Beratungs- und Schulungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.14 - 0862/21/VV : 1
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]022
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungs- und Schulungsleistungen
"Sicher gewinnt! in der Informationssicherheit und im Datenschutz" - Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen für die Bundesverwaltung und institutionelle Zuwendungsempfangende des Bundes"
Die Konkretisierung erfolgt im Einzelabruf.
Ziel der Ausschreibung ist die Behörden in die Lage zu versetzen ein auf ihre Behörde passendes Sensibilisierungsprogramm nach dem Leitfaden der BAköV "Sicher gewinnt! Sensibilisierung für die Informationssicherheit (inklusive relevanter Aspekte des Geheimschutzes gemäß VSA) und den Datenschutz in der öffentlichen Verwaltung" zu entwickeln und durchzuführen, dass - soweit sinnvoll möglich - auf die im Rahmen ähnlicher Programme in der Bundesverwaltung gemachten Erfahrungen, insbesondere im Werkzeugkasten hinterlegten Instrumente zurückgreift, um eine möglichst wirtschaftliche Leistungserbringung zu ermöglichen.
Art und Umfang der in dem Sensibilisierungsprogramm vorzusehenden Maßnahmen können sich unter anderem aus dem "Umsetzungsplan für die Gewährleistung der IT-Sicherheit in der Bundesverwaltung" (UP Bund) und dem "Nationalen Plan zum Schutz der Informationsinfrastrukturen" (NPSI) in den jeweils aktuellen Fassungen sowie der EU-Datenschutzgrundverordnung, dem BDSG und bedarfsweise bereichsspezifischer datenschutzrechtlicher Vorgaben sowie der VSA ergeben.
Des Weiteren sind insbesondere in dem BSI-Grundschutzbaustein ORP.3 im Leitfaden der BAköV "Sicher gewinnt! Sensibilisierung für die Informationssicherheit (inklusive relevanter Aspekte des Geheimschutzes gemäß VSA) und den Datenschutz in der öffentlichen Verwaltung" sowie in dem Feinkonzept zu der Basisschulung und den einzelnen Schulungsmodulen die fachlichen Grundlagen zu den geplanten Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen zu finden.
Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 2200 Personentage.
Neben den Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung sind die nachstehenden öffentlichen Auftraggeberinnen zum Abruf berechtigt: BIMA_SRM, BIMASRM_5, Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Bundesanstalt für Post und Telekommunikation, Bundesinstitut für Berufsbildung, Bundesinstitut für Risikobewertung, Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung, Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung, Bundesnotarkammer, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten, Oberfinanzdirektion Karlsruhe - Bundesbau Baden Württemberg, Postbeamtenkrankenkasse, Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beratungs- und Schulungsleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 50858
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.