2217/E10 Organisation, Moderation und Prozessbegleitung der Beschleunigungskommission Schiene Referenznummer der Bekanntmachung: 2217/E10

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1490
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bmdv.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

2217/E10 Organisation, Moderation und Prozessbegleitung der Beschleunigungskommission Schiene

Referenznummer der Bekanntmachung: 2217/E10
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

2217/E10 Organisation, Moderation und Prozessbegleitung der Beschleunigungskommission Schiene

II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Der AN übernimmt die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung und Begleitung der zum Leistungsbeginn bereits einberufenen BKS, bestehend auf dem Vorsitzenden, Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Michael Theurer, dem hochrangigen Lenkungskreis mit hochrangigen politischen Entscheidungsträgern

(BMDV, BMF, Deutscher Bundestag) sowie einem Panel aus hochrangigen Entscheidungsträgern aus dem Eisenbahnsektor, der Verwaltung und der Bahn- und Bauindustrie. Die Aufgabe der BKS ist die Ausarbeitung von Handlungsempfehlungen für die Verwirklichung einer schnellen und effizienten Bereitstellung einer

bedarfsgerechten Schieneninfrastruktur. Die BKS bewegt sich insbesondere in folgenden Handlungsfeldern:

- Im Netz bestehende Kapazitätsmängel müssen beseitigt werden - sowohl mit Blick auf die angestrebte Verkehrsverlagerung auf die Schiene im Güterverkehr wie auch zur Erreichung des Ziels der Verdoppelung der Verkehrsleistung im Personenverkehr bis 2030.

- Der Instandhaltungsrückstau muss abgebaut werden.

- Baumaßnahmen zur Mängelbeseitigung müssen durchgeführt werden, ohne dass es zu weiteren Kapazitätseinbußen kommt.

- Die zur Effizienzsteigerung notwendige Digitalisierung des Netzes muss schnell und kosteneffizient umgesetzt werden.

- Für die Umsetzung des Deutschlandtakts und der klimafreundlichen Gestaltung der Mobilität bedarf es auskömmlicher Mittel, Planungssicherheit und besserer Finanzierungsinstrumente.

- Für zügige Planungs- und Ausbauprozesse müssen Anreize für die Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) so gesetzt werden, dass nicht die optimale Nutzung verfügbarer Bundesmittel, sondern Kundenorientierung und Kapazitätssteigerung im Vordergrund stehen.

Die BKS wird sich bei der Erarbeitung ihrer Handlungsempfehlungen daher insbesondere mit Themen wie der Beschleunigung von Planungsverfahren (Planungsrecht, Planungsverfahren bei den Eisenbahninfrastrukturunternehmen, interministerielle Arbeitsprozesse, personelle Ressourcen), der Überprüfung und Weiterentwicklung von Finanzierungsprozessen (Instrumente der Zuwendungsfinanzierung, Wege der Mittelbereitstellung, besondere Finanzierungsmöglichkeiten), der Digitalisierung des Planens, Bauens und Betreibens, sowie bestehender und neuer Steuerungsmodelle für die Infrastrukturunternehmen und der

Durchsetzung des Bundesinteresses gegenüber den EIU auseinandersetzen.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 18/07/2022
Ende: 31/12/2022
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 161-459650

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 2217/E10
Bezeichnung des Auftrags:

2217/E10 Organisation, Moderation und Prozessbegleitung der Beschleunigungskommission Schiene

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
18/07/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bensheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 114 034.00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es wird auf die Regelungen und Fristen des § 135 GWB (vgl. z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html), insbesondere auf die Absätze 1 und 2 verwiesen:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/03/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der 1.Auftragsänderung ist eine weitere virtuelle Sitzung der Beschleunigungskommission Schiene (BKS), zeitlich nach der Durchführung des am 24. und 25.10.2022 stattfindenden zentralen Workshops der BKS.

Zur Vorbereitung der weiteren Sitzung der BKS unterstützt der Auftragnehmer die Mitglieder der BKS individuell bei der Finalisierung einzelner Handlungsempfehlungen. Sofern dies möglich ist, organisiert der Auftragnehmer dies in Form eines Arbeitsgruppenprozesses bzw. im schriftlichen Umlaufverfahren. Sofern ein Arbeitsgruppenprozess stattfindet, sind die Arbeitsgruppensitzungen virtuell abzuhalten. Bei Bedarf finden weitere Sitzung(en) im virtuellen Format als Videokonferenz statt.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 18/07/2022
Ende: 31/12/2022
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 114 034.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bensheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Der ursprünglich auf 20-25 Seiten begrenzte Abschlussbericht wird nach Einreichung aller Handlungsempfehlungen über 125 Seiten – und damit ein Fünffaches des ursprünglichen Abschlussberichtes - betragen. Dieser Mehraufwand ist Gegenstand der Auftragsänderung.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Die Änderung des Auftrages ist ohne erneutes Vergabeverfahren zulässig. Die zusätzlichen Leistungen konnten nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen berücksichtigt werden, da sie aus der Arbeit der Arbeitsgruppenphase der Beschleunigungskommission resultieren.Die aus 890 Einzelvorschläge erarbeiteten Handlungsempfehlungen sind in den Abschlussbericht zu überführen. Der ursprünglich auf 20-25 Seiten begrenzte Abschlussbericht wird nach Einreichung aller Handlungsempfehlungen über 125 Seiten – und damit ein Fünffaches des ursprünglichen Abschlussberichtes - betragen. Für den AG ist die Abweichung und Ausweitung des Berichts zwingend geboten.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 142 896.50 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 156 896.90 EUR

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