denkmalwürdige Bauten sind Zeugen der Vergangenheit. Der gewachsene Charakter der Moerser Altstadt ist Alleinstellungsmerkmal und Garant für wirtschaftliche Prosperität durch die zahlreichen Besucher, aber auch in der Bürgerschaft ein geliebter und geschätzter Raum für das Stadtleben.

Die Sanierung eines kompletten Leitungsnetzes - vom Kanal über Gas und Wasser zu Leitungen für Kommunikation und Strom - ist für sich genommen bereits eine große logistische Aufgabe. In Moers ergeben sich durch die Umgestaltung der Oberfläche zusätzliche Herausforderungen und Abstimmungsbedarfe.

Die resiliente Stadt der Zukunft steht vor dem Hintergrund des Strukturwandels im Einzelhandel, der Digitalisierung und des Klimawandels, vor großen Herausforderungen. Die Fußgängerbereiche, Plätze und Straßen müssen durch eine kluge Gestaltung auf Klimaerwärmung und Starkregen reagieren, durch hohe Gestaltqualität Aufenthalt und Multifunktionalität ermöglichen und infolgedessen eine viel besuchte Bühne für Kultur, Kunst, Handel und Gastgewerbe werden.

Die besondere Herausforderung liegt in der planerischen Herangehensweise: weder kann das Leitungsnetz Resträume definieren, in denen eher zufällig der eine oder andere Baum steht, noch kann ein flächendeckendes Netz aus Bepflanzungen keinen Platz mehr für die Infrastruktur lassen.

Daher streben ENNI und Stadt Moers an, den Planungsauftrag für Infrastruktur und Oberfläche in einem gemeinsamen Los an Landschaftsarchitekten und Ingenieure zu vergeben; wobei eine der beiden Disziplinen dann federführend für die Kommunikation mit dem Bauherrn verantwortlich ist.

Zwingend erforderlich ist in diesem sensiblen Raum über eine detaillierte Bauablaufplanung und gezielte Kommunikation eine möglichst schonende Umsetzung des Projektes für die Anlieger, den Einzelhandel und die Nutzerinnen und Nutzer der Innenstadt zu gewährleisten.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 4 381 406.50 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
71322200 Planung von Rohrleitungen
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Hauptort der Ausführung:

47441 Moers

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Moers, die ENNI Stadt und Service AöR und die ENNI Energie und Umwelt GmbH planen die Modernisierung des öffentlichen Raumes und der technischen Infrastruktur in der Moerser Innenstadt. Mit der notwendigen Sanierung der technischen Infrastruktur in der Moerser Altstadt ergibt sich das Potential, die in die Jahre gekommenen öffentlichen Fußgängerbereiche, Plätze und Straßen im Herzen der Stadt neu zu gestalten, um die Aufenthaltsqualität und Nutzungsmöglichkeiten deutlich zu verbessern.

Das Bearbeitungsgebiet zeichnet sich durch eine überwiegend seit Jahrhunderten unveränderte historische Stadtstruktur aus. Das System der Straßen und Gassen und zahlreiche Baudenkmale und denkmalwürdige Bauten sind Zeugen der Vergangenheit. Der gewachsene Charakter der Moerser Altstadt ist Alleinstellungsmerkmal und Garant für wirtschaftliche Prosperität durch die zahlreichen Besucher, aber auch in der Bürgerschaft ein geliebter und geschätzter Raum für das Stadtleben.

Die Sanierung eines kompletten Leitungsnetzes - vom Kanal über Gas und Wasser zu Leitungen für Kommunikation und Strom - ist für sich genommen bereits eine große logistische Aufgabe. In Moers ergeben sich durch die Umgestaltung der Oberfläche zusätzliche Herausforderungen und Abstimmungsbedarfe.

Die resiliente Stadt der Zukunft steht vor dem Hintergrund des Strukturwandels im Einzelhandel, der Digitalisierung und des Klimawandels, vor großen Herausforderungen. Die Fußgängerbereiche, Plätze und Straßen müssen durch eine kluge Gestaltung auf Klimaerwärmung und Starkregen reagieren, durch hohe Gestaltqualität Aufenthalt und Multifunktionalität ermöglichen und infolgedessen eine viel besuchte Bühne für Kultur, Kunst, Handel und Gastgewerbe werden.

Die besondere Herausforderung liegt in der planerischen Herangehensweise: weder kann das Leitungsnetz Resträume definieren, in denen eher zufällig der eine oder andere Baum steht, noch kann ein flächendeckendes Netz aus Bepflanzungen keinen Platz mehr für die Infrastruktur lassen.

Daher streben ENNI und Stadt Moers an, den Planungsauftrag für Infrastruktur und Oberfläche in einem gemeinsamen Los an Landschaftsarchitekten und Ingenieure zu vergeben; wobei eine der beiden Disziplinen dann federführend für die Kommunikation mit dem Bauherrn verantwortlich ist.

Zwingend erforderlich ist in diesem sensiblen Raum über eine detaillierte Bauablaufplanung und gezielte Kommunikation eine möglichst schonende Umsetzung des Projektes für die Anlieger, den Einzelhandel und die Nutzerinnen und Nutzer der Innenstadt zu gewährleisten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualifikation und Erfahrung des Projektteams / Gewichtung: 35
Qualitätskriterium - Name: Darstellung der Arbeitsweise im Projekt / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Qualität des Vortrags / Gewichtung: 10
Kostenkriterium - Name: Preis/Honorar / Gewichtung: 35
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 180-509897
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: SuS 12-2022
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Angebotsphase Neugestaltung und Aufwertung der Moerser Innenstadt im zuge der Kanalsanierung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
17/04/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hannover / Aachen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 2 279 279.03 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 4 381 406.50 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXPTYD4DCCH

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Köln
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB entfällt unter den Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/04/2023

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