SIcherheitsdienst für alle Dienststellen des Jobcenters Märkischer Kreis für die Zeit ab 01.04.2023 Referenznummer der Bekanntmachung: II-5305.47 - V 03/2002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Iserlohn
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
SIcherheitsdienst für alle Dienststellen des Jobcenters Märkischer Kreis für die Zeit ab 01.04.2023
In den Dienststellen des Jobcenters Märkischer Kreis müssen Einlasskontrollen durchgeführt, sowie Hilfestellungen in Notsituation gegeben werden. Ebenso soll das Hausrecht durchgesetzt werden.
Hauptbereich
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Hierzu wird auf die beigefügten Tätigkeitsbeschreibungen für die Dienststellen Iserlohn und die "kleinen Dienststellen" verwiesen.
In diesem Los wird der Sicherheitsdienst für die Dienststellen Altena, Hemer, Iserlohn, Menden und Werdohl vergeben
Es ist eine zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate möglich.
Losbeschreibung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Hierzu wird auf die beigefügten Tätigkeitsbeschreibungen für die Dienststellen Lüdenscheid und die "kleinen Dienststellen" verwiesen.
In diesem Los wird der Sicherheitsdienst für die Dienststellen Halver, Kierspe, Lüdenscheid, Meinerzhagen und Plettenberg vergeben.
Es ist eine zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist ein Auszug aus dem Handelsregister oder eines anderen vergleichbaren Berufsregisters des Firmensitzes vorzulegen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.