Rahmenvertrag Lieferung fahrerlose Transportfahrzeuge Referenznummer der Bekanntmachung: 258/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.medfacilities.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Lieferung fahrerlose Transportfahrzeuge
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag über die Lieferung fahrerloser Transportfahrzeuge des Typs "UKK Standart 2.0" des Herstellers DS-Automotion zur Bestandserneuerung auf dem Gelände des Universitätsklinikums Köln (AöR). Die Ausschreibung erfolgt produktspezifisch, da laut Herstellerangaben in das Bestandsleitsystem nur fahrerloses Transportfahrzeuge des genannten Typs implementierbar sind.
medfacilities Betrieb GmbH Gleueler Str. 66 50931 Köln
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag über die Lieferung von fahrerlosen Transportfahrzeugen des Typs "UKK Standart 2.0" des Herstellers DS-Automotion GmbH zum regelhaften Austausch der Altfahrzeuge von maximal 100 Fahrzeugen über die Rahmenvertragslaufzeit.
Der Auftrag beinhaltet folgende Bedarfsposition:
Die Einbindung der FTF in das Leitsystem erfolgt durch den Auftraggeber. Für den Fall, dass sich der Auftraggeber dazu entschließen sollte, die Einbindung künftig nicht mehr selbst vorzunehmen, sind im Einzelnen die folgenden Leistungen geschuldet:
a) Aufbau und Montage der FTF beim Auftraggeber und des Nutzers vor Ort
b) fachgerechter Anschluss an die vorhandenen Leittechnik beim Auftraggeber und des Nutzers vor Ort
c) betriebsbereite Übergabe und Einweisung des Auftraggebers und des Nutzers vor Ort. Die Einweisung des Auftraggebers und des Nutzers ist in deutscher Sprache zu leisten.
Für die Bedarfsposition ist ein Pauschalpreis je gelieferten FTF anzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Für die Erstellung der Angebotsunterlagen wird keine Entschädigung gewährt.
2. Auf die Anwendbarkeit des Preiskontrollgesetzes wird ausdrücklich hingewiesen.
3. Von jedem Bieter bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft ist die Anlage C_6 Anlage Eigenerklärung-Russland Sanktions-VO einzureichen.
4. Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft ist Anlage C_3 auszufüllen.
5. Im Falle eines Unterauftragnehmereinsatzes oder Eignungsleihe ist Anlage C_4 auszufüllen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist Anlage C_5 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0M6K98
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.