2217/E10 Organisation, Moderation und Prozessbegleitung der Beschleunigungskommission Schiene Referenznummer der Bekanntmachung: 2217/E10

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmvi.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Digitales und Verkehr

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

2217/E10 Organisation, Moderation und Prozessbegleitung der Beschleunigungskommission Schiene

Referenznummer der Bekanntmachung: 2217/E10
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79420000 Dienstleistungen im Bereich Unternehmensleitung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die hier ausgeschriebene Leistung umfasst die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung und Begleitung derBeschleunigungskommission Schiene (BKS), einschließlich der Moderation von Sitzungen der BKS und des Lenkungskreis-BKS, die Dokumentation sowie die Verschriftlichung der Handlungsempfehlungen. Zu den Aufgaben gehören auch die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen der BKS und gesonderter Sitzungen des Lenkungskreis-BKS, in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG).

Im Mittelpunkt der Leistung steht die Organisation und Durchführung eines 2-tägigen Offsite-Workshops im Herbst 2022. Die Durchführung des Workshops dient der Festlegung der Handlungsempfehlungen, die der AN sicherstellt sowie die daran anschließende Verschriftlichung der Handlungsempfehlungen zu einem Abschlussbericht.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der AN übernimmt die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung und Begleitung der zum Leistungsbeginn bereits einberufenen BKS, bestehend auf dem Vorsitzenden, Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Michael Theurer, dem hochrangigen Lenkungskreis mit hochrangigen politischen Entscheidungsträgern (BMDV, BMF, Deutscher Bundestag) sowie einem Panel aus hochrangigen Entscheidungsträgern aus dem Eisenbahnsektor, der Verwaltung und der Bahn- und Bauindustrie. Die Aufgabe der BKS ist die Ausarbeitung von Handlungsempfehlungen für die Verwirklichung einer schnellen und effizienten Bereitstellung einer bedarfsgerechten Schieneninfrastruktur. Die BKS bewegt sich insbesondere in folgenden Handlungsfeldern:

- Im Netz bestehende Kapazitätsmängel müssen beseitigt werden - sowohl mit Blick auf die angestrebte Verkehrsverlagerung auf die Schiene im Güterverkehr wie auch zur Erreichung des Ziels der Verdoppelung der Verkehrsleistung im Personenverkehr bis 2030.

- Der Instandhaltungsrückstau muss abgebaut werden.

- Baumaßnahmen zur Mängelbeseitigung müssen durchgeführt werden, ohne dass es zu weiteren Kapazitätseinbußen kommt.

- Die zur Effizienzsteigerung notwendige Digitalisierung des Netzes muss schnell und kosteneffizient umgesetzt werden.

- Für die Umsetzung des Deutschlandtakts und der klimafreundlichen Gestaltung der Mobili-tät bedarf es auskömmlicher Mittel, Planungssicherheit und besserer Finanzierungsinstrumente.

- Für zügige Planungs- und Ausbauprozesse müssen Anreize für die Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) so gesetzt werden, dass nicht die optimale Nutzung verfügbarer Bundesmittel, sondern Kundenorientierung und Kapazitätssteigerung im Vordergrund stehen.

Die BKS wird sich bei der Erarbeitung ihrer Handlungsempfehlungen daher insbesondere mit Themen wie der Beschleunigung von Planungsverfahren (Planungsrecht, Planungsverfahren bei den Eisenbahninfrastrukturunternehmen, interministerielle Arbeitsprozesse, personelle Ressourcen), der Überprüfung und Weiterentwicklung von Finanzierungsprozessen (Instrumente der Zuwendungsfinanzierung, Wege der Mittelbereitstellung, besondere Finanzierungsmöglichkeiten), der Digitalisierung des Planens, Bauens und Betreibens, sowie bestehender und neuer Steuerungsmodelle für die Infrastrukturunternehmen und der Durchsetzung des Bundesinteresses gegenüber den EIU auseinandersetzen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 1 - Organisation und Moderation der Auftaktveranstaltung / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 3 - Workshop / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Projektmanagement / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Persönliche Präsentation / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 102-285234
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2217/E10
Bezeichnung des Auftrags:

2217/E10 Organisation, Moderation und Prozessbegleitung der Beschleunigungskommission Schiene

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
18/07/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 6
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bensheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info .

2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 16.06.2022: (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Bewerbern zur frei Verfügung gestellt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/08/2022