Beschaffung und Installation von Systemen zur Fahrgastzählung und Videoüberwachung in Bussen Referenznummer der Bekanntmachung: VIS 351/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Felix-Fechenbach-Str. 5
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5231625021
Fax: +49 5231630111883
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lippemobil.de/de/ueber-uns/kvg-lippe-gmbh/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung und Installation von Systemen zur Fahrgastzählung und Videoüberwachung in Bussen
Die KVG Lippe beabsichtigt die Ausrüstung von 60 Bussen mit Videoüberwachungs- und Fahrgastzählanlagen plus Optionen für weitere 40 Anlagen in den Folgejahren. Nicht alle Fahrzeuge werden mit Kameras zur Videoüberwachung ausgerüstet, die zentrale Technik (Recorder und Switch) soll aber bereits in allen Fahrzeugen verbaut werden. Ein Teil der Busse wird sofort mit Kameras und Monitor ausgerüstet.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Kreis Lippe liegt in Ostwestfalen und hat insgesamt ca. 350.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Zum Kreis Lippe gehören 16 Städte und Gemeinden, wobei die größten Städte Detmold, Bad Salzuflen, Lemgo und Lage sind. Die Kommunale Verkehrsgesellschaft Lippe (KGV) mbH ist als kommunale Planungs- und Organisationsgesellschaft gem. § 3 ÖPNV NRW für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in der Region Lippe verantwortlich. Wie unter II.1.4 beschrieben sollen Bussen mit Videoüberwachungs- und Fahrgastzählanlagen ausgerüstet werden (Beschaffung, Installation und Inbetriebnahme). Die KVG Lippe mbH beabsichtigt mit der Ausrüstung der Busse mit automatischen Zählgeräten Daten zu erhalten, die in die Fahrplanauskunft eingespielt werden können. Damit soll dort eine Auslastungsanzeige ermöglicht werden, die den Fahrgästen zunächst als Prognose anzeigt, welche voraussichtlich Auslastung der Fahrten zu erwarten ist. Damit können Fahrgastströme gesteuert werden. Fahrgäste, die aufgrund zu voller Busse das öffentliche Verkehrssystem insgesamt meiden, können sich mit dieser Information ggf. für wenig ausgelastete Fahrten entscheiden und somit als potentiell Kunden für den ÖPNV (zurück) gewonnen werden. In der Ausschreibung soll ein Unternehmen gefunden werden, das entsprechende Systeme liefert und in den Fahrzeugen installiert und in Betrieb nimmt. Die Zählsysteme müssen unabhängig von der Versorgung der Fahrzeuge mit Netz- und Fahrplandaten und unabhängig von der Fahreranmeldung funktionieren.Für die Aufbereitung und Auswertung der Zähldaten ist die Software FAN der Fa. GVS im Einsatz. Ein Programm zur Auswertung der Zähldaten ist nicht Bestandteil des Vergabeverfahrens, wohl aber ein Hintergrundsystem zur Verwaltung der Flotte und Geräte, zur Fernwartung, zur Datenübertragung, für den Zugriff auf die Videos der Fahrzeuge einschließlich Echtzeitübertragung und zur Auswertung der Videos.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12681
Land: Deutschland
Der Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV nicht veröffentlicht (der eingetragene Wert von 1,00 EUR ist ein Platzhalter). Die Veröffentlichung des Auftragswertes wäre mit der Preisgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (Kalkulationen, kaufmännische Konzepten) verbunden, die die berechtigten Interessen des Auftragnehmers schädigen würden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.