FE 82.0778/2022 - Gefahrenwahrnehmung und -bewertung von objektiv gefährlichen Verkehrssituationen für Radfahrer Referenznummer der Bekanntmachung: Z2r-FE 82.0778/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 82.0778/2022 - Gefahrenwahrnehmung und -bewertung von objektiv gefährlichen Verkehrssituationen für Radfahrer
FE 82.07788 Gefahrenwahrnehmung und -bewertung von objektiv gefährlichen Verkehrssituationen für Radfahrer
Die sichere Teilnahme am Straßenverkehr setzt eine zuverlässige Gefahrenwahrnehmung und -bewertung sowie eine schnelle und angemessene Verhaltensreaktion voraus. Es fehlt derzeit eine aktuelle Übersicht und Diskussion über die Bedeutung und Erfassung der sowie wissenschaftlich fundierte Antworten auf folgende Fragen: Wie lässt sich die Gefahrenwahrnehmung insb. von Radfahrern (und auch MIV-Fahrern) definieren sowie zuverlässig und valide erfassen? Wie lassen sich die psychologischen Konstrukte „subjektive Sicherheit“ und „Gefahrenwahrnehmung und -bewertung“ voneinander abgrenzen? Welche situativen Merkmale (z.B. Infrastruktur, Verkehrsdichte) und personenbezogenen Merkmale (z. B. Einstellungen, Erwartungen, Persönlichkeitseigenschaften) beeinflussen die Gefahrenwahrnehmung? Unter welchen Bedingungen weicht die subjektive Einschätzung einer Gefahr von der objektiven Gefährlichkeit einer Verkehrssituation ab.
Ziel und Nutzen des Projekts
Ziel des Projektes ist die Erforschung des Zusammenhangs zwischen der objektiven Gefährlichkeit einer Verkehrssituation mit Beteiligung eines Radfahrers auf der einen Seite und der Gefahrenwahrnehmung und -bewertung von Radfahrern (bzw. MIV-Fahrern) auf der anderen Seite. Neben einer umfassenden Literaturanalyse zu theoretischen Modellen und Erhebungsmethoden zur Gefahrwahrnehmung bzw. subjektiven Sicherheit ist der Kern der Studie eine empirische Untersuchung, wie objektiv gefährliche Verkehrssituationen bzw. Infrastrukturen wahrgenommen und bewertet werden, und ob es Unterschiede zwischen bestimmten Teilgruppen von Radfahrern gibt.
Auf Basis der Ergebnisse der empirischen Studie sollen schließlich konkrete Ziele für zielgruppengerechte Verkehrssicherheitsarbeit sowie mögliche infrastrukturelle Anpassungen zur Verbesserung der Gefahrenwahrnehmung und -bewertung abgeleitet werden und damit eine erweiterte Grundlage für die Entwicklung zukünftiger Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Radfahrern schaffen.
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
ie sichere Teilnahme am Straßenverkehr setzt eine zuverlässige Gefahrenwahrnehmung und -bewertung sowie eine schnelle und angemessene Verhaltensreaktion voraus. Es fehlt derzeit eine aktuelle Übersicht und Diskussion über die Bedeutung und Erfassung der sowie wissenschaftlich fundierte Antworten auf folgende Fragen: Wie lässt sich die Gefahrenwahrnehmung insb. von Radfahrern (und auch MIV-Fahrern) definieren sowie zuverlässig und valide erfassen? Wie lassen sich die psychologischen Konstrukte „subjektive Sicherheit“ und „Gefahrenwahrnehmung und -bewertung“ voneinander abgrenzen? Welche situativen Merkmale (z.B. Infrastruktur, Verkehrsdichte) und personenbezogenen Merkmale (z. B. Einstellungen, Erwartungen, Persönlichkeitseigenschaften) beeinflussen die Gefahrenwahrnehmung? Unter welchen Bedingungen weicht die subjektive Einschätzung einer Gefahr von der objektiven Gefährlichkeit einer Verkehrssituation ab.
Ziel und Nutzen des Projekts
Ziel des Projektes ist die Erforschung des Zusammenhangs zwischen der objektiven Gefährlichkeit einer Verkehrssituation mit Beteiligung eines Radfahrers auf der einen Seite und der Gefahrenwahrnehmung und -bewertung von Radfahrern (bzw. MIV-Fahrern) auf der anderen Seite. Neben einer umfassenden Literaturanalyse zu theoretischen Modellen und Erhebungsmethoden zur Gefahrwahrnehmung bzw. subjektiven Sicherheit ist der Kern der Studie eine empirische Untersuchung, wie objektiv gefährliche Verkehrssituationen bzw. Infrastrukturen wahrgenommen und bewertet werden, und ob es Unterschiede zwischen bestimmten Teilgruppen von Radfahrern gibt.
Auf Basis der Ergebnisse der empirischen Studie sollen schließlich konkrete Ziele für zielgruppengerechte Verkehrssicherheitsarbeit sowie mögliche infrastrukturelle Anpassungen zur Verbesserung der Gefahrenwahrnehmung und -bewertung abgeleitet werden und damit eine erweiterte Grundlage für die Entwicklung zukünftiger Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Radfahrern schaffen.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Kenntnisse und Erfahrungen in kognitionspsychologischer Grundlagenforschung; nachzuweisen durch: mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren
Kenntnisse und Erfahrungen in quantitativen und qualitativen sozialwissenschaftlichen Erhebungsmethoden, nachzuweisen durch: mindestens 2 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren
Kenntnisse und Erfahrungen in der Analyse von Straßenverkehrsunfällen; nachzuweisen durch: Mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren
Kenntnisse und Erfahrungen bzgl. Infrastruktur für Radfahrer; nachzuweisen durch: Mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren
Vorhandensein von sozialwissenschaftlichem und verkehrswissenschaftlichem Fachpersonal für die Projektdurchführung; nachzuweisen durch: Eigenerklärung 1 über die Verfügbarkeit von Fachkräften mit Nachweis der entsprechenden Qualifikation
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.
Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 4d).
Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.