Rahmenvertrag Lieferung fahrerlose Transportfahrzeuge Referenznummer der Bekanntmachung: 258/22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.medfacilities.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abante.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Lieferung fahrerlose Transportfahrzeuge
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag über die Lieferung fahrerloser Transportfahrzeuge des Typs "UKK Standart 2.0" des Herstellers DS-Automotion zur Bestandserneuerung auf dem Gelände des Universitätsklinikums Köln (AöR). Die Ausschreibung erfolgt produktspezifisch, da laut Herstellerangaben in das Bestandsleitsystem nur fahrerloses Transportfahrzeuge des genannten Typs implementierbar sind.
medfacilities Betrieb GmbH Gleueler Str. 66 50931 Köln
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag über die Lieferung von fahrerlosen Transportfahrzeugen des Typs "UKK Standart 2.0" des Herstellers DS-Automotion GmbH zum regelhaften Austausch der Altfahrzeuge von maximal 100 Fahrzeugen über die Rahmenvertragslaufzeit.
Der Auftrag beinhaltet Optionen für den Auftraggeber diesen 2 mal um jeweils 12 Monate zu verlängern.
Der Auftrag beinhaltet folgende Bedarfsposition:
Die Einbindung der FTF in das Leitsystem erfolgt durch den Auftraggeber. Für den Fall, dass sich der Auftraggeber dazu entschließen sollte, die Einbindung künftig nicht mehr selbst vorzunehmen, sind im Einzelnen die folgenden Leistungen geschuldet:
a) Aufbau und Montage der FTF beim Auftraggeber und des Nutzers vor Ort
b) fachgerechter Anschluss an die vorhandenen Leittechnik beim Auftraggeber und des Nutzers vor Ort
c) betriebsbereite Übergabe und Einweisung des Auftraggebers und des Nutzers vor Ort. Die Einweisung des Auftraggebers und des Nutzers ist in deutscher Sprache zu leisten.
Für die Bedarfsposition ist ein Pauschalpreis je gelieferten FTF anzugeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung kann nachgewiesen werden:
1. durch Ausfüllen der Eigenerklärung zur Eignung (Anlage C_2)
Darin hat der Bieter zu erklären:
a) Ob er im Handelsregister oder einem anderen Berufsregister für die auszuführende Leistung eingetragen oder zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet ist.
Auf Anforderung des Auftraggebers, falls das Angebot in die engere Wahl kommt: Vorlage einer Abschrift der entsprechenden Bescheinigung.
b) Dass ein Insolvenzverfahren od. ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Alternativ hierzu kann er eine Eigenerklärung abgeben, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, den er auf Verlangen vorlegen wird.
Auf Anforderung des Auftraggebers, falls das Angebot in die engere Wahl kommt und der Bieter erklärt, dass ein Insolvenzplan rechtkräftig bestätigt wurde: Vorlage des Insolvenzplans.
c) Dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB, keine Eintragung im Wettbewerbsregister bzw., wenn eine Eintragung im Wettbewerbsregister vorhanden ist, dass Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden).
Einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister wird der Auftraggeber anfordern.
d) Dass er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Auf Anforderung des Auftraggebers, falls das Angebot in die engere Wahl kommt: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen.
e) Dass er Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Auf Anforderung des Auftraggebers, falls das Angebot in die engere Wahl kommt: Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers
mit Angabe der Lohnsummen.
2. Anstatt der oben genannten Eigenerklärung wird als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV akzeptiert.
3. Anstelle der oben genannten Einzelnachweise genügt der Nachweis gemäß § 48 Abs. 8 VgV in deutscher Sprache, dass das Unternehmen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in gleichgestellten Staaten für die ausgeschriebene Leistung präqualifiziert ist und die Unterlagen über eine für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreie Datenbank innerhalb der EU im Rahmen eines Präqualifikationssystems abrufbar sind. Die im Präqualifizierungssystem hinterlegten Nachweise müssen allerdings den obigen Nachweisanforderungen inhaltlich vollumfänglich entsprechen.
1. Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
2. Nachweis einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe bzw. die Erklärung eine solche Versicherung abzuschließen.
Auf Anforderung des Auftraggebers, falls das Angebot in die engere Wahl kommt: Vorlage einer Abschrift der Versicherungsbestätigung.
Für die Angaben ist das Formular Eigenerklärung zur Eignung (Anlage C_2) zu verwenden.
Mindestanforderungen an die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung:
Versicherungsumfang pro Schadensfall
1. für Personenschäden mindestens 5 Millionen EURO
2. für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) mindestens 3 Millionen EURO
Eigenerklärung, in der der Bieter erklärt, dass er in den letzten drei Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat.
Auf Anforderung des AG, falls das Angebot in die engere Wahl kommt: Drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum. Für die Eigenerklärung ist das Formular Eigenerklärung (Anlage C_2) zu verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Für die Erstellung der Angebotsunterlagen wird keine Entschädigung gewährt.
2. Auf die Anwendbarkeit des Preiskontrollgesetzes wird ausdrücklich hingewiesen.
3. Von jedem Bieter bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft ist die Anlage C_6 Anlage Eigenerklärung-Russland Sanktions-VO einzureichen.
4. Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft ist Anlage C_3 auszufüllen.
5. Im Falle eines Unterauftragnehmereinsatzes oder Eignungsleihe ist Anlage C_4 auszufüllen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist Anlage C_5 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0M60MY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.