Neugestaltung und Aufwertung der Moerser Innenstadt im Zuge der Kanalsanierung Referenznummer der Bekanntmachung: SuS 12-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Moers
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47441
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.enni.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Moers
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47441
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.enni.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Moers
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47441
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.moers.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Moers
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47441
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.enni.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neugestaltung und Aufwertung der Moerser Innenstadt im Zuge der Kanalsanierung
Die Stadt Moers, die ENNI Stadt und Service AöR und die ENNI Energie und Umwelt GmbH planen die Modernisierung des öffentlichen Raumes und der technischen Infrastruktur in der Moerser Innenstadt. Mit der notwendigen Sanierung der technischen Infrastruktur in der Moerser Altstadt ergibt sich das Potential, die in die Jahre gekommenen öffentlichen Fußgängerbereiche, Plätze und Straßen im Herzen der Stadt neu zu gestalten, um die Aufenthaltsqualität und Nutzungsmöglichkeiten deutlich zu verbessern.
Das Bearbeitungsgebiet zeichnet sich durch eine überwiegend seit Jahrhunderten unveränderte historische Stadtstruktur aus. Das System der Straßen und Gassen und zahlreiche Baudenkmale und denkmalwürdige Bauten sind Zeugen der Vergangenheit. Der gewachsene Charakter der Moerser Altstadt ist Alleinstellungsmerkmal und Garant für wirtschaftliche Prosperität durch die zahlreichen Besucher, aber auch in der Bürgerschaft ein geliebter und geschätzter Raum für das Stadtleben.
Die Sanierung eines kompletten Leitungsnetzes - vom Kanal über Gas und Wasser zu Leitungen für Kommunikation und Strom - ist für sich genommen bereits eine große logistische Aufgabe. In Moers ergeben sich durch die Umgestaltung der Oberfläche zusätzliche Herausforderungen und Abstimmungsbedarfe.
Die resiliente Stadt der Zukunft steht vor dem Hintergrund des Strukturwandels im Einzelhandel, der Digitalisierung und des Klimawandels, vor großen Herausforderungen. Die Fußgängerbereiche, Plätze und Straßen müssen durch eine kluge Gestaltung auf Klimaerwärmung und Starkregen reagieren, durch hohe Gestaltqualität Aufenthalt und Multifunktionalität ermöglichen und infolgedessen eine viel besuchte Bühne für Kultur, Kunst, Handel und Gastgewerbe werden.
Die besondere Herausforderung liegt in der planerischen Herangehensweise: weder kann das Leitungsnetz Resträume definieren, in denen eher zufällig der eine oder andere Baum steht, noch kann ein flächendeckendes Netz aus Bepflanzungen keinen Platz mehr für die Infrastruktur lassen.
Daher streben ENNI und Stadt Moers an, den Planungsauftrag für Infrastruktur und Oberfläche in einem gemeinsamen Los an Landschaftsarchitekten und Ingenieure zu vergeben; wobei eine der beiden Disziplinen dann federführend für die Kommunikation mit dem Bauherrn verantwortlich ist.
Zwingend erforderlich ist in diesem sensiblen Raum über eine detaillierte Bauablaufplanung und gezielte Kommunikation eine möglichst schonende Umsetzung des Projektes für die Anlieger, den Einzelhandel und die Nutzerinnen und Nutzer der Innenstadt zu gewährleisten.
47441 Moers
Die Stadt Moers, die ENNI Stadt und Service AöR und die ENNI Energie und Umwelt GmbH planen die Modernisierung des öffentlichen Raumes und der technischen Infrastruktur in der Moerser Innenstadt. Mit der notwendigen Sanierung der technischen Infrastruktur in der Moerser Altstadt ergibt sich das Potential, die in die Jahre gekommenen öffentlichen Fußgängerbereiche, Plätze und Straßen im Herzen der Stadt neu zu gestalten, um die Aufenthaltsqualität und Nutzungsmöglichkeiten deutlich zu verbessern.
Das Bearbeitungsgebiet zeichnet sich durch eine überwiegend seit Jahrhunderten unveränderte historische Stadtstruktur aus. Das System der Straßen und Gassen und zahlreiche Baudenkmale und denkmalwürdige Bauten sind Zeugen der Vergangenheit. Der gewachsene Charakter der Moerser Altstadt ist Alleinstellungsmerkmal und Garant für wirtschaftliche Prosperität durch die zahlreichen Besucher, aber auch in der Bürgerschaft ein geliebter und geschätzter Raum für das Stadtleben.
Die Sanierung eines kompletten Leitungsnetzes - vom Kanal über Gas und Wasser zu Leitungen für Kommunikation und Strom - ist für sich genommen bereits eine große logistische Aufgabe. In Moers ergeben sich durch die Umgestaltung der Oberfläche zusätzliche Herausforderungen und Abstimmungsbedarfe.
Die resiliente Stadt der Zukunft steht vor dem Hintergrund des Strukturwandels im Einzelhandel, der Digitalisierung und des Klimawandels, vor großen Herausforderungen. Die Fußgängerbereiche, Plätze und Straßen müssen durch eine kluge Gestaltung auf Klimaerwärmung und Starkregen reagieren, durch hohe Gestaltqualität Aufenthalt und Multifunktionalität ermöglichen und infolgedessen eine viel besuchte Bühne für Kultur, Kunst, Handel und Gastgewerbe werden.
Die besondere Herausforderung liegt in der planerischen Herangehensweise: weder kann das Leitungsnetz Resträume definieren, in denen eher zufällig der eine oder andere Baum steht, noch kann ein flächendeckendes Netz aus Bepflanzungen keinen Platz mehr für die Infrastruktur lassen.
Daher streben ENNI und Stadt Moers an, den Planungsauftrag für Infrastruktur und Oberfläche in einem gemeinsamen Los an Landschaftsarchitekten und Ingenieure zu vergeben; wobei eine der beiden Disziplinen dann federführend für die Kommunikation mit dem Bauherrn verantwortlich ist.
Zwingend erforderlich ist in diesem sensiblen Raum über eine detaillierte Bauablaufplanung und gezielte Kommunikation eine möglichst schonende Umsetzung des Projektes für die Anlieger, den Einzelhandel und die Nutzerinnen und Nutzer der Innenstadt zu gewährleisten.
Wir verweisen zunächst auf Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung, insbesondere auf die Mindestanforderungen an Referenzen!
Jeder Bewerber kann so viele Referenzen nachweisen, wie er möchte. Der Auftraggeber wird jedoch maximal drei Unternehmensreferenzen je Leistungsbild - also in Summe maximal 9 Unternehmensreferenzen - bewerten. Reicht ein Bewerber mehr als drei Unternehmensreferenzen je Leistungsbild ein, so hat er anzuzeigen, welche Referenzen gewertet werden sollen.
Der Teilnahmeantrag ist nur dann wertungsfähig, wenn mindestens eine wertungsfähige Unternehmensreferenz je Leistungsbild eingereicht wird.
Die bis zu 9 (je Leistungsbild bis zu 3) vom Auftraggeber zu bewertenden Referenzen werden wie folgt bepunktet bzw. beweretet:
1. Honorarzone je Referenz:
HZ 1 - 2 = 0 Punkte,
HZ 3 = 1 Punkt,
HZ 4 = 2 Punkte,
HZ 5 = 3 Punkte
(0 Punkte bis 3 Punkte - je Referenz möglich, max. 9 Referenzen, also höchstens 27 Punkte erreichbar)
2. Bewertung der erbrachten Leistungsphasen je Referenz:
In Summe 5 Leistungsphasen erbracht (ohne LPH 9) = 1,
In Summe 7 Leistungsphasen erbracht (ohne LPH 9) = 2,
LPH 1 bis 8 erbracht = 3 Punkte
(0 Punkte bis 3 Punkte - je Referenz möglich, max. 9 Referenzen, also höchstens 27 Punkte erreichbar)
3. Bewertung der anrechenbaren Kosten der Referenzen je Leistungsbild:
Für Freianlagen:
2,5 Mio. EUR = 0 Punkte
>= 5 Mio. EUR = 5 Punkte
(dazwischen wird linear interpoliert und auf 2 Nachkommastellen gerundet)
Für Verkehrsanlagen:
1,25 Mio. EUR = 0 Punkte
>= 2,5 Mio. EUR = 5 Punkte
(dazwischen wird linear interpoliert und auf 2 Nachkommastellen gerundet)
Für Ingenieurbauwerke (Kanalbau):
2 Mio. EUR = 0 Punkte
>= 4 Mio. EUR = 5 Punkte
(dazwischen wird linear interpoliert und auf 2 Nachkommastellen gerundet)
(0 Punkte bis 5 Punkte - je Leistungsbild und Referenz möglich, also höchstens 45 Punkte erreichbar)
4. Leistungsbildübergreifende vergleichbare Referenzen:
Abbildung von 2 oder aller 3 in diesem Verfahren ausgeschriebenen Leistungsbilder in einer Referenz.
Wertung je Referenz, maximal 3 Stück:
nur 1 Leistungsbild = 0 Punkte
2 Leistungsbilder = 9 Punkt
alle 3 Leistungsbilder = 18 Punkte
(es können bis zu 54 Punkte erreicht werden)
5. Kostenkontrolle
Für den Fall, dass bei der Leistungserbringung in der/den benannten Referenz/en zu Planungsleistungen der Rahmen des vom Bauherrn vorgegebenen Budgets eingehalten wurde, ja = 1 Punkt, nein = 0 Punkte
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angabe des Bewerbers bei dem angegebenen Auftraggeber zu verifizieren.
(0 Punkte oder 1 Punkt - je Referenz, die bewertet wird, möglich, also höchstens 9 Punkte erreichbar)
--------
Auswertung:
Es wird auf die Anlage "A.1_Eignungskriterien und Erläuterungen_Planungsleistungen" verweisen.
Ein wertungsfähiger Teilnahmeantrag kann bis zu 162 Punkte erreichen.
Durch die Auswertung der Teilnahmeanträge ergibt sich eine Wertungsreihenfolge, anhand derer sich ergibt, welche der 3 bis 5 am besten platzierten Bewerber zur Abgabe der Erstangebote aufgefordert werden. Dabei liegt es im Ermessen des Auftraggebers, ob er 3, 4 oder 5 Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten auffordern wird. Sollte sich im Rahmen der Wertungsreihenfolge auf dem 5. Platz eine Punktegleichheit zwischen mehreren Unternehmen ergeben, entscheidet das Los, vgl. § 75 Abs. 6 VgV.
1. Bitte lesen Sie die Bewerbungsbedingungen
2. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags ist Anlage "D.1_Teilnahmeantrag" auszufüllen und zu verwenden. Ferner sind die in der "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb" unter Buchstabe B aufgeführten Unterlagen einzureichen.
3. Bei der Absicht eine Bewerbergemeinschaft zu gründen, ist "Anlage D.2_Erklärung Bewerbergemeinschaft" durch das bevollmächtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszufüllen und einzureichen
4. Bei der Absicht Unterauftragnehmer zu beauftragen ist Anlage "D.3_Verzeichnis der Kapazitäten anderer Unternehmen" durch den Bewerber bzw. das bevollmächtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszufüllen und einzureichen. Ferner ist in diesem Fall bereits Anlage "D.4_Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" durch das entsprechende Unternehmen auszufüllen und durch den Bewerber bzw. das bevollmächtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
5. Bei der der Inanspruchnahme von Ressourcen bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) ist Anlage "D.3_Verzeichnis der Kapazitäten anderer Unternehmen" durch den Bewerber bzw. das bevollmächtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszufüllen und einzureichen. Ferner ist in diesem Fall bereits Anlage "D.4_Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" durch das entsprechende Unternehmen auszufüllen und durch den Bewerber bzw. das bevollmächtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
6. Der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie jeder Eignungsleihgeber hat folgende Unterlagen auszufüllen, welche sodann durch den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zusammen mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden müssen:
- C.1_Erklärung zur Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen
- C.2_Erklärung zu BVB TVgG NRW
- D.5_Erklärung_zwingende_Ausschlussgründe
- D.6_Erklärung_fakultative_Ausschlussgründe
- D.7_Eigenerklärung-Russland SanktionsVO
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Für die Planer der Leistungsbilder Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen:
Nachweis über eine Eintragung im Handelsregister oder einem gleichwertigen Register i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie wird ausdrücklich hingewiesen;
Dieser Nachweis ist von allen beteiligten Unternehmen einzureichen, die Leistungsteile des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke und/oder Verkehrsanlagen erbringen. Weitere Erläuterungen zur Nachweiseinreichung sind Anlage "A.1_Eignungskriterien und Erläuterungen_Planungsleistungen" zu entnehmen.
2. Für den Planer der Freianlagen:
Kammerzugehörigkeit oder gleichwertiger Nachweis (Ausland) i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie wird ausdrücklich hingewiesen;
Dieser Nachweis ist von allen beteiligten Unternehmen einzureichen, die Leistungsteile des Leistungsbildes Freianlagen erbringen. Weitere Erläuterungen zur Nachweiseinreichung sind Anlage "A.1_Eignungskriterien und Erläuterungen_Planungsleistungen" zu entnehmen.
1. Der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie jeder Eignungsleihgeber haben folgende Angaben in Anlage "D.8_Eigenerklärung zur Eignung" zu machen:
- Angaben zum Gesamtjahresumsatz für die Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021
- Angaben zum Jahresumsatz im Leistungsbild Freianlagen gemäß §§ 38 ff. i.V.m. Anlage 11 HOAI für die Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021
- Angaben zum Jahresumsatz im Leistungsbild Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. i.V.m. Anlage 12 HOAI für die Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021
- Angaben zum Jahresumsatz im Leistungsbild Verkehrsanlagen gemäß §§ 45 ff. i.V.m. Anlage 13 HOAI für die Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021
2. Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie jeder Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht muss eine Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung nachweisen, siehe nachstehend die Mindestanforderungen dazu.
1. Mindestanforderung an die Jahresumsätze:
Der Bieter muss einen (Brutto)-Mindestjahresumsatz in Höhe von 2,0 Mio. EUR erwirtschaftet haben und diesen nachweisen.
Der tätigkeitsspezifische Mindestumsatz je Leistungsbild und Jahr beträgt 500.000,00 EUR.
Jede dieser Mindestanforderungen ist für jedes Jahr der letzten 3 Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021) separat nachzuweisen (vgl. § 45 Abs. 4, Nr. 4 VgV).
Bei einer Bewerbergemeinschaft werden die entsprechenden Umsätze über alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Rahmen der Teilnahmeantragswertung aufaddiert. Die Umsätze sind dabei je Bewerbergemeinschaftsmitglied zu nennen (jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" auszufüllen).
Hierzu ist Anlage D.8 Eigenerklärung zur Eignung zu verwenden.
2. Mindestanforderung an die Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung:
Zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages muss der Bieter über eine nicht gekündigte Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, welche folgende Versicherungssummen beinhaltet:
Versicherungssumme je Schadensfall:
- Personenschäden: 2. Mio. Euro
- sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden): 5. Mio. Euro.
Versicherungssumme je Versicherungsjahr:
- 4 Mio. Euro für Personenschäden
- 10 Mio. Euro für sonstige Schäden.
Bei Bewerbergemeinschaften muss jeder Bewerber über eine solche Versicherung mit den vorbezeichneten Deckungssummen verfügen.
Als Nachweis im Sinne des § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV werden insbesondere anerkannt eine Kopie einer zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages gültigen Versicherungspolice/-vertrages bzw. eine mindestens textförmige Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung sowie der vorbeschriebenen Mindestanforderungen. Der Auftraggeber anerkennt ebenso andere geeignete Nachweise.
Bei Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen hinsichtlich wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe) ist ein solcher vom Eignungsleihgeber ebenso bereits mit Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen.
Der Nachweis bzw. die Nachweise zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung, die den oben genannten Kriterien genügt, ist als Anlage D.11 Versicherungsnachweis zu benennen und einzureichen.
1. Referenzen gemäß § 46 VgV Abs. 3 Nr. 1
Mit dem Teilnahmeantrag sind durch den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft mindestens je eine Referenz je ausgeschriebenen Leistungsbild einzureichen (s. Mindestanforderungen!!!!)
2. Qualitätssicherung gemäß § 46 VgV Abs. 3 Nr. 3
Der Bewerber (bei Bietergemeinschaften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft) verfügt (verfügen) über ein internes Qualitätssicherungssystem.
Bei Bewerbergemeinschaften muss die Sicherstellung eines Qualitätssicherungssystems über alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft übergreifend installiert, betrieben und entsprechend dargestellt werden.
Dies ist in Anlage "D.8_Eigenerklärung zur Eignung" zu erklären. Diese Anlage ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
3. Technische Ausrüstung gemäß § 46 VgV Abs. 3 Nr. 3
Der Bewerber erklärt, dass er über die folgende technische Ausrüstung verfügt:
Schnittstellen zum Datenaustausch relevant:
- DWG-Dateiformat (oder gleichwertig) kompatibel ACAD 2018,
- GIS für städtische Geoinformationen,
- GAEB für Ausschreibung,
- Abrechnungssoftware,
Kompatibilität zu Dateiformaten aus MS-Office
Der Bewerber erklärt, dass je technischer Fachkraft ein CAD-Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Für Bewerbergemeinschaften gelten diese Bedingungen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
Dies ist in Anlage "D.8_Eigenerklärung zur Eignung" zu erklären. Diese Anlage ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
1. Mindestanforderungen an Referenzen
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Referenzen über die Erbringung der Art und dem Umfang nach vergleichbarer Planungsleistungen vorzulegen:
a) Eine Referenz für die Planung vergleichbarer Freianlagen.
b) Eine Referenz für vergleichbare Planungsleistungen von Verkehrsanlagen und
c) Eine Referenz für die Planung vergleichbarer Ingenieurbauwerke.
Wichtiger Hinweis: Es werden für die metrisch zu wertenden B-Kriterien jedoch je Leistungsbild (a) bis c)) bis zu 3 Referenzen - also in Summe bis zu 9 Referenzen - bewertet! Es wird auf Ziffer II.2.9) dieser Bekanntmachung verwiesen!
Für die Einreichung der Referenzen sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter auszufüllen (vgl. Anlage D.12 Referenz Freianlagen, D.13 Referenz Verkehrsanlagen, D.14 Referenz Ingenieurbauwerke).
Vergleichbarkeitskriterien je Referenz der Art nach sind:
- die Leistungsphasen je Leistungsbild,
- die Honorarzone je Leistungsbild,
- das Planungsobjekt (historischer Stadtkern, Innenstadt, Haupt-Einkaufsstraße, Zentrumsbereich in einer Kommune) je Leistungsbild.
Vergleichbarkeitskriterien je Referenz dem Umfang nach sind:
- anrechenbaren Kosten i.H.v. mindestens 2,5 Mio. Euro für Freianlagen
- anrechenbaren Kosten i.H.v. mindestens 1,25 Mio. Euro für Verkehrsanlagen
- anrechenbare Kosten i.H.v. mindestens 2 Mio. Euro für Ingenieurbauwerke (Kanalbau)
- mindestens 5.000 m² zu überplanende Fläche bei den Leistungsbildern Freianlagen und Verkehrsanlagen zusammengenommen
- mindestens 1.000 m Länge der zu planenden Ingenieurbauwerke im Bereich Kanal.
Erbringungszeitraum der Leistung:
Der Referenzauftrag datiert nach dem 01.01.2013. Vergleichbare Referenzleistungen wurden nach dem 01.01.2013 im wesentlichen mängelfrei erbracht und vom Auftraggeber abgenommen.
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft darf auch mehr als die geforderte Mindestanzahl von Referenzen einreichen. In diesem Fall müssen jedoch die Referenzen, welche von der Vergabestelle zur Bewertung herangezogen werden sollen, eindeutig beschriftet werden. Bei fehlender oder uneindeutiger Kenntlichmachung der je Leistungsbild bis zu 3 zu bewertenden Referenzen, wird der Auftraggeber selbst entscheiden, welche Referenzen zur Bewertung herangezogen werden. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch darauf, dass die bewerteten Referenzen auch die sind, die die meisten Punkte erzielen.
2. Nachweis zur Qualitätssicherung - vgl. Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung, dort Nr. 2.
3. Verfügung über bestimmte technische Ausrüstung und Software- vgl. Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung, dort Nr. 3.
1. Der geforderte Versicherungsschutz muss bestehen.
2. Die geforderten Mindestanforderungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen erfüllt werden, vgl. Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung
3. Folgende Eigenerklärungen müssen wie verlangt vorliegen:
- C.1_Erklärung zur Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen
- C.2_Erklärung zu BVB TVgG NRW
- D.5_Erklärung_zwingende_Ausschlussgründe
- D.6_Erklärung_fakultative_Ausschlussgründe
- D.7_Eigenerklärung-Russland SanktionsVO
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Zahlungsbedingungen regeln § 12 des Vertrags (s. Anlage "C.0_Objektplanervertrag")
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD4D4PN
Ort: Köln
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB entfällt unter den Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).