Forschung und Entwicklung eines innovativen Verfahrens zur Simulation von Handlungsempfehlungen auf Basis der Straßensubstanz unter Berücksichtigung externer Parameter

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Herne
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Platz 2
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44623
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221/2709560
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.herne.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Gebietskörperschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Forschung und Entwicklung eines innovativen Verfahrens zur Simulation von Handlungsempfehlungen auf Basis der Straßensubstanz unter Berücksichtigung externer Parameter

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72212100 Entwicklung von branchenspezifischer Software
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung einer innovativen Hard- und Softwarelösung für die automatisierte und kontinuierliche Straßenzustandserfassung, -bewertung und -entwicklung im Kommunalbereich auf Basis der Künstlichen Intelligenz für die Stadt Herne und ggfs. weitere interessierte Gebietskörperschaften. Der Unterhalt der Verkehrsinfrastruktur gehört zu den klassischen öffentlichen Aufgaben. Dazu zählen alle Maßnahmen des Baulastträgers gem. § 43 ff. des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW), die nötig sind, um Straßen und Verkehrsflächen zu warten, zu pflegen und instand zu halten.

Die gesetzliche Regelung zum Straßen- und Wegekonzept gem. § 8a KAG NRW legt fest, dass Straßenunterhaltungsmaßnahmen im technischen, rechtlichen sowie im wirtschaftlichen Sinne frühzeitig für die kommenden Jahre zu planen sind. Grundvoraussetzung für die frühzeitige und sinnvolle Planung von Straßenunterhaltungsmaßnahmen ist die Identifizierung des optimalen Eingriffszeitpunktes. Dieser kann festgestellt werden, indem eine kontinuierliche Straßenzustandserfassung angewendet wird und die gesamte Entwicklung des Straßenzustandes über einen definierten Zeitraum überwacht werden kann.

Die Herausforderungen im kommunalen Bereich liegen in der großen diversifizierten Bauweise. Diese ist grundsätzlich durch die Inhomogenität der Verkehrsflächen und unterschiedliche dimensionierte Aufbauten von Fahrbahnen und Nebenflächen gekennzeichnet. Des Weiteren hat die kommunale Verkehrsinfrastruktur neben der Aufnahme des Verkehrs auch die Aufgabe zur Aufnahme der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur. Diese Randerscheinungen haben einen signifikanten Einfluss auf den Straßenzustand und müssen für eine optimierte Erhaltungsplanung separat betrachtet und mit einbezogen werden. Deshalb wird innerhalb der Innovationspartnerschaft das Ziel verfolgt, ein innovatives Verfahren für die kontinuierliche Erfassung des Straßenzustandes zu entwickeln, dass die Herausforderung im kommunalen Bereich zielführend unterstützt.

Anhand der stetigen Erfassung des Straßenzustandes soll die Schadensausbreitung der einzelnen Schäden beobachtet und analysiert werden. Darunter ist auch der Einfluss von externen Einflüssen (Aufbrüche, Wetter, Qualität) auf den Straßenzustand zu eruieren. Liegen die Daten vor, so soll eine dynamische Handlungsempfehlung von Erhaltungsmaßnahmen erstellt werden, die unter Einstellung von diversen „Stellschrauben“ (Steigerung der Verkehrsbelastung, der Temperatur, der Materialqualität) eine Simulation der Entwicklung der Netzqualität unter Berücksichtigung eines festgelegten oder offenen Budgets sowie dem Budgetbedarf bei einer definierten Netzqualität generiert.

Um dem Fachbereich Tiefbau und Verkehr zu unterstützen, hat der Verwaltungsvorstand der Stadt Herne am 23.07.2020 beschlossen ein innovatives Straßenzustandserfassungssystem anzuschaffen und einzuführen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
73300000 Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung einer innovativen Hard- und Softwarelösung für die automatisierte und kontinuierliche Straßenzustandserfassung, -bewertung und -entwicklung im Kommunalbereich auf Basis der Künstlichen Intelligenz für die Stadt Herne und ggfs. weitere interessierte Gebietskörperschaften. Der Unterhalt der Verkehrsinfrastruktur gehört zu den klassischen öffentlichen Aufgaben. Dazu zählen alle Maßnahmen des Baulastträgers gem. § 43 ff. des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW), die nötig sind, um Straßen und Verkehrsflächen zu warten, zu pflegen und instand zu halten.

Die gesetzliche Regelung zum Straßen- und Wegekonzept gem. § 8a KAG NRW legt fest, dass Straßenunterhaltungsmaßnahmen im technischen, rechtlichen sowie im wirtschaftlichen Sinne frühzeitig für die kommenden Jahre zu planen sind. Grundvoraussetzung für die frühzeitige und sinnvolle Planung von Straßenunterhaltungsmaßnahmen ist die Identifizierung des optimalen Eingriffszeitpunktes. Dieser kann festgestellt werden, indem eine kontinuierliche Straßenzustandserfassung angewendet wird und die gesamte Entwicklung des Straßenzustandes über einen definierten Zeitraum überwacht werden kann.

Die Herausforderungen im kommunalen Bereich liegen in der großen diversifizierten Bauweise. Diese ist grundsätzlich durch die Inhomogenität der Verkehrsflächen und unterschiedliche dimensionierte Aufbauten von Fahrbahnen und Nebenflächen gekennzeichnet. Des Weiteren hat die kommunale Verkehrsinfrastruktur neben der Aufnahme des Verkehrs auch die Aufgabe zur Aufnahme der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur. Diese Randerscheinungen haben einen signifikanten Einfluss auf den Straßenzustand und müssen für eine optimierte Erhaltungsplanung separat betrachtet und mit einbezogen werden. Deshalb wird innerhalb der Innovationspartnerschaft das Ziel verfolgt, ein innovatives Verfahren für die kontinuierliche Erfassung des Straßenzustandes zu entwickeln, dass die Herausforderung im kommunalen Bereich zielführend unterstützt.

Anhand der stetigen Erfassung des Straßenzustandes soll die Schadensausbreitung der einzelnen Schäden beobachtet und analysiert werden. Darunter ist auch der Einfluss von externen Einflüssen (Aufbrüche, Wetter, Qualität) auf den Straßenzustand zu eruieren. Liegen die Daten vor, so soll eine dynamische Handlungsempfehlung von Erhaltungsmaßnahmen erstellt werden, die unter Einstellung von diversen „Stellschrauben“ (Steigerung der Verkehrsbelastung, der Temperatur, der Materialqualität) eine Simulation der Entwicklung der Netzqualität unter Berücksichtigung eines festgelegten oder offenen Budgets sowie dem Budgetbedarf bei einer definierten Netzqualität generiert.

Um dem Fachbereich Tiefbau und Verkehr zu unterstützen, hat der Verwaltungsvorstand der Stadt Herne am 23.07.2020 beschlossen ein innovatives Straßenzustandserfassungssystem anzuschaffen und einzuführen.

Damit verfolgt die Stadt Herne folgende inhaltliche Ziele:

(1) Implementierung einer Straßenzustandserfassung von Fahrbahnen und Nebenflächen für die kommunalen Straßeninfrastruktur

(2) Kontinuierliche Fortführung einer langfristigen Straßenzustandserfassung

(3) Aufzeichnung der zeitlichen Entwicklung des Straßenzustands

(4) Feststellung des Einflusses von externen Faktoren auf den Straßenzustand

(5) Generierung von frühzeitigen Erhaltungsmaßnahmen für Fahrbahnen und Nebenflächen

(6) Auswirkungen von unterschiedlichen Erhaltungsmaßnahmen auf den Straßenzustand unter Betrachtung externer Parameter

(7) Erstellung eines mittel- und langfristigen Straßenbauprogramms

(8) Erhaltung des städtischen Know-Hows durch Ausbildung und Einsatz eigener Fachkräfte

(9) Erhalt der Handlungsfähigkeit unter Beachtung der vorgegebener Prämisse

Hauptziel der Ausschreibung ist es deshalb, einen leistungsfähigen Partner zu finden, der

− die Forschung und Entwicklung einer Fachapplikation entsprechend den Leistungsanforderungen dieser Beschreibung,

− die Wartung und den Support des Fachverfahrens sowie die Optimierung und zukünftige Weiterentwicklung

in Zusammenarbeit mit der Stadt Herne umsetzt und nach vereinbarten Service- und Support-Leveln sicherstellt.

Die Gebietskörperschaften Dortmund, Castrop-Rauxel, Paderborn, Bergkamen, Münster und Datteln gelten neben der Stadt Herne als Bezugsberechtigte. Die vom Entwicklungspartner entwickelte Lösung kann von den Bezugsberechtigten genutzt werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Fachliche Bewertung anhand des Kriterienkatalogs / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftraggeber hat das einmalige Recht den Vertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer bis zum Ablauf des ersten Kalenderquartals 2027 zu verlängern.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Gebietskörperschaften Dortmund, Castrop-Rauxel, Paderborn, Bergkamen, Münster und Datteln gelten neben der Stadt Herne als Bezugsberechtigte. Die vom Anbieter entwickelte Lösung kann von den Bezugsberechtigten genutzt werden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Innovationspartnerschaft
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 194-505837
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
28/02/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: EDGITAL GmbH
Postanschrift: Westring 303
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44629
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Gebietskörperschaften Dortmund, Castrop-Rauxel, Paderborn, Bergkamen, Münster und Datteln gelten neben der Stadt Herne als Bezugsberechtigte. Die vom Anbieter entwickelte Lösung kann von den Bezugsberechtigten genutzt werden.

Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/03/2023

Wähle einen Ort aus Nordrhein-Westfalen

Aachen
Ahaus
Ahlen
Aldenhoven
Alfter
Alpen
Alsdorf
Altena
Altenbeken
Altenberge
Anröchte
Arnsberg
Ascheberg
Attendorn
Augustdorf
Bad Berleburg
Bad Driburg
Bad Honnef
Bad Laasphe
Bad Lippspringe
Bad Münstereifel
Bad Oeynhausen
Bad Salzuflen
Bad Sassendorf
Bad Wünnenberg
Baesweiler
Balve
Barntrup
Beckum
Bedburg
Bedburg-Hau
Beelen
Bergheim
Bergisch Gladbach
Bergkamen
Bergneustadt
Bestwig
Beverungen
Bielefeld
Billerbeck
Blankenheim (Ahr)
Blomberg
Bocholt
Bochum
Bönen
Bonn
Borchen
Borgentreich
Borgholzhausen
Borken
Bornheim
Bottrop
Brakel
Breckerfeld
Brilon
Brüggen
Brühl
Bünde
Burbach
Büren
Büren-Ahden
Burscheid
Castrop-Rauxel
Coesfeld
Datteln
Delbrück
Detmold
Dinslaken
Dörentrup-Bega
Dormagen
Dorsten
Dortmund
Drensteinfurt
Drolshagen
Duisburg
Dülmen
Düren
Düsseldorf
Eitorf
Elsdorf
Emmerich am Rhein
Emsdetten
Engelskirchen
Enger
Ennepetal
Ennigerloh
Ense
Erftstadt
Erkelenz
Erkrath
Erndtebrück
Erwitte
Eschweiler
Eslohe
Espelkamp
Essen
Euskirchen
Everswinkel
Extertal
Finnentrop
Frechen
Freudenberg (Siegerland)
Fröndenberg
Geilenkirchen
Geldern
Gelsenkirchen
Gescher
Geseke
Gevelsberg
Gladbeck
Goch
Grefrath
Greven
Grevenbroich
Gronau
Gummersbach
Gütersloh
Haan
Hagen
Halle (Westf.)
Hallenberg
Haltern am See
Halver
Hamm
Hamminkeln
Harsewinkel
Hattingen
Havixbeck
Heiden
Heiligenhaus
Heimbach
Heinsberg
Hellenthal
Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Jüchen
Jülich
Jülich
Kaarst
Kalkar
Kall
Kalletal
Kamen
Kamp-Lintfort
Kempen
Kerken
Kerpen
Kevelaer
Kierspe
Kirchhundem
Kirchlengern
Kleve
Köln
Königswinter
Korschenbroich
Kranenburg
Krefeld
Kreuzau
Kreuztal
Kürten
Ladbergen
Laer
Lage
Langenfeld
Langerwehe
Legden
Leichlingen
Lemgo
Lengerich
Lennestadt
Leopoldshöhe
Leverkusen
Lichtenau
Lienen
Lindlar
Linnich
Lippetal
Lippstadt
Lohmar
Löhne
Lotte
Lübbecke
Lüdenscheid
Lüdinghausen
Lügde
Lünen
Marienheide
Marl
Marsberg
Mechernich
Meckenheim
Medebach
Meerbusch
Meinerzhagen
Menden (Sauerland)
Merzenich
Meschede
Metelen
Mettingen
Mettmann
Minden
Moers
Möhnesee
Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
Much
Mülheim an der Ruhr
Münster
Nachrodt-Wiblingwerde
Netphen
Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
Oberhausen
Ochtrup
Odenthal
Oelde
Oer Erkenschwick
Oerlinghausen
Olfen
Olpe
Olsberg
Ostbevern
Overath
Paderborn
Petershagen
Plettenberg
Porta Westfalica
Preußisch Oldendorf
Pulheim
Radevormwald
Raesfeld
Rahden
Ratingen
Recke
Recklinghausen
Rees
Reichshof
Reken
Remscheid
Rheda-Wiedenbrück
Rhede
Rheinbach
Rheinberg
Rheine
Rietberg
Rödinghausen
Rommerskirchen
Rosendahl
Rösrath
Ruppichteroth
Rüthen
Saerbeck
Salzkotten
Sankt Augustin
Schalksmühle
Schermbeck
Schlangen
Schleiden
Schloß Holte-Stukenbrock
Schmallenberg
Schöppingen
Schwalmtal
Schwelm
Schwerte
Selfkant
Selm
Senden
Sendenhorst
Siegburg
Siegen
Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
Spenge
Sprockhövel
Stadtlohn
Steinfurt
Steinhagen
Steinheim
Stemwede
Stolberg
Straelen
Südlohn
Sundern
Swisttal
Tecklenburg
Telgte
Titz
Tönisvorst
Troisdorf
Übach-Palenberg
Uedem
Unna
Velbert
Velen
Verl
Versmold
Vettweiß
Viersen
Voerde
Vreden
Wachtberg
Wachtendonk
Wadersloh
Waldbröl
Waltrop
Warburg
Warendorf
Warstein
Wassenberg
Weeze
Wegberg
Weilerswist
Welver
Wenden
Werdohl
Werl
Wermelskirchen
Werne
Werther (Westf.)
Wesel
Wesseling
Westerkappeln
Westheim
Wetter (Ruhr)
Wettringen
Wickede (Ruhr)
Wiehl
Willich
Wilnsdorf
Windeck
Winterberg
Wipperfürth
Witten
Wülfrath
Wuppertal
Würselen
Xanten
Zülpich