Gemeinde Reichshof - Denklinger Dreiklang - Neu- und Umgestaltung des Umfeldes von Rathaus und Wasserburg sowie des Dorfplatzes Referenznummer der Bekanntmachung: 2022.617 - TNW - Gemeinde Reichshof
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reichshof
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51850
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.reichshof.org
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bmp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Reichshof - Denklinger Dreiklang - Neu- und Umgestaltung des Umfeldes von Rathaus und Wasserburg sowie des Dorfplatzes
Die Gemeinde Reichshof plant im Ortsteil Denklingen die Umgestaltung der Flächen rund um das Rathaus, die Wasserburg und die Festwiese. Diese drei Teilbereiche bilden zusammen den "Denklinger Dreiklang".
Ziel der Planungen ist die Aufwertung der Gebäude und Freiflächen durch die Neugestaltung der Freiflächen und der Gewässerverläufe zusammen mit der Gestaltung des Dorfplatzes als innerörtlichen Fest- und Erholungsbereich.
Neben der Freiraumplanung ist hier die Planung des Wasserbaus durch den Bestand an fließenden und stehenden Gewässern, die in die Neugestaltung integriert werden müssen, maßgeblich.
Der Auftraggeber hat bereits ein freiraumplanerisches Werkstattverfahren durchgeführt. Auch die Teilnehmer dieses Werkstattverfahrens sind zu dem jetzigen Verfahren zugelassen. Das Ergebnis des Werkstattverfahrens wird im Rahmen dieser Ausschreibung nicht bewertet.
Es erfolgt ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV zu den in der Veröffentlichung und den Teilnahmeunterlagen genannten Bedingungen.
Gemeinde Reichshof Hauptstraße 12 51850 Reichshof
Freianlagenplanung, Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI,
Wasserbau, Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI.
Es werden nur diejenigen Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt, welche die Mindestkriterien gemäß Ziffern III.1.2 und III.1.3 erfüllen.
Wenn mehr als fünf Bewerber die Mindestanforderungen erfüllen, entscheidet das Los.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung, Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche weitere Leistungsphasen/Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen. Auf die Beauftragung weiterer Stufen bzw. Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Zugelassen ist, wer nach den Architekten- und Ingenieurgesetzen der deutschen Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Richtlinien (insbesondere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Berufsqualifikationen) berechtigt ist, in Deutschland als Architekt/ Beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden.
2. Die verantwortlichen Planer (Projektleitung und Stellvertretung) müssen jeweils über eine angemessene Berufspraxis und jeweils über eine angemessene Projekterfahrung verfügen.
Die verantwortlichen Planer müssen über Deutschkenntnisse als Muttersprachler, durch deutschsprachige Ausbildung mit Abschluss (im bewerbungsspezifischen Bereich) oder durch den Nachweis (mindestens) C1 zu deutschen Sprachkenntnissen verfügen.
3. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen den Ziffern 1. und 2. entsprechenden Architekt/ Beratenden Ingenieur/ Ingenieur benennen.
- Erfüllung der berufsrechtlichen Voraussetzungen nach §§ 75, 44 VgV für die Ausführung der angebotenen Leistung
- es liegen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB, Sanktionspaket 5 EU, vor
- Angaben zum Durchschnittsumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre
- Vorhalten einer Betriebshaftpflichtversicherung
Oben aufgeführte Eigenerklärungen werden mit dem Bewerberbogen abgegeben.
Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für die ausgeschriebenen Leistungen in Höhe von mindestens 1.500.000 Euro für Personen- und 1.000.000 Euro für Sachschäden je Schadensfall bei zweifacher jährlicher Maximierung. Die Berufshaftpflichtversicherung ist während der gesamten Vertragszeit zu unterhalten und nachzuweisen.
Unternehmensreferenzen: Gewertet werden drei Referenzen (2 für Freianlagenplanung und 1 für Wasserbau), welche jeweils den unten angegebenen Mindestanforderungen entsprechen und im Referenzzeitraum abgeschlossen wurden.
Referenzen 1 und 2 (Freianlagenplanung)
(bei jeder der beiden Referenzen müssen die Mindestanforderungen sämtlich erfüllt sein; es ist daher nicht ausreichend, die Mindestanforderungen nur mit mehreren Referenzen gemeinsam zu erfüllen)
- Es muss sich um die Neu- oder Umgestaltung von Freianlagen im öffentlichen innerörtlichen Raum (mindestens) in der Honorarzone III HOAI handeln,
- zumindest die letzte der unten geforderten Leistungsphasen muss in den letzten 5 Jahren (10/2017-09/2022) erbracht und abgeschlossen worden sein.
- es müssen als Freianlagenplaner mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 HOAI erbracht worden sein,
- die Kosten (KG 500) müssen mindestens 500.000 EUR (brutto) betragen.
Referenz 3 (Wasserbau)
(bei der Referenz müssen die Mindestanforderungen sämtlich erfüllt sein; es ist daher nicht ausreichend, die Mindestanforderungen nur mit mehreren Referenzen gemeinsam zu erfüllen)
- Es muss sich um die Neuplanung von Gewässerverläufen im öffentlichen innerörtlichen Raum (mindestens) in der Honorarzone III HOAI handeln,
- zumindest die letzte der unten geforderten Leistungsphasen muss in den letzten 5 Jahren (10/2017-09/2022) erbracht und abgeschlossen worden sein.
- es müssen als Planer Wasserbau mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 HOAI erbracht worden sein,
- die Kosten (KG 374) müssen mindestens 200.000 EUR (brutto) betragen.
s.o. III.1.1)
Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
siehe auch weiter unten unter "Zusätzliche Angaben" Ziffer VI.3.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zusätzliche Bedingungen für die Teilnahme am Vergabeverfahren und die Auftragsdurchführung:
1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform zu übersenden. Der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein.
2. Die Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zulässig. Kommunikation über andere Medien ist nicht zulässig und wird - aus Gründen der Verfahrensfairness - nicht beantwortet.
3. Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
4. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern. Diese sind nach Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Nachforderungen zu stellen.
6. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YND65F0
Ort: Köln
Land: Deutschland
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.