Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Energieverteilern Referenznummer der Bekanntmachung: B 20.13 - 0711/21/VV : 2
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]613
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Energieverteilern
Abschluss einer Rahmenvereinbarung (RV) zur Lieferung von Energieverteilersätzen an die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW)
Energieverteilung 16A
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Energieverteilern 16A/400V.
Der geschätzte Gesamtbedarf an Steckdosenverteiler 400V / 16A beträgt 2.000 Stück. Davon 500 Stück als Festbestellmenge und 1.500 Stück als variable- optionale Menge ohne Abnahmeverpflichtung. Aus der RV kann maximal bis 2.000 Stück abgerufen werden.
Der geschätzte Gesamtbedarf an Verlängerungsleitung 25m, H07RN-F5G2,5 400V/16A beträgt 4.000 Stück. Davon 442 Stück als Festbestellmenge und 3.558 Stück als variabel- optionale Menge ohne Abnahmeverpflichtung. Aus der RV kann maximal bis 4.000 Stück abgerufen werden.
Der geschätzte Gesamtbedarf an Ersatzteilen beträgt 500 Stück. Davon keine Festbestellmenge, sondern 500 Stück als variabel- optionale Menge ohne Abnahmeverpflichtung. Aus der RV kann maximal bis 500 Stück abgerufen werden.
Die Höchstmengen entsprechen den o.g. geschätzten Gesamtmengen. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu diesen Höchstmengen abgerufen werden.
Energieverteilung 16A und 230V (Schuko)
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Energieverteilern 16A/400V.
Der geschätzte Gesamtbedarf an Leitungsroller 50m beträgt 2.000 Stück. Davon 119 Stück als Festbestellmenge und 1.881 Stück als variable- optionale Menge ohne Abnahmeverpflichtung. Aus der RV kann maximal bis 2.000 Stück abgerufen werden.
Der geschätzte Gesamtbedarf an Dreifachabzweigstücken 1,5m beträgt 4.000 Stück. Davon 503 Stück als Festbestellmenge und 3.497 Stück als variable- optionale Menge ohne Abnahmeverpflichtung. Aus der RV kann maximal bis 4.000 Stück abgerufen werden.
Der geschätzte Gesamtbedarf an Verlängerungsleitung 10m beträgt 8.000 Stück. Davon 290 Stück als Festbestellmenge und 7.710 Stück als variable- optionale Menge ohne Abnahmeverpflichtung. Aus der RV kann maximal bis 8.000 Stück abgerufen werden.
Der geschätzte Gesamtbedarf an Verlängerungsleitung 5m beträgt 4.000 Stück. Davon 167 Stück als Festbestellmenge und 3.833 Stück als variable- optionale Menge ohne Abnahmeverpflichtung. Aus der RV kann maximal bis 4.000 Stück abgerufen werden.
Der geschätzte Gesamtbedarf an Leitungsroller 25 m beträgt 6.000 Stück. Davon 300 Stück als Festbestellmenge und 5.700 Stück als variable- optionale Menge ohne Abnahmeverpflichtung. Aus der RV kann maximal bis 6.000 Stück abgerufen werden.
Der geschätzte Gesamtbedarf an Ersatzteile beträgt 500 Stück. Davon keine Festbestellmenge, sondern 500 Stück als variabel- optionale Menge ohne Abnahmeverpflichtung. Aus der RV kann maximal bis 500 Stück abgerufen werden.
Die Höchstmengen entsprechen den o.g. geschätzten Gesamtmengen. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu diesen Höchstmengen abgerufen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
entfällt
entfällt
entfällt
Abschnitt IV: Verfahren
keine
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die "Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende" ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die "Anlage Unternehmensdaten" ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot
beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.