Gemeinde Reichshof - Denklinger Dreiklang - Neu- und Umgestaltung des Umfeldes von Rathaus und Wasserburg sowie des Dorfplatzes Referenznummer der Bekanntmachung: 2022.617 - expost- Gemeinde Reichshof
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reichshof
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51850
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.reichshof.org
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Reichshof - Denklinger Dreiklang - Neu- und Umgestaltung des Umfeldes von Rathaus und Wasserburg sowie des Dorfplatzes
Die Gemeinde Reichshof plant im Ortsteil Denklingen die Umgestaltung der Flächen rund um das Rathaus, die Wasserburg und die Festwiese. Diese drei Teilbereiche bilden zusammen den "Denklinger Dreiklang".
Ziel der Planungen ist die Aufwertung der Gebäude und Freiflächen durch die Neugestaltung der Freiflächen und der Gewässerverläufe zusammen mit der Gestaltung des Dorfplatzes als innerörtlichen Fest- und Erholungsbereich.
Neben der Freiraumplanung ist hier die Planung des Wasserbaus durch den Bestand an fließenden und stehenden Gewässern, die in die Neugestaltung integriert werden müssen, maßgeblich.
Der Auftraggeber hat bereits ein freiraumplanerisches Werkstattverfahren durchgeführt. Auch die Teilnehmer dieses Werkstattverfahrens sind zu dem jetzigen Verfahren zugelassen. Das Ergebnis des Werkstattverfahrens wird im Rahmen dieser Ausschreibung nicht bewertet.
Es erfolgt ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV zu den in der Veröffentlichung und den Teilnahmeunterlagen genannten Bedingungen.
Gemeinde Reichshof Hauptstraße 12 51850 Reichshof
Freianlagenplanung, Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI,
Wasserbau, Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung, Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche weitere Leistungsphasen/Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen. Auf die Beauftragung weiterer Stufen bzw. Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Reichshof
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zusätzliche Bedingungen für die Teilnahme am Vergabeverfahren und die Auftragsdurchführung:
1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform zu übersenden. Der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein.
2. Die Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zulässig. Kommunikation über andere Medien ist nicht zulässig und wird - aus Gründen der Verfahrensfairness - nicht beantwortet.
3. Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
4. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern. Diese sind nach Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Nachforderungen zu stellen.
6. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YND6SUH
Ort: Köln
Land: Deutschland
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.