Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Energieverteilern Referenznummer der Bekanntmachung: B 20.13 - 0711/21/VV : 2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]613
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Energieverteilern
Abschluss einer Rahmenvereinbarung (RV) zur Lieferung von Energieverteilersätzen an die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW)
Energieverteilung 16A
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Energieverteilern 16A/400V. Der geschätzte Gesamtbedarf an Steckdosenverteiler 400V / 16A beträgt 2.000 Stück. Davon 500 Stück als Festbestellmenge und 1.500 Stück als variable- optionale Menge ohne Abnahmeverpflichtung. Aus der RV kann maximal bis 2.000 Stück abgerufen werden. Der geschätzte Gesamtbedarf an Verlängerungsleitung 25m, H07RN-F5G2,5 400V/16A beträgt 4.000 Stück. Davon 442 Stück als Festbestellmenge und 3.558 Stück als variabel- optionale Menge ohne Abnahmeverpflichtung. Aus der RV kann maximal bis 4.000 Stück abgerufen werden. Der geschätzte Gesamtbedarf an Ersatzteilen beträgt 500 Stück. Davon keine Festbestellmenge, sondern 500 Stück als variabel- optionale Menge ohne Abnahmeverpflichtung. Aus der RV kann maximal bis 500 Stück abgerufen werden. Die Höchstmengen entsprechen den o.g. geschätzten Gesamtmengen. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu diesen Höchstmengen abgerufen werden.
Energieverteilung 16A und 230V (Schuko)
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Energieverteilern 16A/400V. Der geschätzte Gesamtbedarf an Leitungsroller 50m beträgt 2.000 Stück. Davon 119 Stück als Festbestellmenge und 1.881 Stück als variable- optionale Menge ohne Abnahmeverpflichtung. Aus der RV kann maximal bis 2.000 Stück abgerufen werden. Der geschätzte Gesamtbedarf an Dreifachabzweigstücken 1,5m beträgt 4.000 Stück. Davon 503 Stück als Festbestellmenge und 3.497 Stück als variable- optionale Menge ohne Abnahmeverpflichtung. Aus der RV kann maximal bis 4.000 Stück abgerufen werden. Der geschätzte Gesamtbedarf an Verlängerungsleitung 10m beträgt 8.000 Stück. Davon 290 Stück als Festbestellmenge und 7.710 Stück als variable- optionale Menge ohne Abnahmeverpflichtung. Aus der RV kann maximal bis 8.000 Stück abgerufen werden. Der geschätzte Gesamtbedarf an Verlängerungsleitung 5m beträgt 4.000 Stück. Davon 167 Stück als Festbestellmenge und 3.833 Stück als variable- optionale Menge ohne Abnahmeverpflichtung. Aus der RV kann maximal bis 4.000 Stück abgerufen werden. Der geschätzte Gesamtbedarf an Leitungsroller 25 m beträgt 6.000 Stück. Davon 300 Stück als Festbestellmenge und 5.700 Stück als variable- optionale Menge ohne Abnahmeverpflichtung. Aus der RV kann maximal bis 6.000 Stück abgerufen werden. Der geschätzte Gesamtbedarf an Ersatzteile beträgt 500 Stück. Davon keine Festbestellmenge, sondern 500 Stück als variabel- optionale Menge ohne Abnahmeverpflichtung. Aus der RV kann maximal bis 500 Stück abgerufen werden. Die Höchstmengen entsprechen den o.g. geschätzten Gesamtmengen. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu diesen Höchstmengen abgerufen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Energieverteilung 16A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wermelskirchen
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 42929
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Energieverteilung 16A und 230V (Schuko)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wermelskirchen
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 42929
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.