Beschaffung und Installation von Systemen zur Fahrgastzählung und Videoüberwachung in Bussen Referenznummer der Bekanntmachung: VIS 351/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lippemobil.de/de/ueber-uns/kvg-lippe-gmbh/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-lippe.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung und Installation von Systemen zur Fahrgastzählung und Videoüberwachung in Bussen
Die KVG Lippe beabsichtigt die Ausrüstung von 60 Bussen mit Videoüberwachungs- und Fahrgastzählanlagen plus Optionen für weitere 40 Anlagen in den Folgejahren. Nicht alle Fahrzeuge werden mit Kameras zur Videoüberwachung ausgerüstet, die zentrale Technik (Recorder und Switch) soll aber bereits in allen Fahrzeugen verbaut werden. Ein Teil der Busse wird sofort mit Kameras und Monitor ausgerüstet.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Kreis Lippe liegt in Ostwestfalen und hat insgesamt ca. 350.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Zum Kreis Lippe gehören 16 Städte und Gemeinden, wobei die größten Städte Detmold, Bad Salzuflen, Lemgo und Lage sind. Die Kommunale Verkehrsgesellschaft Lippe (KGV) mbH ist als kommunale Planungs- und Organisationsgesellschaft gem. § 3 ÖPNV NRW für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in der Region Lippe verantwortlich.
Wie unter II.1.4 beschrieben sollen Bussen mit Videoüberwachungs- und Fahrgastzählanlagen ausgerüstet werden (Beschaffung, Installation und Inbetriebnahme).
Die KVG Lippe mbH beabsichtigt mit der Ausrüstung der Busse mit automatischen Zählgeräten Daten zu erhalten, die in die Fahrplanauskunft eingespielt werden können. Damit soll dort eine Auslastungsanzeige ermöglicht werden, die den Fahrgästen zunächst als Prognose anzeigt, welche voraussichtlich Auslastung der Fahrten zu erwarten ist. Damit können Fahrgastströme gesteuert werden. Fahrgäste, die aufgrund zu voller Busse das öffentliche Verkehrssystem insgesamt meiden, können sich mit dieser Information ggf. für wenig ausgelastete Fahrten entscheiden und somit als potentiell Kunden für den ÖPNV (zurück) gewonnen werden.
In der Ausschreibung soll ein Unternehmen gefunden werden, das entsprechende Systeme liefert und in den Fahrzeugen installiert und in Betrieb nimmt.
Die Zählsysteme müssen unabhängig von der Versorgung der Fahrzeuge mit Netz- und Fahrplandaten und unabhängig von der Fahreranmeldung funktionieren.
Für die Aufbereitung und Auswertung der Zähldaten ist die Software FAN der Fa. GVS im Einsatz. Ein Programm zur Auswertung der Zähldaten ist nicht Bestandteil des Vergabeverfahrens, wohl aber ein Hintergrundsystem zur Verwaltung der Flotte und Geräte, zur Fernwartung, zur Datenübertragung, für den Zugriff auf die Videos der Fahrzeuge einschließlich Echtzeitübertragung und zur Auswertung der Videos.
Bei Abruf der optionalen Leistungen erfolgt für diese Leistungen ggf. eine Verlängerung der Ausführungsfristen - je nach Zeitpunkt der Beauftragung.
Bitte beachten Sie, dass die Angabe der Wichtung bei den Kriterien deswegen unvollständig ist (in der Summe nur 99 %), weil die Angabe ohne Kommastellen erfolgen muss. Die Bewertung des On-Board-Systems und des Hintergrundsystems erfolgt jeweils mit 0,5 % mehr, also 22,5 % bzw. 12,5 %
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Auszug aus dem Berufs- und/oder Handelsregister, nicht älter als 6 Monate
- Falls zutreffend: Angaben zur Eintragung in ein allgemein zugängliches Präqualifikationsverzeichnis
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB)
- Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Unternehmens aus den letzten drei Jahren, ins-gesamt und bezogen auf das auftragsgegenständliche Geschäftsfeld. Dieser hat – bezogen auf das auftragsgegenständliche Geschäftsfeld - im Durchschnitt der 3 Jahre mindestens 1.000.000 Euro zu betragen.
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens 1.000.000 € nach Vertragsschluss oder entsprechende Deckungszusage des Versicherers, dass eine solche Versicherung im Falle einer Auftragsvergabe abgeschlossen werden kann; (der Abschluss wäre dann vor Zuschlagserteilung nachzuweisen).
- Eigenerklärung über die Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019 – 2021) insgesamt und bezogen auf das auftragsgegenständliche Geschäftsfeld
Referenzen:
Vorlage einschlägiger Referenzen über die Lieferung und Wartung von Video- und AFZ-Systemen in Bussen 2017-2022; Die Referenzen haben folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
- Mindestens eine Referenz über die Lieferung, Einbau und Inbetriebnahme kombinierter Anlagen zur Videoüberwachung (CCTV) und Fahrgastzählung (AFZS)
- Mindestens eine Referenz über die Realisierung von live-Zugriff auf die Kameras per Mobilfunkverbindung
- Mindestens eine Referenz mit CCTV oder AFZS in mindestens 50 Fahrzeugen
- Mindestens eine Referenz über AFZS in einem Kleinbus/Sprinter
- Mindestens eine Referenz aus dem deutschsprachigen Raum D-A-CH
Die vorgelegten Referenzen werden überprüft bezüglich:
- Art und Umfang der Leistungen
- Vergleichbarkeit der Referenz mit dem ausgeschriebenen Vorhaben in funktional-technischer Hinsicht
Die Mindestanforderungen können in einer einzelnen Referenz oder – wenn erforderlich – verteilt auf mehrere separate Referenzen nachgewiesen werden.
Für etwaige Nachauftragnehmer und deren jeweilige Teilleistung ist die einschlägige Referenz jeweils separat einzureichen.
Aufgrund der Sanktionsverordnung (EU) 2022/576 besteht gemäß Art. 5k der Verordnung ein Zuschlagsverbot in Vergabeverfahren für Bieter mit (unmittelbarem oder mittelbarem) Russlandbezug. Um sicherzustellen, dass die Anforderungen des Art. 5k eingehalten werden, wird eine Eigenerklärung von den Bewerbern und Bietern verlangt (Eigenerklärung nach dem Vergabehandbuch des Landes NRW Formular 523 (EU).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.