FE 03.0624/2022/HRB - Nachhaltigkeit & Ressourcenschonung in der Straßenausstattung - Zur Wiederverwendung von Systembestandteilen in Fahrzeug-Rückhaltesystemen Referenznummer der Bekanntmachung: Z2mg-FE 03.0624/2022/HRB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 03.0624/2022/HRB - Nachhaltigkeit & Ressourcenschonung in der Straßenausstattung - Zur Wiederverwendung von Systembestandteilen in Fahrzeug-Rückhaltesystemen
FE 03.0624/2022/HRB -"Nachhaltigkeit & Ressourcenschonung in der Straßenausstattung - Zur Wiederverwendung von Systembestandteilen in Fahrzeug-Rückhaltesystemen"
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
Bisher ist es gängige Praxis, dass beim Neubau eines Fahrzeug-Rückhaltesystems aus Stahl fast ausschließlich neu gefertigte und korrosionsgeschützte Systembestandteile verwendet werden. In den entsprechenden Vorgaben und Regelwerken wird den Anforderungen an die Werkstoffe für Schutzeinrichtungen, Anpralldämpfer, Anfangs-, End- und Übergangskonstruktionen aus Stahl beispielsweise vorgegeben, dass grundsätzlich nur ungebrauchte Bauteile, die nicht älter als 3 Jahre sind eingebaut werden dürfen sowie eine gemessene Mindestzinkschichtdicke zum Einbauzeitpunkt einzuhalten ist. Für die Wiederverwendung von Systembestandteilen werden zudem sehr enge Grenzen gesetzt. Diese Regelungen sind den Bemühungen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit geschuldet und auf Basis der bisherigen Erkenntnisse geschaffen worden.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen zur Erreichung der Klimaziele sowie zur Verbesserung der Nachhaltigkeit von Gegenständen der Straßenausstattung gilt es den bisherigen, konservativen Ansatz näher zu beleuchten und ggf. anzupassen. Nicht zuletzt die stetige Verknappung von Rohstoffen und die steigenden Energiekosten fordern den stärkeren Einbezug von Nachhaltigkeitsaspekten in die bisherigen Betrachtungsweisen.
Durch Vergleichsuntersuchungen an bestehenden und neuen Fahrzeug-Rückhaltesystemen soll der Einfluss auf die Leistungsfähigkeit und Dauerhaftigkeit einschätzbar gemacht werden.
Das Ziel des Forschungsprojekts ist die Bestimmung der Möglichkeiten und notwendigen Randbedingungen für eine Wiederverwendung von Systembestandteilen in Fahrzeug-Rückhaltesystemen aus Stahl, unter Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Des Weiteren sollen Einsparpotenziale, hinsichtlich CO2-Emmisionen, aufgezeigt bzw. dem bisherigen Verfahren gegenübergestellt und der Nutzen beurteilt werden.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
1) Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich Fahrzeug-Rückhaltesysteme,
nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt in den vergangenen 5 Jahren (s. Referenzblatt 1)
2) Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich Materialanalyse, insbesondere Dauerhaftigkeit und Verzinkung von Stahlbauteilen,
nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt in den vergangenen 5 Jahren (s. Referenzblatt 2)
3) Erfahrungen und Kenntnisse in der Bilanzierung von Einsparpotenzialen,
nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt in den vergangenen 5 Jahren (s. Referenzblatt 3)
4) Erfahrungen und Kenntnisse im Erstellen wissenschaftlicher Berichte und Dokumentationen von komplexen ingenieurwissenschaftlichen Sachverhalten,
nachzuweisen durch mindestens 3 Veröffentlichungen (Fachzeitschriftenartikel, FE-Berichte) zu unterschiedlichen Projekten (s. Referenzblatt 4),
- Bei zugänglicher Literatur ist die genaue Quelle zu benennen.
- Bei nicht zugänglicher Literatur ist auf Anforderung der Vergabestelle ein Belegexemplar zur Verfügung zu stellen, bevorzugt elektronisch.
- Bei BMDV/BMVI/BMVBS/BASt veranlasster Forschung ist das Projekt genau zu benennen (FE-Nr.).
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.
Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 4d).
Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.