SIcherheitsdienst für alle Dienststellen des Jobcenters Märkischer Kreis für die Zeit ab 01.04.2023 Referenznummer der Bekanntmachung: II-5305.47 - V 03/2002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrichstraße 59/61
Ort: Iserlohn
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58636
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2371905858
Fax: +49 2371905851
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
SIcherheitsdienst für alle Dienststellen des Jobcenters Märkischer Kreis für die Zeit ab 01.04.2023
In den Dienststellen des Jobcenters Märkischer Kreis müssen Einlasskontrollen durchgeführt, sowie Hilfestellungen in Notsituation gegeben werden. Ebenso soll das Hausrecht durchgesetzt werden.
Hauptbereich
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Hierzu wird auf die beigefügten Tätigkeitsbeschreibungen für die Dienststellen Iserlohn und die "kleinen Dienststellen" verwiesen. In diesem Los wird der Sicherheitsdienst für die Dienststellen Altena, Hemer, Iserlohn, Menden und Werdohl vergeben
Losbeschreibung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Hierzu wird auf die beigefügten Tätigkeitsbeschreibungen für die Dienststellen Lüdenscheid und die "kleinen Dienststellen" verwiesen. In diesem Los wird der Sicherheitsdienst für die Dienststellen Halver, Kierspe, Lüdenscheid, Meinerzhagen und Plettenberg vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hauptbereich
Ort: Menden
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58706
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Losbeschreibung
Ort: Lage
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32791
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.