2217/E10 Organisation, Moderation und Prozessbegleitung der Beschleunigungskommission Schiene Referenznummer der Bekanntmachung: 2217/E10
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1490
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bmdv.de
Abschnitt II: Gegenstand
2217/E10 Organisation, Moderation und Prozessbegleitung der Beschleunigungskommission Schiene
2217/E10 Organisation, Moderation und Prozessbegleitung der Beschleunigungskommission Schiene
Der AN übernimmt die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung und Begleitung der zum Leistungsbeginn bereits einberufenen BKS, bestehend auf dem Vorsitzenden, Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Michael Theurer, dem hochrangigen Lenkungskreis mit hochrangigen politischen Entscheidungsträgern
(BMDV, BMF, Deutscher Bundestag) sowie einem Panel aus hochrangigen Entscheidungsträgern aus dem Eisenbahnsektor, der Verwaltung und der Bahn- und Bauindustrie. Die Aufgabe der BKS ist die Ausarbeitung von Handlungsempfehlungen für die Verwirklichung einer schnellen und effizienten Bereitstellung einer
bedarfsgerechten Schieneninfrastruktur. Die BKS bewegt sich insbesondere in folgenden Handlungsfeldern:
- Im Netz bestehende Kapazitätsmängel müssen beseitigt werden - sowohl mit Blick auf die angestrebte Verkehrsverlagerung auf die Schiene im Güterverkehr wie auch zur Erreichung des Ziels der Verdoppelung der Verkehrsleistung im Personenverkehr bis 2030.
- Der Instandhaltungsrückstau muss abgebaut werden.
- Baumaßnahmen zur Mängelbeseitigung müssen durchgeführt werden, ohne dass es zu weiteren Kapazitätseinbußen kommt.
- Die zur Effizienzsteigerung notwendige Digitalisierung des Netzes muss schnell und kosteneffizient umgesetzt werden.
- Für die Umsetzung des Deutschlandtakts und der klimafreundlichen Gestaltung der Mobilität bedarf es auskömmlicher Mittel, Planungssicherheit und besserer Finanzierungsinstrumente.
- Für zügige Planungs- und Ausbauprozesse müssen Anreize für die Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) so gesetzt werden, dass nicht die optimale Nutzung verfügbarer Bundesmittel, sondern Kundenorientierung und Kapazitätssteigerung im Vordergrund stehen.
Die BKS wird sich bei der Erarbeitung ihrer Handlungsempfehlungen daher insbesondere mit Themen wie der Beschleunigung von Planungsverfahren (Planungsrecht, Planungsverfahren bei den Eisenbahninfrastrukturunternehmen, interministerielle Arbeitsprozesse, personelle Ressourcen), der Überprüfung und Weiterentwicklung von Finanzierungsprozessen (Instrumente der Zuwendungsfinanzierung, Wege der Mittelbereitstellung, besondere Finanzierungsmöglichkeiten), der Digitalisierung des Planens, Bauens und Betreibens, sowie bestehender und neuer Steuerungsmodelle für die Infrastrukturunternehmen und der
Durchsetzung des Bundesinteresses gegenüber den EIU auseinandersetzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2217/E10 Organisation, Moderation und Prozessbegleitung der Beschleunigungskommission Schiene
Ort: Bensheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird auf die Regelungen und Fristen des § 135 GWB (vgl. z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html), insbesondere auf die Absätze 1 und 2 verwiesen:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Gegenstand der 1.Auftragsänderung ist eine weitere virtuelle Sitzung der Beschleunigungskommission Schiene (BKS), zeitlich nach der Durchführung des am 24. und 25.10.2022 stattfindenden zentralen Workshops der BKS.
Zur Vorbereitung der weiteren Sitzung der BKS unterstützt der Auftragnehmer die Mitglieder der BKS individuell bei der Finalisierung einzelner Handlungsempfehlungen. Sofern dies möglich ist, organisiert der Auftragnehmer dies in Form eines Arbeitsgruppenprozesses bzw. im schriftlichen Umlaufverfahren. Sofern ein Arbeitsgruppenprozess stattfindet, sind die Arbeitsgruppensitzungen virtuell abzuhalten. Bei Bedarf finden weitere Sitzung(en) im virtuellen Format als Videokonferenz statt.
Ort: Bensheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Land: Deutschland
Der ursprünglich auf 20-25 Seiten begrenzte Abschlussbericht wird nach Einreichung aller Handlungsempfehlungen über 125 Seiten – und damit ein Fünffaches des ursprünglichen Abschlussberichtes - betragen. Dieser Mehraufwand ist Gegenstand der Auftragsänderung.
Die Änderung des Auftrages ist ohne erneutes Vergabeverfahren zulässig. Die zusätzlichen Leistungen konnten nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen berücksichtigt werden, da sie aus der Arbeit der Arbeitsgruppenphase der Beschleunigungskommission resultieren.Die aus 890 Einzelvorschläge erarbeiteten Handlungsempfehlungen sind in den Abschlussbericht zu überführen. Der ursprünglich auf 20-25 Seiten begrenzte Abschlussbericht wird nach Einreichung aller Handlungsempfehlungen über 125 Seiten – und damit ein Fünffaches des ursprünglichen Abschlussberichtes - betragen. Für den AG ist die Abweichung und Ausweitung des Berichts zwingend geboten.