Forschung und Entwicklung eines innovativen Verfahrens zur Simulation von Handlungsempfehlungen auf Basis der Straßensubstanz unter Berücksichtigung externer Parameter

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.herne.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E67399859
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E67399859
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Gebietskörperschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Forschung und Entwicklung eines innovativen Verfahrens zur Simulation von Handlungsempfehlungen auf Basis der Straßensubstanz unter Berücksichtigung externer Parameter

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72212100 Entwicklung von branchenspezifischer Software
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung einer innovativen Hard- und Softwarelösung für die automatisierte und kontinuierliche Straßenzustandserfassung, -bewertung und -entwicklung im Kommunalbereich auf Basis der Künstlichen Intelligenz für die Stadt Herne und ggfs. weitere interessierte Gebietskörperschaften. Der Unterhalt der Verkehrsinfrastruktur gehört zu den klassischen öffentlichen Aufgaben. Dazu zählen alle Maßnahmen des Baulastträgers gem. § 43 ff. des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW), die nötig sind, um Straßen und Verkehrsflächen zu warten, zu pflegen und instand zu halten.

Die gesetzliche Regelung zum Straßen- und Wegekonzept gem. § 8a KAG NRW legt fest, dass Straßenunterhaltungsmaßnahmen im technischen, rechtlichen sowie im wirtschaftlichen Sinne frühzeitig für die kommenden Jahre zu planen sind. Grundvoraussetzung für die frühzeitige und sinnvolle Planung von Straßenunterhaltungsmaßnahmen ist die Identifizierung des optimalen Eingriffszeitpunktes. Dieser kann festgestellt werden, indem eine kontinuierliche Straßenzustandserfassung angewendet wird und die gesamte Entwicklung des Straßenzustandes über einen definierten Zeitraum überwacht werden kann.

Die Herausforderungen im kommunalen Bereich liegen in der großen diversifizierten Bauweise. Diese ist grundsätzlich durch die Inhomogenität der Verkehrsflächen und unterschiedliche dimensionierte Aufbauten von Fahrbahnen und Nebenflächen gekennzeichnet. Des Weiteren hat die kommunale Verkehrsinfrastruktur neben der Aufnahme des Verkehrs auch die Aufgabe zur Aufnahme der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur. Diese Randerscheinungen haben einen signifikanten Einfluss auf den Straßenzustand und müssen für eine optimierte Erhaltungsplanung separat betrachtet und mit einbezogen werden. Deshalb wird innerhalb der Innovationspartnerschaft das Ziel verfolgt, ein innovatives Verfahren für die kontinuierliche Erfassung des Straßenzustandes zu entwickeln, dass die Herausforderung im kommunalen Bereich zielführend unterstützt.

Anhand der stetigen Erfassung des Straßenzustandes soll die Schadensausbreitung der einzelnen Schäden beobachtet und analysiert werden. Darunter ist auch der Einfluss von externen Einflüssen (Aufbrüche, Wetter, Qualität) auf den Straßenzustand zu eruieren. Liegen die Daten vor, so soll eine dynamische Handlungsempfehlung von Erhaltungsmaßnahmen erstellt werden, die unter Einstellung von diversen „Stellschrauben“ (Steigerung der Verkehrsbelastung, der Temperatur, der Materialqualität) eine Simulation der Entwicklung der Netzqualität unter Berücksichtigung eines festgelegten oder offenen Budgets sowie dem Budgetbedarf bei einer definierten Netzqualität generiert.

Um dem Fachbereich Tiefbau und Verkehr zu unterstützen, hat der Verwaltungsvorstand der Stadt Herne am 23.07.2020 beschlossen ein innovatives Straßenzustandserfassungssystem anzuschaffen und einzuführen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
73300000 Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung einer innovativen Hard- und Softwarelösung für die automatisierte und kontinuierliche Straßenzustandserfassung, -bewertung und -entwicklung im Kommunalbereich auf Basis der Künstlichen Intelligenz für die Stadt Herne und ggfs. weitere interessierte Gebietskörperschaften. Der Unterhalt der Verkehrsinfrastruktur gehört zu den klassischen öffentlichen Aufgaben. Dazu zählen alle Maßnahmen des Baulastträgers gem. § 43 ff. des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW), die nötig sind, um Straßen und Verkehrsflächen zu warten, zu pflegen und instand zu halten.

Die gesetzliche Regelung zum Straßen- und Wegekonzept gem. § 8a KAG NRW legt fest, dass Straßenunterhaltungsmaßnahmen im technischen, rechtlichen sowie im wirtschaftlichen Sinne frühzeitig für die kommenden Jahre zu planen sind. Grundvoraussetzung für die frühzeitige und sinnvolle Planung von Straßenunterhaltungsmaßnahmen ist die Identifizierung des optimalen Eingriffszeitpunktes. Dieser kann festgestellt werden, indem eine kontinuierliche Straßenzustandserfassung angewendet wird und die gesamte Entwicklung des Straßenzustandes über einen definierten Zeitraum überwacht werden kann.

Die Herausforderungen im kommunalen Bereich liegen in der großen diversifizierten Bauweise. Diese ist grundsätzlich durch die Inhomogenität der Verkehrsflächen und unterschiedliche dimensionierte Aufbauten von Fahrbahnen und Nebenflächen gekennzeichnet. Des Weiteren hat die kommunale Verkehrsinfrastruktur neben der Aufnahme des Verkehrs auch die Aufgabe zur Aufnahme der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur. Diese Randerscheinungen haben einen signifikanten Einfluss auf den Straßenzustand und müssen für eine optimierte Erhaltungsplanung separat betrachtet und mit einbezogen werden. Deshalb wird innerhalb der Innovationspartnerschaft das Ziel verfolgt, ein innovatives Verfahren für die kontinuierliche Erfassung des Straßenzustandes zu entwickeln, dass die Herausforderung im kommunalen Bereich zielführend unterstützt.

Anhand der stetigen Erfassung des Straßenzustandes soll die Schadensausbreitung der einzelnen Schäden beobachtet und analysiert werden. Darunter ist auch der Einfluss von externen Einflüssen (Aufbrüche, Wetter, Qualität) auf den Straßenzustand zu eruieren. Liegen die Daten vor, so soll eine dynamische Handlungsempfehlung von Erhaltungsmaßnahmen erstellt werden, die unter Einstellung von diversen „Stellschrauben“ (Steigerung der Verkehrsbelastung, der Temperatur, der Materialqualität) eine Simulation der Entwicklung der Netzqualität unter Berücksichtigung eines festgelegten oder offenen Budgets sowie dem Budgetbedarf bei einer definierten Netzqualität generiert.

Um dem Fachbereich Tiefbau und Verkehr zu unterstützen, hat der Verwaltungsvorstand der Stadt Herne am 23.07.2020 beschlossen ein innovatives Straßenzustandserfassungssystem anzuschaffen und einzuführen.

Damit verfolgt die Stadt Herne folgende inhaltliche Ziele:

(1) Implementierung einer Straßenzustandserfassung von Fahrbahnen und Nebenflächen für die kommunalen Straßeninfrastruktur (2) Kontinuierliche Fortführung einer langfristigen Straßenzustandserfassung (3) Aufzeichnung der zeitlichen Entwicklung des Straßenzustands (4) Feststellung des Einflusses von externen Faktoren auf den Straßenzustand (5) Generierung von frühzeitigen Erhaltungsmaßnahmen für Fahrbahnen und Nebenflächen (6) Auswirkungen von unterschiedlichen Erhaltungsmaßnahmen auf den Straßenzustand unter Betrachtung externer Parameter (7) Erstellung eines mittel- und langfristigen Straßenbauprogramms (8) Erhaltung des städtischen Know-Hows durch Ausbildung und Einsatz eigener Fachkräfte (9) Erhalt der Handlungsfähigkeit unter Beachtung der vorgegebener Prämisse Hauptziel der Ausschreibung ist es deshalb, einen leistungsfähigen Partner zu finden, der − die Forschung und Entwicklung einer Fachapplikation entsprechend den Leistungsanforderungen dieser Beschreibung,

− die Wartung und den Support des Fachverfahrens sowie die Optimierung und zukünftige Weiterentwicklung in Zusammenarbeit mit der Stadt Herne umsetzt und nach vereinbarten Service- und Support-Leveln sicherstellt.

Die Gebietskörperschaften Dortmund, Castrop-Rauxel, Paderborn, Bergkamen, Münster und Datteln gelten neben der Stadt Herne als Bezugsberechtigte. Die vom Entwicklungspartner entwickelte Lösung kann von den Bezugsberechtigten genutzt werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 06/05/2022
Ende: 30/04/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber hat das einmalige Recht den Vertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer bis zum Ablauf des ersten Kalenderquartals 2027 zu verlängern.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien (Auswahlkriterien) sind 1. der Grad der Vergleichbarkeit der Referenz,

2. die Qualifikation der Mitarbeiter,

3. der Nachweis über ein gültiges Security Zertifikat (zertifiziert auf Basis ISO 27001 oder gleichwertig) sowie 4. Fähigkeiten auf dem Gebiet F&E und bei der Ausarbeitung und Umsetzung innovativer Lösungen.

Die Auswahlkriterien werden bepunktet. Es können insgesamt maximal 155 Punkte entsprechend dem folgenden Punktesystem erreicht werden:

Zu 1.: Vergleichbare Referenzen:

Werden mehr als die mindestens vier geforderten Referenzen eingereicht, fließen höchstens fünf der eingereichten Referenzen in die Bewertung ein. Der Grad der Vergleichbarkeit der Referenz bestimmt sich anhand von Umfang, Größe, Art und Leistungsspektrum. Hierbei gilt folgendes Punktesystem:

Nahezu identisch: 10 Punkte Zahlreiche Ähnlichkeiten: 5 Punkte Einige Ähnlichkeiten 1 Punkt Keine Ähnlichkeiten: 0 Punkte Pro Referenz kann eine Höchstzahl von 10 Punkten erreicht werden. Für alle Referenzen zusammen kann daher eine Höchstpunktzahl von 50 Punkten erreicht werden.

Zu 2.: Qualifikation der Mitarbeiter:

Je nach Zusatzqualifikationen und Berufserfahrung der Mitarbeiter können weitere Punkte gesammelt werden:

Projektleiter:

Eine Zusatzqualifikation, Fortbildung oder mehr: 10 Punkte Mehr als 3 Jahre Berufserfahrung in der Umsetzung von IT-Lösungen 5 Punkte Mehr als 5 Jahre Berufserfahrung in der Softwareentwicklung 5 Punkte Scrum Master:

Eine Zusatzqualifikation, Fortbildung oder mehr: 10 Punkte Mehr als 5 Jahre Berufserfahrung in der Softwareentwicklung 5 Punkte Entwickler 1:

Eine Zusatzqualifikation, Fortbildung oder mehr: 10 Punkte Mehr als 5 Jahre Berufserfahrung in der Softwareentwicklung 5 Punkte Entwickler 2:

Eine Zusatzqualifikation, Fortbildung oder mehr: 10 Punkte Mehr als 5 Jahre Berufserfahrung in der Softwareentwicklung 5 Punkte Insgesamt können für die Qualifikation der Mitarbeiter 65 Punkte erreicht werden.

Zu 3.: Qualitätssicherung:

Nachweis über ein gültiges Security Zertifikat (z.B. zertifiziert auf Basis ISO 27001 oder gleichwertig). Sollte ein gleichwertiger Nachweis zur Qualifikation vorgelegt werden, hat der Bewerber dessen Gleichwertigkeit mit dem Teilnahmeantrag darzulegen. Der Begriff der Gleichwertigkeit bezieht sich dabei auf die Art der Qualifikation.

10 Punkte Zu 4.: Fähigkeiten auf dem Gebiet F&E und bei der Ausarbeitung und Umsetzung innovativer Lösungen:

Umfang der industriellen Forschung im Bereich Software 50% der Unternehmenstätigkeit oder mehr 15 Punkte 25% der Unternehmenstätigkeit oder mehr 10 Punkte 10% der Unternehmenstätigkeit oder mehr 5 Punkte Keine industrielle Forschung 0 Punkte F&E&I-Budget des Unternehmens in Relation zum Gesamtumsatz 20% oder mehr 15 Punkte 15% oder mehr 10 Punkte 10% oder mehr 5 Punkte Kein Innovationsbudget 0 Punkte

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftraggeber hat das einmalige Recht den Vertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer bis zum Ablauf des ersten Kalenderquartals 2027 zu verlängern.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Gebietskörperschaften Dortmund, Castrop-Rauxel, Paderborn, Bergkamen, Münster und Datteln gelten neben der Stadt Herne als Bezugsberechtigte. Die vom Anbieter entwickelte Lösung kann von den Bezugsberechtigten genutzt werden.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Eigenerklärung Ausschlussgründe zu §§ 123, 124 GWB 2. Eigenerklärung Ausschlussgrund gem. § 19 Abs. 1 MiLoG 3. Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur, insb. die organisatorische Gliederung, das Leistungsspektrum sowie personelle Kapazitäten, max. zwei DIN A4 Seiten.

4. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie beizufügen)

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

5. Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) und den Umsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.

6. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der Deckungssummen verfügt.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestanforderungen:

Zu 6:

Gefordert ist der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Vermögensschäden (jeweils pro Jahr 2-fach maximiert) oder eine Erklärung, dass der Bewerber eine solche Versicherung spätestens bis zur Auftragserteilung abgeschlossen haben wird.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

7. Vorlage geeigneter Referenzen Es sind geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe des Auftraggebers, des Auftragszeitraums, des Auftragsvolumens und des Auftragsinhalts. Geeignet ist eine Referenz, wenn es sich um ein Projekt zur Straßenerhaltung, Straßenzustandserfassung oder Straßenzustandsbewertung handelte und der Projektabschluss nicht mehr als drei (3) Jahre in der Vergangenheit liegt.

8. Qualifikationsprofile der technischen Fachkräfte Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollten, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. Insgesamt sind 4 Qualifikations- und Erfahrungsprofile einzureichen, 1 Qualifikations- und Erfahrungsprofil für die Rolle des Projektleiters, 1 Qualifikations- und Erfahrungsprofil für die Rolle des Scrum-Masters und 2 Qualifikations- und Erfahrungsprofile für Entwickler.

Hinweis: Sie können eine unbegrenzte Anzahl an persönlichen Referenzen einreichen. Allerdings werden maximal fünf Referenzen in die Bewertung als objektives und nichtdiskriminierendes Eignungskriterium aufgenommen. Die Tabellen für die Referenzen sind bitte zu kopieren und die Nummerierung fortzuführen. Anhang 03 ist zu verwenden.

In den Erfahrungs- und Qualifikationsprofilen ist die angebotene technische Fachkraft für die jeweilige Rolle zu benennen und inhaltlich auf die folgenden Punkte einzugehen:

o Für den Projektleiter:

- Erfahrungen in der Umsetzung von IT-Lösungen

- praktische Erfahrung in der Softwareentwicklung

- Berufserfahrung im Bereich Straßenerhaltung und/oder Straßenerfassung in der entsprechenden Rolle anhand von Projekte, bei denen die angebotene technische Fachkraft durchgängig bereits in der jeweiligen Rolle eingesetzt wurde Bitte geben Sie persönliche Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Aufträge mit Angabe des Auftraggebers, des Referenzprojekts sowie des Leistungszeitraums an.

o Scrum-Master und Entwickler:

- Berufserfahrung in der Umsetzung von IT-Lösungen

- Praktische Berufserfahrung als Softwareentwickler

- Praktische Berufserfahrung im Bereich Straßenerhaltung und/oder Straßenerfassung in Jahren

- Zusatzqualifikation/Fortbildungen im Bereich der systematischen Straßenerhaltung oder Straßenbewertung

- Projektrelevante Zertifizierungen und Fortbildungen

o Alle o.g. Rollen:

• Deutsche Sprachkenntnisse Bitte geben Sie die Sprachkompetenz anhand des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder gleichwertig an.

9. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Anzahl festangestellter Beschäftigter des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.

10. Soweit vorhanden: Nachweis über ein gültiges Security Zertifikat (z.B. zertifiziert auf Basis ISO 27001 oder gleichwertig). Sollte ein gleichwertiger Nachweis zur Qualifikation vorgelegt werden, hat der Bewerber dessen Gleichwertigkeit mit dem Teilnahmeantrag darzulegen. Der Begriff der Gleichwertigkeit bezieht sich dabei auf die Art der Qualifikation. Der Nachweis kann auch als Eigenerklärung geführt werden.

11. Erklärung des Bewerbers, welche personellen und technischen Ressourcen im Unternehmen zur Verfügung stehen, um innovative Leistungen zu entwickeln Die Bewerber haben dabei auch zu beschreiben, wie sie mit softwaretechnischen Entwicklungen und mit neuen technischen Entwicklungen und aktuellen Trends wie Web-Applikationen, Cloudsysteme, Big Data, Machine Learning, Deep Learning, Neuronale Netze umgehen.

Weitere Themen können sein:

- Zukunftsweisende IT-Sicherheitsverfahren und -technologien

- Strukturelle Änderungen beim Anbieter

- Erfassung von externen Faktoren

- Verschneidungsmöglichkeit zu anderen Systemen

Die Bewerber haben auch anzugeben, ob es eine unternehmensinterne Abteilung für die Entwicklung neuer Leistungen gibt und welche internen und externen Forschungsmöglichkeiten bestehen (z.B. Kooperation mit Forschungsinstituten).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestanforderungen:

Zu 7:

Der Bewerber hat mindestens vier geeignete Referenzen einzureichen.

• Mindestens zwei Referenzen decken folgende Anforderungen ab:

o Auswertungen von Straßenzuständen nach den gängigen Regelwerken und Richtlinien ZEB, E-EMI und/oder AP 9 o Lebenszyklusbewertung von Straßen o Projektvolumen: Mindestens 50 erbrachte Personentage,

o Referenzeigner war Träger der Gesamtverantwortung.

o Mindestens zwei Referenzen decken folgende Anforderungen ab:

o Softwareentwicklung im Bereich der automatisierten Erfassung von Geodaten o Agile Vorgehensweise (ZB nach Scrum) o Projektvolumen: Mindestens 50 erbrachte Personentage,

o Referenzeigner war Träger der Gesamtverantwortung.

Zu 8:

Der Projektleiter muss mindestens 3 Jahre Erfahrung in der Umsetzung von IT-Lösungen haben sowie mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Softwareentwicklung. Einer der angebotenen Mitarbeiter muss mindestens 5 Jahre praktische Erfahrung in der Softwareentwicklung haben. Einer der angebotenen Mitarbeiter muss praktische Erfahrung im Bereich Straßenerhaltung und/oder Straßenerfassung haben.

Alle der vorgenanten Mitarbeiter müssen Deutschkenntnisse auf muttersprachlichem Niveau haben oder mindestens GER C2.

Zu 9:

Der Bewerber muss im Jahresdurchschnitt in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren über mindestens drei (3) festangestellte Beschäftigte innerhalb der EU verfügt haben.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Mit Abgabe eines Teilnahmeantrages verpflichten sich die Bewerber zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW). Die BVB TVgG NRW sind abrufbar unter https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/formulare.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Innovationspartnerschaft
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 01/11/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 09/12/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 18/07/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Gebietskörperschaften Dortmund, Castrop-Rauxel, Paderborn, Bergkamen, Münster und Datteln gelten neben der Stadt Herne als Bezugsberechtigte. Die vom Anbieter entwickelte Lösung kann von den Bezugsberechtigten genutzt werden.

Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/10/2021

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