FE 82.0778/2022 - Gefahrenwahrnehmung und -bewertung von objektiv gefährlichen Verkehrssituationen für Radfahrer Referenznummer der Bekanntmachung: Z2r-FE 82.0778/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 82.0778/2022 - Gefahrenwahrnehmung und -bewertung von objektiv gefährlichen Verkehrssituationen für Radfahrer
FE 82.07788 Gefahrenwahrnehmung und -bewertung von objektiv gefährlichen Verkehrssituationen für Radfahrer
Die sichere Teilnahme am Straßenverkehr setzt eine zuverlässige Gefahrenwahrnehmung und -bewertung sowie eine schnelle und angemessene Verhaltensreaktion voraus. Es fehlt derzeit eine aktuelle Übersicht und Diskussion über die Bedeutung und Erfassung der sowie wissenschaftlich fundierte Antworten auf folgende Fragen: Wie lässt sich die Gefahrenwahrnehmung insb. von Radfahrern (und auch MIV-Fahrern) definieren sowie zuverlässig und valide erfassen? Wie lassen sich die psychologischen Konstrukte „subjektive Sicherheit“ und „Gefahrenwahrnehmung und -bewertung“ voneinander abgrenzen? Welche situativen Merkmale (z.B. Infrastruktur, Verkehrsdichte) und personenbezogenen Merkmale (z. B. Einstellungen, Erwartungen, Persönlichkeitseigenschaften) beeinflussen die Gefahrenwahrnehmung? Unter welchen Bedingungen weicht die subjektive Einschätzung einer Gefahr von der objektiven Gefährlichkeit einer Verkehrssituation ab.
Ziel und Nutzen des Projekts
Ziel des Projektes ist die Erforschung des Zusammenhangs zwischen der objektiven Gefährlichkeit einer Verkehrssituation mit Beteiligung eines Radfahrers auf der einen Seite und der Gefahrenwahrnehmung und -bewertung von Radfahrern (bzw. MIV-Fahrern) auf der anderen Seite. Neben einer umfassenden Literaturanalyse zu theoretischen Modellen und Erhebungsmethoden zur Gefahrwahrnehmung bzw. subjektiven Sicherheit ist der Kern der Studie eine empirische Untersuchung, wie objektiv gefährliche Verkehrssituationen bzw. Infrastrukturen wahrgenommen und bewertet werden, und ob es Unterschiede zwischen bestimmten Teilgruppen von Radfahrern gibt.
Auf Basis der Ergebnisse der empirischen Studie sollen schließlich konkrete Ziele für zielgruppengerechte Verkehrssicherheitsarbeit sowie mögliche infrastrukturelle Anpassungen zur Verbesserung der Gefahrenwahrnehmung und -bewertung abgeleitet werden und damit eine erweiterte Grundlage für die Entwicklung zukünftiger Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Radfahrern schaffen.
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
ie sichere Teilnahme am Straßenverkehr setzt eine zuverlässige Gefahrenwahrnehmung und -bewertung sowie eine schnelle und angemessene Verhaltensreaktion voraus. Es fehlt derzeit eine aktuelle Übersicht und Diskussion über die Bedeutung und Erfassung der sowie wissenschaftlich fundierte Antworten auf folgende Fragen: Wie lässt sich die Gefahrenwahrnehmung insb. von Radfahrern (und auch MIV-Fahrern) definieren sowie zuverlässig und valide erfassen? Wie lassen sich die psychologischen Konstrukte „subjektive Sicherheit“ und „Gefahrenwahrnehmung und -bewertung“ voneinander abgrenzen? Welche situativen Merkmale (z.B. Infrastruktur, Verkehrsdichte) und personenbezogenen Merkmale (z. B. Einstellungen, Erwartungen, Persönlichkeitseigenschaften) beeinflussen die Gefahrenwahrnehmung? Unter welchen Bedingungen weicht die subjektive Einschätzung einer Gefahr von der objektiven Gefährlichkeit einer Verkehrssituation ab.
Ziel und Nutzen des Projekts
Ziel des Projektes ist die Erforschung des Zusammenhangs zwischen der objektiven Gefährlichkeit einer Verkehrssituation mit Beteiligung eines Radfahrers auf der einen Seite und der Gefahrenwahrnehmung und -bewertung von Radfahrern (bzw. MIV-Fahrern) auf der anderen Seite. Neben einer umfassenden Literaturanalyse zu theoretischen Modellen und Erhebungsmethoden zur Gefahrwahrnehmung bzw. subjektiven Sicherheit ist der Kern der Studie eine empirische Untersuchung, wie objektiv gefährliche Verkehrssituationen bzw. Infrastrukturen wahrgenommen und bewertet werden, und ob es Unterschiede zwischen bestimmten Teilgruppen von Radfahrern gibt.
Auf Basis der Ergebnisse der empirischen Studie sollen schließlich konkrete Ziele für zielgruppengerechte Verkehrssicherheitsarbeit sowie mögliche infrastrukturelle Anpassungen zur Verbesserung der Gefahrenwahrnehmung und -bewertung abgeleitet werden und damit eine erweiterte Grundlage für die Entwicklung zukünftiger Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Radfahrern schaffen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FE 82.0778/2022 - Gefahrenwahrnehmung und -bewertung von objektiv gefährlichen Verkehrssituationen für Radfahrer
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12555
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.