Beratungs- und Schulungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.14 - 0862/21/VV : 1
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]022
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungs- und Schulungsleistungen
"Sicher gewinnt! in der Informationssicherheit und im Datenschutz" - Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen für die Bundesverwaltung und institutionelle Zuwendungsempfangende des Bundes"
Die Konkretisierung erfolgt im Einzelabruf.
Ziel der Ausschreibung ist die Behörden in die Lage zu versetzen ein auf ihre Behörde passendes Sensibilisierungsprogramm nach dem Leitfaden der BAköV "Sicher gewinnt! Sensibilisierung für die Informationssicherheit (inklusive relevanter Aspekte des Geheimschutzes gemäß VSA) und den Datenschutz in der öffentlichen Verwaltung" zu entwickeln und durchzuführen, dass - soweit sinnvoll möglich - auf die im Rahmen ähnlicher Programme in der Bundesverwaltung gemachten Erfahrungen, insbesondere im Werkzeugkasten hinterlegten Instrumente zurückgreift, um eine möglichst wirtschaftliche Leistungserbringung zu ermöglichen.
Art und Umfang der in dem Sensibilisierungsprogramm vorzusehenden Maßnahmen können sich unter anderem aus dem "Umsetzungsplan für die Gewährleistung der IT-Sicherheit in der Bundesverwaltung" (UP Bund) und dem "Nationalen Plan zum Schutz der Informationsinfrastrukturen" (NPSI) in den jeweils aktuellen Fassungen sowie der EU-Datenschutzgrundverordnung, dem BDSG und bedarfsweise bereichsspezifischer datenschutzrechtlicher Vorgaben sowie der VSA ergeben.
Des Weiteren sind insbesondere in dem BSI-Grundschutzbaustein ORP.3 im Leitfaden der BAköV "Sicher gewinnt! Sensibilisierung für die Informationssicherheit (inklusive relevanter Aspekte des Geheimschutzes gemäß VSA) und den Datenschutz in der öffentlichen Verwaltung" sowie in dem Feinkonzept zu der Basisschulung und den einzelnen Schulungsmodulen die fachlichen Grundlagen zu den geplanten Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen zu finden.
Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 2200 Personentage.
Neben den Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung sind die nachstehenden öffentlichen Auftraggeberinnen zum Abruf berechtigt: BIMA_SRM, BIMASRM_5, Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Bundesanstalt für Post und Telekommunikation, Bundesinstitut für Berufsbildung, Bundesinstitut für Risikobewertung, Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung, Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung, Bundesnotarkammer, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten, Oberfinanzdirektion Karlsruhe - Bundesbau Baden Württemberg, Postbeamtenkrankenkasse, Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Wert des Auftrages,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
- Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. / Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
- Für die Referenzen ist die Vorlage "Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach.
Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Bitte geben Sie als Beleg Ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Fachkräfte an, die im Zusammenhang der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Geeignet sind nur solche Bieter, die Mitarbeiter in ausreichender Anzahl bereit stellen können, die bereits Schulungskampagnen auf dem Gebiet der IT-Sicherheit für Auftraggeber durchgeführt haben, die mit den bedarfstragenden Behörden in Größe und Organisation bzgl. der Anforderungen an die IT-Sicherheit vergleichbar sind.
Die vorgesehenen Dozentinnen und Dozenten müssen bereits Schulungserfahrungen in der Erwachsenenbildung sowie über aktuelles Fachwissen, passend zum Auftragsgegenstand, verfügen.
Die eingesetzten Beraterinnen und Berater müssen Erfahrungen mit ähnlich gelagerten Projekten in Organisationen, die in Größe, Organisation und Anforderungen an die IT-Sicherheit mit den bedarfstragenden Behörden der öffentlichen Verwaltung vergleichbar sind, aufweisen; die Erfahrungen dürfen nicht älter als drei Jahre sein.
Die von der bzw. vom Auftragnehmenden für die Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen die deutsche Sprache sehr gut beherrschen (mindestens Level C1 gemäß dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen").
Bitte reichen sie als Nachweis Mitarbeiterprofile ein. Aus den Mitarbeiterprofilen muss hervorgehen, dass die Anforderungen an die Erfahrungen des Personals erfüllt werden:
- Stellen Sie die einzelnen Mitarbeiter kurz vor und stellen sie die Qualifikationen, die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse, den beruflichen Werdegang, sowie die Erfahrungen der jeweiligen Mitarbeiter dar.
Sie können darauf verzichten die Mitarbeiter namentlich zu benennen und entsprechende Zeugnisse und Nachweise mit dem Angebot einzureichen. Die Vergabestelle wird bei den für den Zuschlag in Betracht kommenden Angeboten die Angaben verifizieren und die Angabe von Namen und Nachweise über Qualifikation in Form z.B. von Zeugnissen, sowie Angabe von Ansprechpartnern der Auftraggeber der in den Mitarbeiterprofilen genannten Referenzen fordern.
Es wird erwartet, dass ausschließlich zuverlässige und kompetente Fachkräfte mit einschlägigen fachlichen Kenntnissen und entsprechender Berufserfahrung mit den Aufgaben betraut werden. Fachkräfte, die nicht im Angebot vorgestellt wurden, dürfen nur mit Genehmigung der BAköV zur Auftragserfüllung eingesetzt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.