FE 03.0624/2022/HRB - Nachhaltigkeit & Ressourcenschonung in der Straßenausstattung - Zur Wiederverwendung von Systembestandteilen in Fahrzeug-Rückhaltesystemen Referenznummer der Bekanntmachung: Z2mg-FE 03.0624/2022/HRB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 03.0624/2022/HRB - Nachhaltigkeit & Ressourcenschonung in der Straßenausstattung - Zur Wiederverwendung von Systembestandteilen in Fahrzeug-Rückhaltesystemen
FE 03.0624/2022/HRB -"Nachhaltigkeit & Ressourcenschonung in der Straßenausstattung - Zur Wiederverwendung von Systembestandteilen in Fahrzeug-Rückhaltesystemen"
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
Bisher ist es gängige Praxis, dass beim Neubau eines Fahrzeug-Rückhaltesystems aus Stahl fast ausschließlich neu gefertigte und korrosionsgeschützte Systembestandteile verwendet werden. In den entsprechenden Vorgaben und Regelwerken wird den Anforderungen an die Werkstoffe für Schutzeinrichtungen, Anpralldämpfer, Anfangs-, End- und Übergangskonstruktionen aus Stahl beispielsweise vorgegeben, dass grundsätzlich nur ungebrauchte Bauteile, die nicht älter als 3 Jahre sind eingebaut werden dürfen sowie eine gemessene Mindestzinkschichtdicke zum Einbauzeitpunkt einzuhalten ist. Für die Wiederverwendung von Systembestandteilen werden zudem sehr enge Grenzen gesetzt. Diese Regelungen sind den Bemühungen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit geschuldet und auf Basis der bisherigen Erkenntnisse geschaffen worden.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen zur Erreichung der Klimaziele sowie zur Verbesserung der Nachhaltigkeit von Gegenständen der Straßenausstattung gilt es den bisherigen, konservativen Ansatz näher zu beleuchten und ggf. anzupassen. Nicht zuletzt die stetige Verknappung von Rohstoffen und die steigenden Energiekosten fordern den stärkeren Einbezug von Nachhaltigkeitsaspekten in die bisherigen Betrachtungsweisen.
Durch Vergleichsuntersuchungen an bestehenden und neuen Fahrzeug-Rückhaltesystemen soll der Einfluss auf die Leistungsfähigkeit und Dauerhaftigkeit einschätzbar gemacht werden.
Das Ziel des Forschungsprojekts ist die Bestimmung der Möglichkeiten und notwendigen Randbedingungen für eine Wiederverwendung von Systembestandteilen in Fahrzeug-Rückhaltesystemen aus Stahl, unter Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Des Weiteren sollen Einsparpotenziale, hinsichtlich CO2-Emmisionen, aufgezeigt bzw. dem bisherigen Verfahren gegenübergestellt und der Nutzen beurteilt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FE 03.0624/2022/HRB - Nachhaltigkeit & Ressourcenschonung in der Straßenausstattung - Zur Wiederverwendung von Systembestandteilen in Fahrzeug-Rückhaltesystemen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.