FE 82.0778/2022 - Gefahrenwahrnehmung und -bewertung von objektiv gefährlichen Verkehrssituationen für Radfahrer Referenznummer der Bekanntmachung: Z2r-FE 82.0778/2022

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

FE 82.0778/2022 - Gefahrenwahrnehmung und -bewertung von objektiv gefährlichen Verkehrssituationen für Radfahrer

Referenznummer der Bekanntmachung: Z2r-FE 82.0778/2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

FE 82.07788 Gefahrenwahrnehmung und -bewertung von objektiv gefährlichen Verkehrssituationen für Radfahrer

Die sichere Teilnahme am Straßenverkehr setzt eine zuverlässige Gefahrenwahrnehmung und -bewertung sowie eine schnelle und angemessene Verhaltensreaktion voraus. Es fehlt derzeit eine aktuelle Übersicht und Diskussion über die Bedeutung und Erfassung der sowie wissenschaftlich fundierte Antworten auf folgende Fragen: Wie lässt sich die Gefahrenwahrnehmung insb. von Radfahrern (und auch MIV-Fahrern) definieren sowie zuverlässig und valide erfassen? Wie lassen sich die psychologischen Konstrukte „subjektive Sicherheit“ und „Gefahrenwahrnehmung und -bewertung“ voneinander abgrenzen? Welche situativen Merkmale (z.B. Infrastruktur, Verkehrsdichte) und personenbezogenen Merkmale (z. B. Einstellungen, Erwartungen, Persönlichkeitseigenschaften) beeinflussen die Gefahrenwahrnehmung? Unter welchen Bedingungen weicht die subjektive Einschätzung einer Gefahr von der objektiven Gefährlichkeit einer Verkehrssituation ab.

Ziel und Nutzen des Projekts

Ziel des Projektes ist die Erforschung des Zusammenhangs zwischen der objektiven Gefährlichkeit einer Verkehrssituation mit Beteiligung eines Radfahrers auf der einen Seite und der Gefahrenwahrnehmung und -bewertung von Radfahrern (bzw. MIV-Fahrern) auf der anderen Seite. Neben einer umfassenden Literaturanalyse zu theoretischen Modellen und Erhebungsmethoden zur Gefahrwahrnehmung bzw. subjektiven Sicherheit ist der Kern der Studie eine empirische Untersuchung, wie objektiv gefährliche Verkehrssituationen bzw. Infrastrukturen wahrgenommen und bewertet werden, und ob es Unterschiede zwischen bestimmten Teilgruppen von Radfahrern gibt.

Auf Basis der Ergebnisse der empirischen Studie sollen schließlich konkrete Ziele für zielgruppengerechte Verkehrssicherheitsarbeit sowie mögliche infrastrukturelle Anpassungen zur Verbesserung der Gefahrenwahrnehmung und -bewertung abgeleitet werden und damit eine erweiterte Grundlage für die Entwicklung zukünftiger Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Radfahrern schaffen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 159 664.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Hauptort der Ausführung:

51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

ie sichere Teilnahme am Straßenverkehr setzt eine zuverlässige Gefahrenwahrnehmung und -bewertung sowie eine schnelle und angemessene Verhaltensreaktion voraus. Es fehlt derzeit eine aktuelle Übersicht und Diskussion über die Bedeutung und Erfassung der sowie wissenschaftlich fundierte Antworten auf folgende Fragen: Wie lässt sich die Gefahrenwahrnehmung insb. von Radfahrern (und auch MIV-Fahrern) definieren sowie zuverlässig und valide erfassen? Wie lassen sich die psychologischen Konstrukte „subjektive Sicherheit“ und „Gefahrenwahrnehmung und -bewertung“ voneinander abgrenzen? Welche situativen Merkmale (z.B. Infrastruktur, Verkehrsdichte) und personenbezogenen Merkmale (z. B. Einstellungen, Erwartungen, Persönlichkeitseigenschaften) beeinflussen die Gefahrenwahrnehmung? Unter welchen Bedingungen weicht die subjektive Einschätzung einer Gefahr von der objektiven Gefährlichkeit einer Verkehrssituation ab.

Ziel und Nutzen des Projekts

Ziel des Projektes ist die Erforschung des Zusammenhangs zwischen der objektiven Gefährlichkeit einer Verkehrssituation mit Beteiligung eines Radfahrers auf der einen Seite und der Gefahrenwahrnehmung und -bewertung von Radfahrern (bzw. MIV-Fahrern) auf der anderen Seite. Neben einer umfassenden Literaturanalyse zu theoretischen Modellen und Erhebungsmethoden zur Gefahrwahrnehmung bzw. subjektiven Sicherheit ist der Kern der Studie eine empirische Untersuchung, wie objektiv gefährliche Verkehrssituationen bzw. Infrastrukturen wahrgenommen und bewertet werden, und ob es Unterschiede zwischen bestimmten Teilgruppen von Radfahrern gibt.

Auf Basis der Ergebnisse der empirischen Studie sollen schließlich konkrete Ziele für zielgruppengerechte Verkehrssicherheitsarbeit sowie mögliche infrastrukturelle Anpassungen zur Verbesserung der Gefahrenwahrnehmung und -bewertung abgeleitet werden und damit eine erweiterte Grundlage für die Entwicklung zukünftiger Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Radfahrern schaffen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 211-608016
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: Z2r-FE 82.0778/2022
Bezeichnung des Auftrags:

FE 82.0778/2022 - Gefahrenwahrnehmung und -bewertung von objektiv gefährlichen Verkehrssituationen für Radfahrer

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/03/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12555
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 159 664.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:

- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.

- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:

Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.

- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:

Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/03/2023

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